Berlin. Schluss mit der ewigen Suche nach einem freien Plätzchen und teuren Tickets für die kleinste Lücke: Die eigene Garage löst die täglichen Parkprobleme. So mancher nutzt sie aber auch als zusätzlichen Abstell- oder Hobbyraum. Und der ein oder andere träumt sogar von einer Karriere à la Steve Jobs und tüftelt dort an neuen Geschäftsideen. Blöd nur, dass das im strengen Deutschland eigentlich gar nicht erlaubt ist.
Garagen sind zum Parken da
„Der Zweck einer Garage ist definitionsgemäß das Abstellen von Fahrzeugen“, erklärt Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds. Als Fahrzeuge gelten dabei nicht nur Autos, sondern auch Motorräder und Fahrräder.
„Auch die Aufbewahrung von Dingen, die direkt mit dem Fahrzeug zu tun haben, ist nach Einschätzung des Mieterbunds in Ordnung“, so Ropertz. Dazu zählen beispielsweise Gepäckträger, Winterreifen, Ersatzteile oder Werkzeug.
Logisch, dass man aber grundsätzlich keine gefährlichen oder explosiven Stoffe wie beispielsweise gefüllte Benzinkanister einlagern darf. Okay ist dagegen ein Regal oder Ähnliches, in dem die erlaubten Gegenstände ordentlich aufbewahrt werden können.
Kein Sperrmülllager
„Jede andere Nutzung dagegen kann als Zweckentfremdung gewertet werden. Und die ist in vielen Landesbauordnungen verboten“, erklärt Ropertz. Die alte Küche, das Paddelboot oder Juniors Kinderbett müssen also meist draußen bleiben – wenigstens theoretisch. Auch der Hobbykeller oder das Lager für den gerade gestarteten Webshop sind eigentlich nicht okay. „In der Praxis ist das aber graue Theorie, denn wo kein Kläger, da kein Richter“, so die Erfahrung des Juristen.
Eigentümer müssen sich also kaum Gedanken machen, selbst wenn ihre Garage so vollgestopft ist, dass das Auto nicht mehr reinpasst. Sie können auch cool bleiben, wenn Nachbarn fordern, die Garage leer zu räumen, weil das Auto auf der Straße steht und anderen den Parkplatz wegnimmt. „Es gibt keinen Benutzungszwang für die eigene Garage, man kann also trotzdem parken, wo man möchte“, sagt Ropertz.
Wann Mieter reagieren sollten
Auch Mieter bekommen erfahrungsgemäß nur selten Probleme, wenn sie ihre Garage zur Rumpelkammer umfunktionieren. Trotzdem gibt es immer mal wieder Vermieter, die dann böse Briefe schreiben. „In diesen Fällen sollte der Mieter umgehend reagieren und die Garage ausräumen“, empfiehlt Ropertz. Stellt der Mieter nämlich auf stur, kann das unter Umständen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, wenn ein Verstoß gegen die Landesbauordnung vorliegt. Dann muss man am Ende nicht nur die Garage leer räumen, sondern außerdem noch eine Geldbuße zahlen.