Berlin. Wenn Handwerker und andere fleißige Helfer in Haus oder Garten arbeiten, spart das Steuern – klar. Was viele nicht wissen: „Inzwischen sind die Regelungen deutlich erweitert worden“, sagt Erich Nöll vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine. Längst werden zum Beispiel auch Arbeiten zur Erweiterung der Wohnfläche subventioniert, etwa ein Dachausbau.

Immer gilt: 20 Prozent der Rechnung können im Folgejahr per Steuererklärung geltend gemacht werden, allerdings müssen dabei die Materialkosten rausgerechnet werden. Für den Einsatz von Handwerkern gibt’s so maximal 1.200 Euro pro Jahr zurück, für haushaltsnahe Dienstleistungen zusätzlich bis zu 4.000 Euro. Die Rechnungen müssen übers Konto bezahlt worden sein.

Auch viele Arbeiten jenseits der Grundstücksgrenze gelten

„Inzwischen werden sogar Arbeiten außerhalb der Grundstücksgrenzen akzeptiert, wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der Immobilie stehen“, sagt Steuerexperte Nöll. Also beispielsweise Arbeiten an Leitungen und Rohren, Straßenbauarbeiten, Winterdienst oder Gartenpflege, die zwar auf öffentlichem Grund stattfinden, aber vom Immobilienbesitzer bezahlt werden müssen.

Anerkannt werden manchmal sogar auch Arbeiten, die woanders durchgeführt werden, aber direkt dem Haushalt dienen. So entschied das Finanzgericht München (23.2.2015, 7 K 1242/13) im Fall einer Tür, die der Schreiner in seiner Werkstatt bearbeitete und anschließend einbaute.

„Viele wissen nicht, welche Leistungen überhaupt steuerlich begünstigt sind“, so die Erfahrung von Nöll. Klar: Wenn etwa Klempner, Maler, oder Elektriker ins Haus kommen, sind das typische Handwerkerleistungen. Ebenso die Wartung der Heizung. Dazu betont der Experte: „Inzwischen ist höchstrichterlich geklärt, dass auch sämtliche Arbeiten des Schornsteinfegers anerkannt werden.“

Steuernachlass gibt’s aber auch für die Reinigung der Abflussrohre, den Anschluss ans Internet oder Kabelfernsehen, die Montage von Satellitenschüsseln, die Entfernung von Graffiti, die Wartung von Feuerlöschern und vieles mehr.

Als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ sind ebenfalls mehr Arbeiten begünstigt, als mancher glaubt: nicht nur Haushaltshilfe oder Fensterputzer, sondern beispielsweise auch Gärtnerdienste oder die Zubereitung von Mahlzeiten im eigenen Haushalt.

Eine praktische Übersicht des Bundesfinanzministeriums steht hier zum Download bereit.