Breiverschmiert oder auf dem Töpfchen: Stolze Eltern teilen Fotos ihrer Kleinen in sozialen Netzwerken und wissen oft nicht, dass das Folgen haben kann – für die Kinder, aber vor Gericht auch für sie selbst. Denn Kinder haben die gleichen Persönlichkeitsrechte wie die Eltern. „Das heißt, dass man Fotos von ihnen nicht einfach im Netz veröffentlichen darf“, sagt Christian Solmecke, Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Im Gegenteil tragen Eltern für ihren Nachwuchs die Verantwortung.

Zwar dürfen sie selbst Fotos des Kindes hochladen. Ein Stiefelternteil, Tanten, Onkel oder die Großeltern dürfen ein Foto des Kindes aber nur dann hochladen, wenn ein leiblicher Elternteil zugestimmt hat. „Ist das Kind schon älter, muss es gefragt werden, ob es in Ordnung ist, das Foto hochzuladen“, sagt der Rechtsanwalt. In der Regel sei ein Kind ab etwa der Vollendung des 14. Lebensjahres einsichtsfähig genug, um selbst zu entscheiden.

Rechtliche Konsequenzen

Kinder können sich mithilfe des Gesetzes dagegen wehren, dass Eltern ihre Fotos verbreiten: „Spätestens ab dem 14. Lebensjahr können sie für veröffentlichte Bilder einen Unterlassungsanspruch gegen die Eltern durchsetzen“, sagt Solmecke. Die Kinder haben dann einen Anspruch darauf, dass das Foto gelöscht wird.

Allerdings kann es schon zu spät sein, denn ist ein Foto im Netz, verliert man darüber die Kontrolle. Wird auf den Fotos die Intimsphäre des Kindes verletzt, kann es Schadenersatz verlangen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn das Kind nackt zu sehen ist. „Aber Schadenersatzansprüche sind oft nur schwer durchzusetzen“, weiß der Rechtsanwalt.

Welche Folgen Kinderbilder im Netz haben können

Allerdings sind soziale Medien wie Facebook und Whatsapp kaum aus dem Leben von Eltern wegzudenken. Schließlich möchte man Freunde in der Ferne über das Netz darüber auf dem Laufenden halten, wie die Kleinen groß werden.

Doch die Welt ist nicht nur gut: „Kinderfotos können ungefragt weitergeleitet oder im schlimmsten Fall von Pädophilen missbraucht werden. Deshalb ist ein sensibler Umgang mit Kinderfotos generell empfehlenswert“, sagt Martin Müsgens, Referent bei der EU-Initiative klicksafe, die unter anderem bei der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist. Müsgens ist Soziologe und ausgebildeter Lehrer mit dem Schwerpunkt digitale Medien.

Die Zeitspanne, um ein Foto zu machen und über das Internet zu verbreiten, sei so kurz, dass vor dem Versenden oft nicht mehr reflektiert werde, ob man dem Kind mit der Aufnahme langfristig schaden könne. Müsgens rechnet damit, dass erst in fünf bis zehn Jahren die Konsequenzen der vielen hochgeladenen Kinderfotos erkannt werden.

Denn die Kinder, deren Fotos heute zu sehen sind, sind noch klein. Denkbar ist, dass sie später gehänselt werden wegen der Aufnahmen. Schließlich können Fotos im Netz an vielen Stellen wieder auftauchen. „Der Kontrollverlust beginnt mit dem Versenden“, sagt Müsgens.

Beispiel Whatsapp: Wer Bilder seiner Kinder an Freunde verschickt, akzeptiert, dass das Foto auf den Smartphones aller Empfänger gespeichert wird. Und vielleicht wird das Gerät verkauft, ohne dass die Daten gelöscht wurden. Vielleicht wird es gestohlen oder die Bilder werden weitergeleitet oder im Netz veröffentlicht – dann sind die Fotos, die man nur einem kleinen Freundeskreis zukommen lassen wollte, schnell in fremden Händen.

Fünf Tipps für besseres Posten

Wer Kinderbilder ins Netz bringen will, sollte sich die Tipps von Müsgens zu Herzen nehmen:

  1. Auf einen möglichst begrenzten Nutzerkreis achten.
  2. Keine Fotos von sich mit den Kindern als Profilbild nutzen. Denn die Bilder können von mehr Leuten gesehen werden, als man denkt – auch bei Whatsapp beispielsweise.
  3. Nie Fotos posten, die zu viel nackte Haut zeigen.
  4. Keine Fotos veröffentlichen, in denen Kinder in peinlichen Situationen zu sehen sind.
  5. Sich immer fragen, wie man sich fühlen würde, wenn man ein Foto von sich selbst in dieser Situation finden würde.