Kaum ein anderes Vorhaben hat wohl für mehr Unmut gesorgt als das Gebäudeenergiegesetz (GEG), meist Heizungsgesetz genannt. Das Gesetz ist seit Anfang des Jahres in Kraft und soll den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen einleiten. Viele Menschen machen sich nun Sorgen, ob sie ihre Heizung austauschen müssen und wie sie das bezahlen sollen. Alexander Beer, Gebäudeenergieberater von der Verbraucherzentrale Bayern, erklärt die wichtigsten Regelungen, Fristen und Fördermöglichkeiten im Überblick.

Das Gesetz sieht vor, dass spätestens ab Mitte 2028 neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, also zum Beispiel mit der Energie einer elektrischen Wärmepumpe oder dem Anschluss an ein Wärmenetz. Die Regelungen greifen für Neubauten in einem Neubaugebiet, für Neubauten in Baulücken und bestehende Gebäude gelten Übergangsfristen. So wird eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung mit der örtlichen Wärmeplanung ermöglicht. Die Kommunen müssen bundesweit spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte bis Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. 

In Bestandsgebäude darf man also noch bis 2028 Öl- oder Gasheizungen einbauen, ohne dass diese zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. „Das große Aber lautet allerdings: Hier gilt die sogenannte Biopflicht. Das heißt, die Heizungsanlage muss ab 2029 15 Prozent Biogas oder Bioheizöl verbrennen“, erklärt Experte Beer. Bis 2040 soll der Anteil der Bio-Brennstoffe auf 60 Prozent ansteigen, ab 2045 auf 100 Prozent. „Deshalb kann ich nur davor warnen, jetzt noch eine Öl- oder Gasheizung einzubauen. Das wird eine riesige Kostenfalle werden, weil Bio-Kraftstoffe in der Produktion sehr teuer sind“, sagt der Experte.

Funktionierende Heizungen in bestehenden Gebäuden können weiter betrieben werden

Wer zu Hause eine Ölheizung hat, die nicht älter als 30 Jahre ist, darf diese noch bis zum 31. Dezember 2044 weiter betreiben. Ab 2045 muss dann spätestens ein Heizungswechsel erfolgen. Dies gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht und noch repariert werden könnte. Denn Ziel des GEG ist, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral ist. Bayern will das sogar schon bis 2040 schaffen. Ausgenommen von der Austauschpflicht nach 30 Jahren sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Das Gesetz enthält zudem Härtefallregelungen, nach denen eine Ausnahme von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien möglich ist.

Wichtig zu wissen: In vielen Fällen gilt Bestandsschutz. So müssen Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihre Immobilie zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst bewohnten, ihre Ölheizung nicht austauschen – egal wie alt die Anlage ist. Erst nach einem Eigentümerwechsel gilt die Modernisierungspflicht mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Auch alte Ölheizungen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen, dürfen bleiben. Wer unsicher ist, was er mit seiner Heizung machen soll, sollte einen Schornsteinfeger oder Energieberater befragen.

Heizungstausch: Seit Ende August gibt es staatliche Förderung für alle Eigentümer

Seit Ende August dürfte der Anreiz zum Wechsel allerdings gestiegen sein: Jetzt können nämlich alle Wohnungs- und Hauseigentümer eine staatliche Förderung für den Austausch alter Gas- und Ölheizungen gegen klimafreundlichere Alternativen beantragen. Mindestens 30 Prozent Förderung sind vorgesehen, egal ob für Wohn- oder Geschäftsgebäude. Insgesamt sind bis zu 70 Prozent Zuschuss möglich – abhängig von Einkommen, Geschwindigkeit und Umsetzung des Heizungstauschs.

Für weitere energetische Sanierungsmaßnahmen, etwa für die Dämmung der Gebäudehülle, für neue Fenster, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung können ebenfalls Fördermittel beantragt werden. Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten bietet die Verbraucherzentrale.

Informationen und Anträge zur Förderung des Heizungstausches erhalten Sie auch bei der KfW. Bei der Entscheidung, welche Heizung für das jeweilige Gebäude am besten geeignet ist, helfen fachlich qualifizierte Energieberater. Die Verbraucherzentrale bietet bundesweit Energieberatungen an, unter der kostenlosen Nummer (0800) 809 802 400 oder auf der Homepage können Sie einen Termin vereinbaren. Eine erste Einschätzung bietet auch der Heizungswegweiser des Wirtschaftsministeriums.

Wann sollte man am besten Heizöl kaufen?

Wer eine Ölheizung hat, braucht natürlich auch Öl. Doch wann kann man das am günstigsten kaufen? „Es ist sehr schwierig, eine gute Prognose abzugeben, wann man am besten Heizöl kaufen sollte“, sagt Beer. Laut „Finanztest“ lohnt es sich vor allem zum Ende des Frühjahrs oder im Sommer, Heizöl einzukaufen. Dann sind die Preise nämlich besonders günstig, während sie Richtung Winter wieder nach oben gehen. Einen guten Überblick liefern Heizölportale wie heizoel24.de, fastenergy.de oder esyoil.com. Energieberater Beer vermutet, dass die Preise ab Januar deutlich ansteigen werden, da die CO₂-Bepreisung beim Heizöl dann wahrscheinlich von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne erhöht wird. Sein Rat deshalb: „Jetzt noch so viel einkaufen, dass man für den Winter genug hat.“

Immer weniger Ölheizungen in Deutschland Insgesamt hat der Anteil der Ölheizungen in Deutschland in den Jahren 2010 bis 2023 kontinuierlich abgenommen: Gab es 2010 noch 5.651.300 Ölheizungen, waren es 2023 nach den Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks noch 4.939.000 (Heizwert und Brennwert zusammengerechnet). Die Ergebnisse werden vom Zentralinnungsverband der Schornsteinfeger auf Bundesebene zusammengetragen. Die meisten Wohngebäude in Deutschland wurden zuletzt mit Erdgas beheizt. 

Tanja Wessendorf
aktiv-Redakteurin

Tanja Wessendorf berichtet für aktiv aus der Industrie und schreibt über Verbraucherthemen. Sie studierte in Berlin Politikwissenschaft und volontierte in Hamburg bei der Tageszeitung „Harburger Anzeigen und Nachrichten“. Seit 2008 arbeitet sie als Redakteurin, viele Jahre in der Ratgeber-Redaktion des „Kölner Stadt-Anzeiger“, aber auch beim TV-Sender Phoenix. Privat liebt sie alles, was schnell ist: Kickboxen, Eishockey und laufen mit ihrem Hund. 

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