Berlin. Im Lebenszyklus eines Eigenheims gibt es fünf teure Posten, die irgendwann die Besitzer treffen – und für die man entsprechend sparen sollte: „Dach, Fassade, Heizung, Küche, Bad.“ So bringt es Experte Alexander Wiech vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin auf den Punkt.
Die Fassade sollte je nach Anstrich alle 10 bis 20 Jahre gestrichen werden. Bei der Heizung gilt: Was älter als 30 Jahre ist, muss ersetzt werden. Ein Dach sollte eigentlich sogar gut 50 Jahre halten – aber: „Das sind alles nur Richtwerte“, sagt Wiech. Es komme stets auf die verwendeten Materialien an, aber auch auf das jeweilige Umfeld: Ein Dach unter Bäumen beispielsweise muss schneller saniert werden als das eines frei stehenden Hauses.
In Küche und Bad schließlich altern die Rohre und Armaturen, die Fliesen sind irgendwann nur noch altmodisch – und oft will man altersgerecht umbauen.
Bei allen fünf Posten sind die Kosten so unterschiedlich wie die Häuser selbst. Sicher ist aber: Alle Posten sind teuer. Oft zu teuer, um sie ohne Erspartes bezahlen zu können. Und mit fortschreitendem Alter wird es schwieriger, günstige Kredite zu bekommen.
„Wir empfehlen darum, jedes Jahr Geld zurückzulegen“, betont Wiech. Richtwert: 8 bis 15 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei 120 Quadratmetern sind das also 960 bis 1.800 Euro pro Jahr. Die spart man am besten auf einem separaten und möglichst gut verzinsten Konto an.
Wer eine neue oder frisch sanierte Immobilie besitzt, kann anfangs weniger zurücklegen. Wird das Objekt älter, sollte man dann aber entsprechend mehr sparen.
Wer eine Wohnung hat, spart in der Regel automatisch
Wer ein gebrauchtes Haus erst noch kaufen will, muss sich vor dem Gang zum Notar möglichst genau informieren: Wie lange hält das Dach noch, wie alt ist die Farbe an der Fassade?
Besitzer einer Eigentumswohnung wiederum sparen in der Regel automatisch. Sie sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig Geld zurückzulegen, das einfach mit dem Hausgeld eingezogen wird. Die Höhe dieser Instandhaltungsrücklage wird vom Verwalter in Abstimmung mit den Besitzern festgelegt. Ist dann trotzdem zu wenig im Topf, kann eine Sonderumlage fällig werden.