Von der Waschmaschine über die Stereo-Anlage bis hin zum Kaffeevollautomaten: Verbraucher greifen bei Elektronikartikeln gerne zur B-Ware – Händler locken mit starken Preisnachlässen. Ob es sich lohnt, schnell zuzugreifen, hängt vom Einzelfall ab. Denn die Anbieter machen ihre eigenen Regeln. Und auch die Ersparnis ist nicht immer so groß wie gedacht.

Restposten, Vorführgeräte, Transportschäden, Rückläufer

Welche Artikel unter dem Begriff B-Ware angeboten werden, ist nicht klar definiert. Normalerweise sind es Restposten, Vorführgeräte oder Geräte mit kleinen Schäden wie zum Beispiel Kratzern. Den größten Anteil machen Retouren aus Online-Bestellungen aus. Für B-Ware reduzieren die Händler die Preise oft um bis zu 50 Prozent.

Doch manches Schnäppchen ist nur auf den ersten Blick günstig. Das hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen festgestellt. Sie untersuchte bei ausgewählten Online-Elektronikshops das B-Warenangebot.

Vor dem Kauf vergleichen

Die Ersparnis ist oft deutlich geringer als angepriesen, zum Beispiel wenn zusätzlich anfallende Kosten wie die für den Versand in die Kalkulation einbezogen werden. „Im Schnitt gab es Rabatte von knapp 20 Prozent“, sagt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zur durchgeführten Untersuchung. Noch geringer fällt die Ersparnis aus, wenn man auch das Angebot der Konkurrenz checkt. Trotz Niedrigpreisen ist das Schnäppchen woanders womöglich noch billiger. Der vermeintliche Vorteil schmolz nach einem solchen Vergleich auf ganze 8 Prozent zusammen. Bisweilen findet man das Gerät bei einem anderen Händler sogar als Neuware zu einem geringeren Preis. Tryba empfiehlt deshalb, das Angebot durch mindestens zwei Preissuchmaschinen vor dem Kauf zu prüfen.

Reduzierte Gewährleistungsfrist

Die Ersparnis bezahlen die Kunden im Gegenzug bei etlichen Shops mit kürzeren Gewährleistungsfristen. Denn für B-Ware gilt: „Der Händler darf die Gewährleistungsfrist von den gesetzlich vorgesehenen zwei Jahren auf ein Jahr verkürzen“, erklärt Verbraucherschützer Tryba.

Auch andere Regelungen können für B-Ware-Käufer nachteilig sein. So müssen sie je nach Anbieter für die zweite Wahl mit längeren Lieferzeiten rechnen oder können Serviceleistungen nicht buchen. Gratislieferung gibt es bei einigen Verkäufern nur für Neuware, während für B-Ware Versandkosten fällig werden.

Zustand schwer einzuschätzen

Schwierigkeiten macht den Kunden auch die Einschätzung des Zustands der Artikel. Nicht alle Händler liefern genaue Beschreibungen. Während etwa Amazon seine B-Ware in vier Klassen von „wie neu“ bis „akzeptabel“ einsortiert, bleiben andere Anbieter einsilbig und belassen es bei Bemerkungen wie „Vorführgerät“ oder „leichte Gebrauchsspuren“.

Sollten sich die „kleinen Gebrauchsspuren“ dann doch als regelrechte Schramme herausstellen, können Käufer die Ware natürlich zurückschicken. Tryba: „Das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Lieferung gilt auch für den Kauf von B-Ware.“