Ob Pannenhilfe, Krankenrücktransport oder Mietwagen: Die Leistungen, die Schutzbriefe enthalten, sind vielfältig. Wer Mitglied in einem Automobilklub ist oder anderswo einen Kfz-Schutzbrief abgeschlossen hat, bekommt oft sogar im Ausland Hilfe. Auf was man bei solchen Absicherungen achten sollte, erklären Michael Bruns von der Stiftung Warentest und Götz Knoop, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Vielfältige Leistungen: Was bieten Kfz-Schutzbriefe?

Im Kern geht es bei diesen Policen um Pannenhilfe im In- und Ausland. „Der Kunde muss dann nicht per Handy Werkstätten oder Abschleppfirmen suchen. Er wählt einfach den Notruf seines Anbieters“, so Bruns. „Das hilft vor allem im Ausland, wenn man die Sprache nicht kann.“ Etliche Versicherer greifen auf die „silberne Flotte“ zurück, bestehend aus silbern lackierten Fahrzeugen externer Dienstleister.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) arbeitet mit Abschleppfirmen zusammen, deren Wagen rot, grün, blau oder gelb lackiert sind, der sogenannten „bunten Flotte“. Auch der ADAC hat ein engmaschiges Partnernetzwerk in Europa und darüber hinaus aufgebaut. Kleinere Schäden werden meistens vor Ort behoben. Kann der Wagen nicht sofort flottgemacht werden, deckt der Schutzbrief die Kosten für das Abschleppen in die Werkstatt ab, in der Regel bis zu 150 Euro.

Leistungen des Schutzbriefes müssen zur persönlichen Situation passen

Aber auch die Bergung eines Fahrzeugs nach einem Unfall, Hotelkosten während einer längeren Reparatur, ein Mietwagen oder der Ersatzteileversand, falls es ein Teil im Ausland nicht gibt, können durch einen Kfz-Schutzbrief abgedeckt sein. „Eine einheitliche Regelung gibt es da nicht“, sagt Fachanwalt Knoop. Kunden sollten immer im Einzelfall prüfen, ob das Angebot für sie passt. Denkbar sei etwa, dass das Auto nur in die nächste Werkstatt gebracht wird, nicht aber in die persönliche Stamm-Werkstatt.

Auch bestimmte Länder könnten von der Police nicht abgedeckt sein. „Und wenn man mit einem Wohnwagen unterwegs ist, hilft einem ein Kleinwagen ohne Anhängerkupplung als Ersatzfahrzeug auch nicht weiter“, so Knopp. Manche Versicherer lehnen zudem alte Autos ab. Und Hotel-Übernachtungen oder Mietwagen bekommt der Kunde im Regelfall nur bezahlt, wenn die Panne weiter als 50 Kilometer von seinem Wohnort passiert ist.

Autoversicherung oder Automobilklub: Beide bieten Kfz-Schutzbriefe an

Versichern kann man sich zum einen über die Automobilklubs, wobei – wie beim Marktführer ADAC – der Pannendienst im Ausland nur über die teurere „Plus-Mitgliedschaft“ gewährleistet wird. Die Alternative sind Policen der klassischen Versicherungsunternehmen, die fast alle Kfz-Schutzbriefe im Angebot haben.

Was kosten die Policen?

Schutzbriefe von Versicherern sind oft für weniger als 20 Euro pro Jahr erhältlich. Noch günstiger sind laut Stiftung Warentest manche Policen, wenn der Kunde beim Anbieter schon eine andere Versicherung wie etwa eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen hat. Ob man dabei auf die Vollkasko-Variante setzten oder auch eine Teilkasko-Versicherung reicht, lesen Sie auf aktiv-online.de: Kfz-Versicherung: Vollkasko, Teilkasko– oder gar kein Kasko-Schutz?

