Online den Urlaub zu buchen, liegt im Trend: Mehr als jede dritte Reise wurde im Jahr 2014 über das Internet abgeschlossen, so der Verband Internet Reisevertrieb (VIR). Bei Unterkünften ist die Quote noch höher. Doch die Angebote sind oft unübersichtlich und der Vergleich für Verbraucher entsprechend schwierig.
Hinzu kommt, dass manche Anbieter ihre Webseiten nicht gerade benutzerfreundlich gestalten. Einige wollen die Kunden zum Abschluss von Reiserücktrittsversicherungen drängen oder locken durch vermeintliche Rabatte. Doch auch, wenn man schon die Vorfreude auf den nächsten Urlaub spürt, gilt es, bei der Buchung einen kühlen Kopf zu bewahren. Denn mit mancherlei Tricks wollen die Hotelportale Kunden zum schnellen Abschluss bringen.
Trefferlisten neu sortieren
Schon bei der Trefferliste eines Hotelportals ist Aufmerksamkeit gefordert. Denn an welcher Stelle ein Angebot hier auftaucht, ist nicht immer transparent für den Kunden. So können sich die Anbieter unter anderem gegen die Zahlung einer höheren Provision an das Portal vordere Plätze erkaufen. Deshalb rät Falk Murko, Reiseexperte der Stiftung Warentest: „Interessenten sollten die Ergebnisliste nach eigenen Kriterien neu sortieren, etwa nach dem Preis oder der Gästebewertung.“
Ein weiterer Knackpunkt: Oft steht zuoberst ein Angebot, das in Wahrheit eine Anzeige ist. Dies muss zwar entsprechend gekennzeichnet werden, ist jedoch meist sehr klein am Rand vermerkt, sodass es kaum auffällt. Auch wie zum Beispiel besondere Empfehlungen zustande kommen, ist für den Verbraucher nicht nachzuvollziehen.
Meta-Suchmaschinen nutzen
Damit man von vornherein einen besseren Überblick über das riesige Angebot hat und nicht auf die erstbeste Offerte eingeht: Es ist ratsam, zunächst über ein oder besser zwei Meta-Suchmaschinen zu gehen, die eine große Anzahl von Portalen durchforsten. Für Hotels bieten sich etwa Trivago oder Check24 an, für Ferienwohnungen HomeToGo, und bei Flügen kann man sich bei Swoodoo oder Google Flights schlaumachen.
Rabatte überprüfen
Auch bei vermeintlichen Preisnachlässen, mit denen Portale oftmals locken, sollten Zimmersuchende genau hinschauen. Denn nicht selten entspricht der angebliche Schnäppchenpreis exakt dem, der auch vom Hotel verlangt wird. Deshalb gilt es, sich nicht von solchen Lockangeboten kirre machen zu lassen: „Wer ein Hotelzimmer sucht, sollte den im Portal genannten Preis mit der vom Hotel selbst verlangten Rate vergleichen, bevor er über das Portal bucht“, rät Murko. Bisweilen ist es sogar günstiger, direkt beim Hotel zu buchen. Das gilt übrigens auch für Flüge.
Nicht unter Druck setzen lassen
Der Hinweis der Portale, es schauten sich gerade soundsoviele weitere Interessenten das Zimmer an, dient ebenfalls dazu, Interessenten in Zugzwang zu versetzen. Ebenso wie die Information, dass nur noch x Zimmer frei seien. Letzteres bedeutet lediglich, dass über das augenblicklich besuchte Portal nur noch die genannte Anzahl Zimmer verfügbar ist. Über andere Portale oder beim Hotel direkt können allerdings noch mehr Zimmer frei sein.
Vorsicht bei Zusatzangeboten
Viele Portale wollen den Urlaubern zusätzlich eine Reiserücktrittsversicherung verkaufen – wenn man Pech hat, „im Abonnement“. Bei einer Jahrespolice etwa verlängert sich die Laufzeit in der Regel um ein weiteres Jahr, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Grundsätzlich sollte man daher im Vorfeld genau überlegen, ob eine solche Police überhaupt nötig ist, so Experte Murko. Reine Hotelbuchungen zum Beispiel lassen sich ohnehin oft kostenlos bis zum Anreisetag stornieren.
Auch wenn manche Anbieter fast ein Horrorszenario aufbauen, sollte man sich davon nicht beeindrucken lassen. Denn eine Reiserücktrittsversicherung lässt sich auch im Nachhinein noch unabhängig von der Buchung abschließen.
Letzter Check vor der Buchung
Vor dem finalen Klick, der eine Buchung abschließt, sollte man geprüft haben, wer sich eigentlich hinter dem Angebot verbirgt. Denn das ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Gerade wenn der Name unbekannt ist, sollten Interessenten ihn vor dem Abschluss checken.
Eine Möglichkeit dazu bietet das Impressum. „Dort finden sich alle wichtigen Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer“, sagt Murko. Wenn das nicht der Fall ist: Besser die Finger davon lassen. Zudem kann es hilfreich sein, den Anbieter zu googeln. Wenn schon andere Gäste mit einem Anbieter schlechte Erfahrungen gemacht haben, finden sich im Netz darauf mit großer Wahrscheinlichkeit Hinweise.
Vorsicht ist auch geraten, wenn das Hotelportal seinen Sitz im Ausland hat. Dann kommt im Streitfall das dortige Recht zur Anwendung, und es ist sehr viel schwerer, zum Beispiel Reisemängel gerichtlich geltend zu machen.
Zudem sollte man sich die Zeit nehmen, alle Daten vor Abschluss der Buchung gründlich zu prüfen, zumindest wenn es sich um mehr als eine unkompliziert zu stornierende Hotelbuchung handelt. Denn: „Anders als bei den übrigen Online-Geschäften haben die Käufer einer Reise kein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Gebucht ist gebucht“, erklärt Murko. Hat man sich zum Beispiel beim Datum vertippt, muss man entweder auf die Kulanz des Reiseanbieters hoffen oder stornieren. Das kann aber bereits mit Kosten verbunden sein.