Als Eltern will man für das Kind nur das Beste. Dazu gehört auch ein gleichmäßiges Gebiss, denn das steigert die Attraktivität. Und nicht nur das: Oft ist die Korrektur nötig, weil eine Zahnfehlstellung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führt. Dann stimmt beispielsweise der Biss nicht, und außerdem sind Sprechen, Atmen und Kauen beeinträchtigt. Stehen die Zähne falsch, hilft eine Spange, die der Betroffene häufig über mehrere Jahre tragen muss. Das hat seinen Preis – mehrere Tausend Euro kostet eine solche Zahnkorrektur im Regelfall.

Ob sich die Krankenkasse daran beteiligt, hängt vom Schweregrad der Fehlstellung ab: Patienten werden dazu in fünf Gruppen eingeteilt. Wer nur leicht schiefe Zähne hat oder einen leichten Überbiss, ist in keiner Gruppe, die von der Krankenkasse finanziell unterstützt wird – und muss darum selbst für die Kosten aufkommen. Wird allerdings die Gesundheit durch die Fehlstellung beeinträchtigt, beteiligen sich die Kassen. Beispiel AOK: „Wir übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftliche kieferorthopädische Versorgung, wenn das Kind beziehungsweise der Jugendliche bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“, sagt Pressereferent Michael Bernatek.

Eigenanteil der Versicherten

Aber: Die Versicherten beziehungsweise deren Eltern müssen zunächst 20 Prozent der Kosten selbst übernehmen. Sind mehrere Kinder in Behandlung, wird der Eigenanteil ab dem zweiten Kind geringer. Werden beim ersten Kind beispielsweise Kosten in Höhe von 4.000 Euro veranschlagt, zahlen die Eltern erst einmal 800 Euro. „Wenn der Zahnarzt uns den erfolgreichen Abschluss der Behandlung schriftlich bestätigt hat, wird dieser Eigenanteil erstattet“, so Bernatek. Dazu reicht der Versicherte die Zahnarztbestätigung und die Belege der geleisteten Eigenanteile bei der Krankenkasse ein. Damit es überhaupt so weit kommt, muss allerdings der Patient die Spange konsequent für zwei, drei oder auch mehr Jahre tragen. Und natürlich muss er alle Zahnarzttermine nach Plan einhalten.

Hinzu kommt, dass Patienten nicht immer das wollen, was die Kasse zahlt, sondern eine höherwertige Leistung – beispielsweise, weil es schöner aussieht oder unter Umständen tatsächlich medizinisch sinnvoller ist. Beispiel: Bei einer festen Spange sollen Drähte die Zähne in Form bringen. Diese Drähte werden an den sogenannten Brackets befestigt. Und diese „Klammern“ wiederum sind an den Zähnen angebracht. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Edelstahl-Brackets. Doch Kunststoff- oder Keramik-Brackets, die kaum auffallen, zahlt sie in der Regel nicht. Auch für hochelastische Drähte, die den Druck besser steuern sollen, kommt sie gewöhnlich nicht auf. Das muss also der Versicherte zahlen.

Einige Krankenkassen übernehmen jedoch zumindest den üblichen Kassensatz, der Versicherte muss dann nur die Differenz zahlen. Es ist darum sinnvoll, vor Beginn einer Behandlung bei der Krankenkasse genau nachzufragen, welche Kosten sie trägt, und welche man gegebenenfalls selbst übernehmen muss.

Die Wahl des Kieferorthopäden

Auch bei der Wahl des Kieferorthopäden sollte man vorsichtig sein: Ein Kieferorthopäde mit Kassenzulassung sollte zwar Patienten auch ohne private Zuzahlungen behandeln, wenn die Gesundheit durch die Fehlstellung der Zähne beeinträchtigt ist. Allerdings hört man in den Medien immer wieder von Zahnärzten, die gegen diese Regel verstoßen. Darum sollte man vorher den Kieferorthopäden fragen, mit welchen zusätzlichen Kosten man über die nächsten Jahre rechnen muss. Grundsätzlich muss der Patient die Wahl haben, sich für die teurere oder die zuzahlungsfreie Variante zu entscheiden. Sinnvoll kann es sein, sich von zwei Kieferorthopäden einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen. Dann kann man die Kosten besser einschätzen.
Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland kann hier eine Anlaufstelle sein.

Erwachsene haben schlechte Karten

Wer erst als Erwachsener seine Zähne richten lassen möchte, muss im Regelfall übrigens selbst zahlen: „Der Gesetzgeber hat eine kieferorthopädische Behandlung bei Erwachsenen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt eine schwere Kieferanomalie vor, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlungsmaßnahme erfordert“, erklärt Michael Bernatek. Schwere Kieferanomalien seien beispielsweise angeborene Missbildungen des Gesichts und der Kiefer oder verletzungs- und unfallbedingte Kieferfehlstellungen.

Hilft eine private Zahnzusatzversicherung?

Übrigens sollte man nicht auf eine private Zahnzusatzversicherung bauen. Zwar gibt es Policen, die sich an den Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung beteiligen. Sie muss dann aber sehr früh abgeschlossen worden sein. Denn wenn die Zahnfehlstellung schon bestand, bevor die Versicherung abgeschlossen wurde, hat der Versicherte in aller Regel Pech.

Weitere Informationen: Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung mit Informationen zu den Indikationsgruppen finden Sie auf der Website des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Deutschland: www.g-ba.de