Duisburg. „Beim Geld hört die Freundschaft auf“, heißt es. Und da ist leider oft was Wahres dran. Doch manchmal ist es eben einfach praktisch, sich unter Verwandten oder Freunden das Geld für kleinere oder größere Anschaffungen zu leihen: Zinsen werden oft nicht fällig, es gibt keine Formalitäten wie bei der Bank, und es soll ja auch nur für kurze Zeit sein …
Also: zu treuen Händen, alles klar, Hand drauf? Lieber nicht!
Auch wenn es kleinlich wirkt: Gerade auch bei Geldgeschäften zwischen Privatpersonen sollten gewisse Regeln eingehalten werden – sonst ist am Ende womöglich „der Darlehensnehmer von heute der Feind von morgen“. So bringt es der Duisburger Rechtsanwalt und Notar Herbert Schons auf den Punkt.
Dazu muss man wissen: Für rein privat vergebene Kredite gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften wie für Bankdarlehen. Verleiher und Empfänger schließen sozusagen automatisch einen Darlehensvertrag – das geht nämlich auch mündlich, die Schriftform ist da nicht zwingend erforderlich.
Dennoch rät Jurist Schons dringend dazu, einen Vertrag aufzusetzen, zumindest, wenn eine größere Summe verliehen werden soll. Eine solche Vereinbarung ist schnell zu Papier gebracht. „Sie muss lediglich den Betrag, die Regelung der Verzinsung und den Rückzahlungszeitpunkt beinhalten“, erklärt Schons, Vizepräsident im Deutschen Anwaltverein. Soll es kein bestimmter Stichtag sein, nennt man ein Datum, ab dem das Darlehen gekündigt werden kann.
Die Übergabe von Bargeld sollte mit einer zweiten Unterschrift des Kreditnehmers quittiert werden. Nur so kann der Darlehensgeber, falls es zum Streit kommt, seiner Beweispflicht nachkommen. Und vor allem auch dokumentieren, dass es sich tatsächlich um einen Kredit gehandelt hat und nicht etwa um ein Geldgeschenk. Denn dass so was im Nachhinein vom Schuldner behauptet wird, kommt laut Schons gar nicht so selten vor.
Falls beide Parteien auf jedwede schriftliche Vereinbarung verzichten wollen, ist es ratsam, die Geldübergabe unter Zeugen vorzunehmen – oder einfach per Überweisung: Im Betreff kann dann etwa „Darlehen“ oder „Kredit für Autokauf“ vermerkt werden.
Absicherung kann sinnvoll sein
Bei größeren Beträgen sollte man außerdem auf einer Absicherung bestehen. Eine praktische Variante ist das notarielle Schuldanerkenntnis: Käme der Geldnehmer mit der Rückzahlung in Verzug, hätte der Darlehensgeber damit direkt die Möglichkeit zur Vollstreckung – ohne den Umweg übers Gericht machen zu müssen.
Und geht es zum Beispiel um die finanzielle Unterstützung eines Immobilienkaufs, kann eine Grundschuld zugunsten des Geldgebers eingetragen werden.