Günstiger Wohnraum ist derzeit gerade in den Ballungsräumen gesucht – und Wohnungsgenossenschaften haben ihn im Angebot. Doch damit man ihn bekommt, muss man zunächst mal Mitglied einer der rund 2.000 Genossenschaften in Deutschland werden.

Mitgliedschaft notwendig

Genossenschaften stellen eine eigene Rechtsform dar, für die besondere Regelungen gelten. Sie werden mit dem Ziel gegründet, für ihre Mitglieder preiswerten und guten Wohnraum anzubieten. Um dies zu erreichen, zahlt jedes Mitglied eine Einlage ein, deren Höhe in der Satzung festgelegt ist. Mit diesem Geld wird dann der Wohnraum geschaffen beziehungsweise unterhalten. Die Einlage wird von vielen Genossenschaften verzinst.

Bei schon länger bestehenden Assoziationen müssen Neumitglieder bei ihrem Eintritt in der Regel einige Hundert Euro einzahlen, so der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) in Berlin. Sich gerade neu formierende Genossenschaften können unter Umständen aber auch mehrere Tausend Euro verlangen, weil der Wohnraum erst noch geschaffen werden muss und daher ein erhöhter Finanzbedarf besteht. Im Gegenzug erhalten die Mitglieder ein Nutzungsrecht für eine Wohnung.

Bei Einzug sind dann regelmäßig weitere Gesellschaftsanteile zu zeichnen; die Höhe entspricht meist der Kaution, die bei einer Mietwohnung zu hinterlegen wäre. Und dann kommt natürlich noch die Miete dazu.

Lebenslanges Wohnrecht

Da Genossenschaftsmitglieder gleichzeitig auch Miteigentümer der Gesellschaft sind, haben sie weitergehende Rechte als herkömmliche Mieter. Sie genießen ein lebenslanges Wohnrecht und können nicht gekündigt werden – es sei, denn sie verstoßen gegen die Vorschriften der Genossenschaft.

Außerdem können die Wohnungen nicht einfach von der Gesellschaft verkauft werden. Und auch bei der weiteren Entwicklung der Genossenschaft haben die Mitglieder grundsätzlich ein Mitspracherecht. Dieses wird bei größeren Vereinigungen allerdings von der Vertreterversammlung ausgeübt.

Soziales Engagement

Manche Genossenschaften werden gegründet, um bestimmte Lebensformen umzusetzen, etwa das Miteinander von mehreren Generationen unter einem Dach. Hier sollten Interessenten darauf achten, ob die Genossenschaft entsprechende Absichten hat und ob diese mit den eigenen Vorlieben übereinstimmen, bevor sie eine Mitgliedschaft eingehen.

Flexibilität gewahrt

Dennoch bleibt man als Besitzer einer Genossenschaftswohnung flexibel, denn Mitgliedschaft und Nutzungsvertrag lassen sich ganz normal kündigen. Mit welchen Fristen, legt die Satzung fest. Dabei gelten für den Nutzungsvertrag – so heißt der Mietvertrag bei Genossenschaften – in der Regel die Zeiten, wie sie auch bei Mietverträgen üblich sind. Die Auflösung der Mitgliedschaft kann länger dauern, da die Genossenschaft die Einlage zurückzahlen muss und diese im Bestand investiert ist.

Wartelisten in Großstädten

Weil auch Genossenschaftswohnungen in den angesagten Lagen sehr begehrt sind, sollten sich Interessenten früh bei den infrage kommenden Gesellschaften informieren und bei ernsthaften Absichten rechtzeitig anmelden, rät der GdW. Gerade in den großen Städten kann es längere Wartelisten geben. Die Genossenschaften informieren zudem darüber, ob bestimmte Auswahlkriterien für neue Mitglieder vorliegen.