Berlin. Günstiger Solarstrom vom Hausdach – davon sollen nun auch Mieter profitieren können: Ein neues Gesetz „bringt die Energiewende in die Städte“, heißt es beim Bundeswirtschaftsministerium. „Bis zu 3,8 Millionen Wohnungen könnten mit Mieterstrom versorgt werden“ – immerhin ein knappes Fünftel aller Mietwohnungen bundesweit.
Zwei Haken hat die Sache: Sie ist ziemlich kompliziert – und schon länger installierte Anlagen sind vom neuen Mieterstromzuschlag ausgeschlossen.
Mit diesem Zuschlag gefördert werden Vermieter, die neue Solaranlagen direkt auf oder an ihrem Mietshaus installieren und den Sonnenstrom ganz oder teilweise an die Mieter verkaufen. Je nach Größe der Anlage gibt’s einen Zuschlag von 2,2 bis 3,8 Cent pro Kilowattstunde, dazu kommen natürlich die direkten Einnahmen aus dem Stromverkauf an die Mieter. Wird überschüssiger Strom ins Netz eingespeist, erhält der Vermieter dafür die übliche Vergütung.
Wer das Modell nutzen möchte, sollte zunächst mit allen Mietern sprechen: Haben sie überhaupt Interesse am günstigeren Ökostrom, würden sie auf Dauer mitspielen? „Der Wechsel des Stromanbieters ist nach wie vor unpopulär“, warnt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund.
Wichtig ist auch, ob viele der Bewohner auch tagsüber im Haus sind. Denn der bei Sonnenschein produzierte Strom kann ohne teure Speicherbatterie nicht gespeichert werden. Passt technisch alles und ziehen die Mieter mit, schließt der Vermieter einen Vertrag mit dem Netzbetreiber und lässt einen Zwei-Richtungs-Zähler einbauen: Dieser erkennt, wie viel Strom im Haus bleibt und wie viel ins Netz geleitet wird.
Um Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag zu bekommen, muss man die Anlage bei der Bundesnetzagentur registrieren. Und dann muss man noch mit jedem Mieter, der sich für den Strom vom Dach entschieden hat, einen Mieterstromvertrag abschließen: Darin wird unter anderem der Strompreis festgelegt. Er muss mindestens 10 Prozent günstiger sein als der örtliche Grundversorgungstarif. Damit sparen Mieter, die noch nie den Anbieter gewechselt haben, automatisch Geld.
Der nötige Stromvertrag darf nicht mit dem Mietvertrag gekoppelt werden
Achtung: Dieser Stromvertrag darf nicht mit dem normalen Mietvertrag gekoppelt oder in dessen Text eingebaut werden! „Mieter können ihren Stromvertrag auch wieder kündigen“, so Expertin Kodim. Und wenn mal jemand auszieht, kann der Nachmieter neu entscheiden, ob er Mieterstrom beziehen will.
Schließlich wird ein Vermieter durch die Stromproduktion zum Unternehmer – und muss ein Gewerbe anmelden. „Das hat auch Auswirkungen auf die Steuererklärung“, sagt Kodim.
Hier finden Sie Anworten des Wirtschaftsministeriums auf häufig gestellte Fragen zum Mieterstrom.