In Sachen Zahnersatz gibt es eine aktuelle Änderung, mit der man richtig gut Geld sparen kann. Wer zum Beispiel eine Krone, Brücke oder Prothese benötigt, der bekommt seit dem 1. Oktober 2020 von den gesetzlichen Krankenkassen höhere Festzuschüsse. Sie betragen jetzt 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung.
Bonusheft: Regelmäßig beim Zahnarzt gewesen, dann gibt es einen höheren Zuschuss von der Krankenkasse
Noch mehr bekommen Patienten, die ein gefülltes Bonusheft vorweisen können. Wer belegen kann, dass er fünf Jahre hintereinander zur jährlichen Kontrolle beim Zahnarzt war, kann sich über einen Zuschuss von 70 Prozent freuen, wer das sogar für zehn Jahre nachweisen kann, 75 Prozent, erklärt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) in Berlin.
Bei Kindern am besten eine Behandlung pro Halbjahr
Auch der Nachwuchs kann schon ab dem sechsten Geburtstag anfangen, die Stempel zu sammeln. Im Unterschied zu den Erwachsenen müssen Kinder und Jugendliche sich je eine Untersuchung pro Kalenderhalbjahr bescheinigen lassen. Ein Termin ist die jährliche Kontrolluntersuchung, der andere dient der sogenannten Individualprophylaxe.
Ein volles Bonusheft lohnt sich bei späterem Zahnersatz
Das Bonusheft sehr früh zu füllen, ist ratsam: Auch junge Menschen können ja mal Zahnersatz nötig haben, etwa nach einem Unfall. Bei Verlust etwa eines Eckzahns würde die Kasse bei vollem Bonusheft etwa 800 Euro der Kosten der Regelversorgung übernehmen, ohne Bonus rund 640 Euro.
Bei den Fristen sind die Krankenkassen oft kulant
Etwas großzügiger sind die Kassen nun, wenn mal ein Stempel fehlt. Im Regelfall beginnen diese beiden Fristen dann nämlich wieder von vorne zu laufen. Liegt das Versäumnis aber in den ersten fünf Jahren im Lauf der zehn Jahre und gibt es dafür einen guten Grund, erhält man unter Umständen dennoch den vollen Zuschuss. Dies muss aber immer im Einzelfall mit der Kasse geklärt werden.
Wegen Corona nicht zur Behandlung: Dafür gibt es aktuell eine Ausnahmeregel
Für die Kinder und Jugendlichen gilt zusätzlich eine aktuelle Ausnahmeregel, so die KZBV: Können sie für das erste Halbjahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie keinen Stempel nachweisen, „verlieren sie nicht automatisch ihren vollständigen Bonusanspruch“.
Wer bisher noch gar kein Bonusheft führt, kann sich frühere Kontrolltermine natürlich auch noch nachträglich von der Praxis bestätigen lassen. Und es kann jedenfalls nicht schaden, alle paar Jahre mal eine Kopie des Bonushefts in die Akte zu packen.