Ob etwa bei Autos, Musik oder Wohnungen: Teilen liegt im Trend – und seit Neuestem sogar am Himmel. Zum Beispiel in der Cessna nach Berlin, in der Piper über den Schwarzwald. Wer die Faszination Fliegen in kleinen Propeller-Maschinen genießen möchte, kann immer öfter auch für wenig Geld abheben. Möglich macht es das Prinzip Flug- beziehungsweise Jetsharing, das ähnlich funktioniert wie eine Mitfahrzentrale: Privatpiloten bieten im Internet freie Plätze in ihren Flugzeugen an und heben in Gesellschaft ab. Ihre Passagiere zahlen nur einen Teil der Kosten für Sprit oder Landegebühren. Gewinn dürfen die Piloten nicht machen. Aber für sie sind Mitflüge eine gute Gelegenheit, die Kosten für ihr teures Hobby zu senken.

Vermittelt werden diese nicht-gewerblichen Flüge auf Online-Portalen wie Flyt-Club, Wingly, Coavmi oder Skyüber. Vor allem Rundflüge werden angeboten, manchmal sind aber auch Privatpiloten auf Geschäftsreise auf der Suche nach Mitfliegern. Der Vorteil für die Kunden: Sie können direkt einsteigen, die langen Check-ins der Linienflüge fallen weg. Und angesteuert werden meistens kleine Regional-Flughäfen, die von großen Airlines sonst gemieden werden. Markus Wahl, Sprecher der Pilotenvereinigung Cockpit, sieht aber noch keine ernsthafte Konkurrenz für die kommerzielle Linien-Fliegerei heranwachsen. Dazu würden noch zu wenige Streckenflüge auf Teilungsbasis angeboten.

Flüge können jederzeit platzen

Wer als Mitreisender Termine einhalten muss, sollte zudem bedenken, dass Flugsharing-Angebote auch abgesagt werden können. „Das passiert vor allem wegen schlechten Wetters“, so Peter Nürnberger von der Mitflugzentrale Flyt-Club: „Passagiere sollten dann einen Plan B haben.“ Immerhin erstattet sein Unternehmen, das die Zahlungen abwickelt, den Kunden im Fall einer Stornierung das Geld. Findet der Flug statt, verlangt Flyt-Club eine Vermittlungsgebühr von 10 Prozent des Flugpreises, mindestens aber 5 Euro. Auch die meisten anderen Anbieter verlangen eine Gebühr.

Die sogenannten Selbstkostenflüge auf Teilungsbasis sind völlig legal. Seit 2014 ist das Prinzip Flugsharing europaweit einheitlich geregelt. Seitdem gibt es immer mehr Mitflugzentralen im Netz. Laut EU-Verordnung 379/2014 sind nur einfache Propeller-Maschinen mit bis zu sechs Sitzplätzen für Mitflüge zugelassen. Die Kosten müssen durch alle Personen, einschließlich des Piloten, geteilt werden. Lars Klein, Mitgründer des Vermittlungsportals Wingly schätzt, dass die durchschnittliche Flugstunde einer viersitzigen Maschine 200 Euro kostet.

Abgerechnet werden dürfen beim Flugsharing die Treibstoffkosten, Flughafen- und gegebenenfalls Chartergebühren. Sitzen vier Personen im Flieger, fallen also 50 Euro pro Passagier und Stunde an. Eine nachträgliche Erhöhung des Preises, etwa wenn nicht alle Plätze besetzt sind oder der Flug länger dauert als geplant, wird in der Regel von den Online-Portalen ausgeschlossen. „Ich darf einen Flug auch nicht davon abhängig machen, ob er ausgebucht ist oder nicht“, sagt Pilot Sebastian Mittelmann aus Velbert, der auf dem Flughafen Essen-Mülheim regelmäßig mit einer Robin DR 400 abhebt. „Denn das Prinzip ist so gedacht, dass ich sowieso fliege.“

Auf Flugerfahrung achten

Auf den Portalen informieren die Piloten über den Flug, die Kosten, ihre Pilotenlizenzen und stellen sich selbst vor. Per E-Mail können Interessenten dann Kontakt zu ihnen aufnehmen und um Platzreservierung bitten. In der Regel können die Anbieter auch bewertet werden. Das Prinzip scheint anzukommen. Anbieter Wingly, seit Februar in Deutschland vertreten, hat nach eigenen Angaben bereits 1.000 Flüge vermittelt. „Die Piloten wollen ihre Leidenschaft teilen und sparen“, so Lars Klein von Wingly. Die Kunden haben derweil ein Flugerlebnis, das ihnen große Passagiermaschinen nicht bieten können.

Cockpit-Sprecher Markus Wahl empfiehlt jedoch, sich den Piloten vorher gut anzuschauen und vor allem auf die Flugerfahrung zu achten. Als erfahren gilt, wer über mehrere Jahre hinweg mindestens 50 Flugstunden pro Jahr vorweisen kann. Generell unsicher sei das Prinzip Flugsharing zwar nicht, sagt Wahl. Im Gegenteil: „Etwa 98 Prozent der Flüge sind völlig in Ordnung.“ Aber Vorsicht sei gerade bei Hobbypiloten angebracht: „Bei einer Autofahrt kann ich notfalls aussteigen, das funktioniert im Flieger nicht.“