Bochum/Henstedt-Ulzburg. Wenn Freunde mit anpacken, sind der Umzug, die Renovierung des Wohnzimmers oder der Transport des schweren Klaviers schnell und kostengünstig gewuppt. „Für solche Gefälligkeiten darf man den Helfern auch eine kleinere Summe als Anerkennung zahlen, ohne dass es rechtliche Probleme gibt“, sagt Wolfgang Buschfort von der Knappschaft Bahn-See. Man muss also keine Angst haben, plötzlich Ärger wegen Schwarzarbeit am Hals zu haben. Das gilt aber natürlich nur, wenn es sich tatsächlich um einen Freundschaftsdienst handelt und die Helfer nicht regelmäßig gegen Bares im Bekanntenkreis zur Arbeit antreten.

Verletzungen und Unfälle

„Bei Gefälligkeiten besteht kein Arbeitsverhältnis und damit hat man auch keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Helfer“, erklärt der Experte. Stürzt ein Freiwilliger beim Schleppen eines Schrankes unglücklich die Treppe herunter, zahlt die Krankenkasse die Behandlung. Sitzt der Betreffende im Extremfall hinterher im Rollstuhl, hat er keinerlei Ansprüche gegen den „Auftraggeber“. Der Freund ist also genauso gestellt, als ob er den Unfall in seiner eigenen Wohnung gehabt hätte.

„Wer absolut sicher sein will, kann den Helfer für einen Tag als gewerblichen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden“, sagt Wolfgang Buschfort. Dann wäre die Schlepperei aber kein Freundschaftsdienst mehr, sondern ein Arbeitsverhältnis. Der Sturz wäre folglich ein Arbeitsunfall und der Helfer über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Leider funktioniert das einfache Haushaltsscheckverfahren wie bei der Putzhilfe in diesem Fall nicht. Das bedeutet ziemlich viel und ziemlich komplizierten Papierkram. Außerdem müsste der Helfer natürlich bezahlt werden und hätte dabei Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde. In der Praxis ist das ziemlich unrealistisch.

Besser versichern

Was kann man also tun? „Ich empfehle, vorher zu klären, ob die Helfer privat versichert sind“, rät der Versicherungsberater Thorsten Rudnik, Berater für die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Hat der Freund eine private Unfallversicherung oder eine Berufsunfähigkeitspolice, ist er nämlich auch bei solchen Gefälligkeitshandlungen abgesichert. Zur Not kann der Helfer auch eine kurzfristige Unfallversicherung per Smartphone-App abschließen, die von einigen Versicherungsunternehmen inzwischen angeboten wird. „Das ist aber nur eine absolute Notlösung, denn die Absicherung ist häufig viel zu niedrig, und die Angebote sind viel zu teuer“, warnt Rudnik. Ist der Helfer allerdings überhaupt nicht privat versichert, muss er im Ernstfall selbst sehen, wie er mit seinem Gesundheitsschaden klarkommt. „Ich persönlich würde in solchen Fällen eher auf die Hilfe des Betreffenden verzichten“, sagt Rudnik.

Wenn etwas kaputtgeht

Fällt einem Freiwilligen versehentlich der teure Fernseher aus der Hand oder zerdeppert er die kostbaren Kristallgläser von Oma, muss er den Schaden normalerweise nicht bezahlen. So haben Gerichte immer wieder entschieden, beispielsweise das Amtsgericht Plettenberg im November 2006 (Aktenzeichen 1 C 345/05). „Auch wenn der Helfer rechtlich nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, belastet so etwas die Freundschaft meist sehr“, so die Erfahrung des Versicherungsexperten Thorsten Rudnik.

Steht eine Gefälligkeit bei Freunden auf dem Terminkalender, ist das also ein guter Anlass, die eigene Haftpflicht zu checken. „Moderne Haftpflichtpolicen leisten auch bei Gefälligkeitshandlungen“, sagt Rudnik. Dann zahlt die Versicherung den Schaden und die Freundschaft ist gerettet. „Je nach Anbieter sind zwischen 1.000 Euro und 5.000 Euro abgedeckt“, weiß der Versicherungsexperte.

Davon abgesehen bieten moderne Haftpflichtpolicen auch in anderen Punkten erheblich bessere Leistungen. Oft reicht ein Anruf beim Versicherer, um das Upgrade in einen besseren Tarif in die Wege zu leiten. Aber natürlich kann auch ein Prämienvergleich nicht schaden. Manchmal bieten andere Anbieter nämlich noch mehr Schutz für weniger Geld.