Angelbachtal. Stellen Sie sich mal diesen einfachen Fall vor: Ehepaar, Mitte 50, kinderlos, die Eltern des Mannes verstorben. Der Mann kommt bei einem Unfall ums Leben. Und als seine Frau noch trauert, steht plötzlich ihr Schwager vor der Tür. Ein Viertel des Erbes fordert er – Geld, das die Witwe dann nur durch den Verkauf der Wohnung aufbringen kann …
Unerhört? Nein, völlig normal, wenn der Mann kein Testament gemacht hatte. Denn dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Was das für kinderlose Ehepaare bedeutet, erklärt Ursula Seiler-Schopp, Fachanwältin für Erbrecht in der Kanzlei Rudolf & Kollegen im baden-württembergischen Angelbachtal und Vorstand der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten. „Wenn es keine Kinder und kein Testament gibt und ein Ehepartner stirbt, erben die Eltern des Verstorbenen auf jeden Fall mit“, so die Anwältin.
Ein Viertel des Erbes steht auf dem Spiel
„Leben die Eltern schon nicht mehr, erben automatisch die Geschwister.“ Und dabei geht es jeweils um ein Viertel der Erbmasse (drei Viertel stehen normalerweise dem Ehepartner als gesetzlicher Erbteil zu). Seiler-Schopp rät daher auch kinderlosen Ehepaaren dazu, ein Testament zu machen.
Setzt man den Partner als Alleinerben ein, erbt er oder sie im Fall des Falles aber trotzdem nicht unbedingt alles! Leben die Eltern noch, können sie ein Achtel des Erbes als Pflichtteil fordern. Wer also ganz sicher gehen will, dass der Ehepartner alles erbt, muss seine eigenen Eltern bitten, einen notariellen „Pflichtteilsverzicht“ abzugeben.
Die Geschwister sind allerdings außen vor, sobald es ein Testament gibt: „Sie haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil“, sagt die Expertin.