Berlin. Dass es seit Januar mehr Kindergeld gibt, wenn auch nur 2 Euro pro Kind und Monat, dürfte wohl jeder mitbekommen haben. Weit weniger ist eine Änderung aufgefallen, die ebenfalls seit Januar gilt: Kindergeld wird nun nur noch für höchstens sechs Monate rückwirkend gezahlt.
Wenn also junge Eltern den lästigen Papierkram nach Babys Geburt zu lange liegen lassen, verschenken sie künftig Geld. Aber auch Eltern von erwachsenen Kindern sollten da jetzt aufpassen.
Faustregel: Spätestens mit 25 ist Schluss
Denn oft gibt es ja auch nach dem 18. Geburtstag noch Kindergeld: zum Beispiel, wenn Junior eine zweite Ausbildung macht und zugleich nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeitet (der Verdienst des Kindes spielt dabei schon länger keine Rolle mehr). Oder während eines Freiwilligendienstes. Oder wenn der Nachwuchs unter 21 ist und amtlich arbeitssuchend gemeldet. Ein erneuter Antrag der Eltern auf Kindergeld ist also oft sinnvoll. Daran sollte man bis zum 25. Geburtstag des Kindes denken, das ist die in den allermeisten Fällen geltende Altersgrenze. Behinderte Kinder werden unter bestimmten Bedingungen ohne Altersgrenze berücksichtigt.
Übrigens: Das Bundesfamilienministerium bietet ein praktisches Online-Tool an, mit dem man überprüfen kann, auf welche StandardFamilienförderung man im Zweifel Anspruch hat – vom Basiselterngeld bis zum Unterhaltsvorschuss. Einfach die Site infotool-familie.de ansteuern, die Bedienung ist selbsterklärend.