Wichtig bei solch gekoppelten Verträgen: Der Schutz bezieht sich meist auf das eine versicherte Auto und dessen Fahrer und Insassen. Bei den Autoklubs und bei den Einzelpolicen von Versicherungsunternehmen sind je nach Tarif neben dem Kunden und allen Fahrzeugen, mit denen er unterwegs ist, auch Partner, Familienmitglieder und deren Fahrzeuge sowie andere Mitfahrer versichert.

Unterm Strich sind die Schutzbriefe der Kfz-Versicherer vor allem ratsam, wenn es um Unfall- und Pannenhilfe geht. Für den Mitgliedsbeitrag der Automobilklubs gibt es meist Zusatzleistungen wie Klub-Zeitschriften, Rabatte beim Reifenkauf oder Hilfe bei der Tourenplanung. Dafür sind die Beiträge oft weitaus teurer als die der Versicherer: Sie variieren zwischen etwa 30 Euro und mehr als 160 Euro pro Jahr.

Vorsicht bei einer Doppel-Versicherung

Manchmal seien Mobilitätsgarantien schon in Kfz-Kasko-Versicherungen enthalten, sagt Fachanwalt Knoop. In diesem Fall sei ein gesonderter Kfz-Schutzbrief eventuell nicht nötig. Auch die Stiftung Warentest rät: „Prüfen Sie, ob Ihre Autoversicherung bereits einen Schutzbrief umfasst.“

Besitzer neuwertiger Autos verfügten zudem nicht selten über eine Mobilitätsgarantie ihres Herstellers, die oft für ein bis zwei Jahre gilt. Auch sie bräuchten nicht unbedingt einen Schutzbrief. Enthalten seien in den Mobilitätsgarantien in der Regel Service-Dienstleistungen wie Pannenhilfe, Abschleppdienste, Mietwagen, Hotelübernachtungen, Fahrzeugrückholung oder Rückreise per Bahn und Flugzeug. „Die Leistungen sind je nach Hersteller unterschiedlich und jenseits der Pannen- und Unfallhilfe meist nicht so umfangreich wie bei Schutzbriefen“, so Experte Bruns.

Oft nicht enthalten seien personenbezogene Leistungen wie Kinderrückholung oder Krankenrücktransport. Ein wesentlicher Haken: Meist gelte die Garantie nur, wenn die vorgeschriebenen Inspektionen in der Vertragswerkstatt stattfinden. Selbst verschuldete Pannen würden von einigen Firmen ausgeschlossen.

Welche Klauseln bei einem Kfz-Schutzbrief problematisch sind

Von zweifelhaftem Wert ist laut Stiftung Warentest der Krankenrücktransport. „Die meisten Schutzbriefe haben in diesem Punkt einen üblen Haken“, sagt Bruns: „Sie zahlen den Rücktransport nur, wenn er medizinisch notwendig ist.“ In manchen Fällen werde diese Leistung also gar nicht gewährt. Besser sei die Klausel „medizinisch sinnvoll“: „Dann wird der Patient auch zurücktransportiert, wenn die Heilungsaussichten in einer heimischen Klinik besser sind, weil es ihm dort psychisch besser geht.“ Dazu sollte man noch wissen: Wer bei Fahrten ins Ausland eine Reisekrankenversicherung abschließt, verfüge in der Regel ohnehin über diese kundenfreundlichere Klausel. Auf was man beim Abschluss eines solchen Schutzes achten sollte, lesen Sie in aktiv-online.de: Ohne Auslandsreise-Krankenversicherung sollte niemand in die Ferne fahren.

Zu beachten ist laut Bruns auch, dass sich der Rechtsschutz, so er denn im Rahmen eines Kfz-Schutzbriefes gewährt werde, oft auf eine Beratung nach Unfällen im Ausland oder generell nur auf Hilfe nach einem Unfall beschränkt. Eine richtige Verkehrsrechtschutz-Versicherung mache diese Einschränkungen nicht, hier gibt es Hilfe zum Beispiel auch bei einem Streit nach einem Autokauf.