Berlin. Aus staatlicher Sicht sind Kapitalerträge vor allem – steuerpflichtige Einkünfte. Das gilt natürlich auch für den Wertzuwachs und gegebenenfalls die Ausschüttungen von Fonds aller Art. Wobei die Sache mit der Steuer für private Sparer zum Glück einfach zu handhaben ist.

Zunächst sollte man wissen: Genau 801 Euro Kapitalerträge aller Art kann ein Single pro Jahr einfach steuerfrei kassieren. Für zusammen veranlagte Ehepaare beträgt der Sparer-Pauschbetrag entsprechend 1.602 Euro.

Ein Freistellungsauftrag schützt viele Kapitalerträge vor dem Steuerabzug

Um diesen Freibetrag sinnvollerweise von vornherein geltend zu machen, erteilt man einen Freistellungsauftrag. Das nötige Formular stellt jeweils die Bank bereit (auf Papier oder auch im Web). Wer bei verschiedenen Kreditinstituten Konten oder Depots hat, darf den Pauschbetrag nach den zu erwartenden Erträgen aufteilen und mehrere Freistellungsaufträge ausfüllen.

Von allen Kapitalerträgen, die nicht auf diese Weise freigestellt sind oder die den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, zieht die Bank direkt die Abgeltungsteuer ab: 25 Prozent des Kapitalertrags plus Soli plus gegebenenfalls Kirchensteuer – damit ergibt sich eine Gesamtbelastung des Ertrags von rund 28 Prozent.

Zu viel abgezogene Abgeltungsteuer holt man sich per Steuererklärung zurück

Der Anleger bekommt jährlich eine entsprechende Steuerbescheinigung von der Bank. Zu viel abgezogene Steuer kann man sich natürlich zurückholen – im Rahmen der normalen Steuererklärung: mit der Anlage „KAP“. Immer sinnvoll ist das für Sparer, deren persönlicher Grenzsteuersatz unter den 25 Prozent der Abgeltungssteuer liegt (was zum Beispiel für viele Rentner gilt).

Und wie ist das nun beim ETF-Sparen? Früher war das ja ziemlich kompliziert, vor allem bei Fonds ausländischen Fonds etwa aus Luxemburg. Eine Reform hat das vereinfacht: Investmentfonds werden seit 2018 über eine sogenannte Vorabpauschale besteuert. Das erledigt aber die Bank, sie bucht die Steuer in der Regel vom Verrechnungskonto des Depots ab. Als deutscher Anleger mit einem hier ansässigen Geldinstitut muss man sich da also um nichts kümmern – ganz unabhängig davon, ob ein Fonds nun im In- oder Ausland sitzt und ob ein Fonds die Erträge ausschüttet oder „thesauriert“, also die Erträge gleich wieder anlegt.

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