Stuttgart. Er ist Social-Media-Rechtsexperte: Der Anwalt Carsten Ulbricht erklärt bei aktiv, was für Betriebe und Mitarbeiter in sozialen Netzwerken wichtig ist.
Sollten Unternehmen in sozialen Netzwerken aktiv sein? Und warum?
Klares Ja: Weil Kommunikation heute im Netz stattfindet. Wer hier nicht aktiv ist, wird nicht mehr wahrgenommen. Außerdem spielt das Internet bei der Gewinnung von Fachkräften eine große Rolle, Firmen können sich hier als attraktive Arbeitgeber präsentieren.
Viele Beschäftigte sind privat schon lange auf Facebook. Welche Folgen kann das haben?
Unternehmen profitieren davon, wenn Mitarbeiter ihre Beiträge liken oder sie teilen und damit weiterverbreiten. Und wer als Mitarbeiter einer Firma in sozialen Netzwerken erkennbar ist, der ist immer auch Botschafter für seinen Arbeitgeber!
Und wo liegen da die Risiken?
Wenn ein Mitarbeiter etwas postet, was dem Arbeitgeber schadet, dann kann das rechtliche Folgen haben – und sogar zu einer Kündigung führen. Solche Fälle gab es in Deutschland schon.
Wie können Betriebe sich und ihre Mitarbeiter schützen?
Arbeitgeber sollten die Medienkompetenz ihrer Mitarbeiter durch Informationen stärken. Außerdem sollte es konkrete Handlungsempfehlungen geben: sogenannte Social-Media-Guidelines.
Was wären darin die wichtigsten Punkte?
Es geht um das Urheberrecht, um Datenschutz, um Wettbewerbsrecht. So darf zum Beispiel ein Mitarbeiter nichts Negatives über Wettbewerber seiner Firma posten.
Und ein Foto von der Weihnachtsfeier?
Das „Recht am eigenen Bild“ gilt auch zwischen Kollegen: Ohne Zustimmung haben Fotos von der Weihnachtsfeier im Netz nichts verloren.