Köln. Das Jahresende naht in schnellen Schritten – und viele Fristen laufen am 31. Dezember ab. Höchste Zeit also zu prüfen, ob man hier oder da noch aktiv werden sollte. Denn wer nichts tut, verschenkt oft gutes Geld. Wichtige Punkte im Überblick:
Steuern
Wer für frühere Jahre noch eine Steuererstattung rausholen und deshalb freiwillig eine Steuererklärung machen will, hat dazu normalerweise vier Jahre Zeit. Der 31. Dezember 2018 ist also in der Regel der allerletzte Abgabetermin für die Steuererklärung 2014.
Um noch in diesem Jahr einen Wechsel der Steuerklassen hinzubekommen, muss man schon im November was tun, da diese Änderung erst im Folgemonat greift. Geht der Antrag im Dezember bei der Finanzverwaltung ein, gilt die neue Steuerklasse ab Januar 2019.
Versicherungen
Wann genau Versicherungen spätestens gekündigt werden müssen, hängt jeweils vom Vertrag ab. Speziell bei den Kfz-Policen ist jedoch häufig bis zum 30. November eine Kündigung zum Jahresende möglich: Sparfüchse, die für 2019 zu einem günstigeren Anbieter wechseln möchten, sollten also Gas geben.
Gesundheitsvorsorge
Der jährliche Zahnarzt-Kontrolltermin, im Bonusheft dokumentiert, bringt auf Dauer deutlich höhere Zuschüsse der Krankenkasse beim Zahnersatz. Wer 2018 noch nicht beim Zahnarzt war, sollte sich also sputen. Und wer bisher noch gar kein Bonusheft führt, kann sich frühere Kontrolltermine auch noch nachträglich von der Praxis bestätigen lassen.
Viele Kassen zahlen auch Bonusprämien, wenn man nachweist, dass man besonders gesund lebt – also beispielsweise zu den empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen oder zum Sport geht. Auch hier sollte man sich die entsprechenden Stempel rechtzeitig sichern.
Sparförderung
Die staatliche Wohnungsbauprämie für Bausparer kann nur bis zu zwei Jahre rückwirkend beantragt werden. Spätestens bis zum Jahreswechsel muss also der Antrag fürs Sparjahr 2016 gestellt sein.
Die Zulagen für die Riester-Rente müssen ebenfalls beantragt werden, auch das ist maximal zwei Jahre rückwirkend möglich. Tipp: Man kann einen Dauerzulagenantrag stellen, wenn sich auf absehbare Zeit nichts ändern wird.
Die Arbeitnehmersparzulage kann man sogar vier Jahre rückwirkend beantragen – normalerweise im Rahmen der Steuererklärung (siehe oben).
Bahnfahrten
Mit dem Fahrplanwechsel am 9. Dezember werden die Tickets für den Fernverkehr der Deutschen Bahn etwas teurer. Wer bis 8. Dezember seine Reisen für die nächste Zeit bucht, fährt noch zu den alten Preisen.
Verjährung
Wenn ums Geld gestritten wird, muss man eigene Ansprüche rechtzeitig geltend machen, damit sie nicht einfach verjähren. In vielen Fällen gilt dabei eine typische Frist laut Bürgerlichem Gesetzbuch: drei volle Kalenderjahre nach dem Jahr, in dem der Anspruch entstanden ist. Wer sich also noch mit Streitereien aus dem Jahr 2015 herumschlägt, sollte sich bis zum 31. Dezember darum kümmern.
Übrigens: Ausführliche Erklärungen zu allen Verjährungsfristen.