Irgendwann ist es bei den meisten Paaren so weit: Der Umzug in eine gemeinsame Wohnung steht an. Verliebte, die kurz die rosarote Brille absetzen, um ihre Versicherungen upzudaten, können viel Geld sparen. Umgekehrt gilt dasselbe: Wer sich gerade trennt, sollte nicht nur an den fiesen Ex, sondern auch an den Versicherungsschutz denken.

Haftpflichtversicherungen

Egal ob verheiratet oder nicht: Paare, die zusammen wohnen, brauchen bei dieser wichtigen Police nur noch einen gemeinsamen Vertrag. Der Familientarif ist normalerweise günstiger als zwei Single-Policen. Natürlich müssen beide Versicherer über die neue Situation informiert werden. „Der jüngere Vertrag kann nach dem Zusammenziehen ohne jede Frist aufgehoben werden“, erklärt Versicherungsspezialistin Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein- Westfalen. Wichtig für unverheiratete Paare: „Der mitversicherte Partner muss in der Police namentlich benannt werden, ansonsten besteht kein Schutz“, erklärt die Expertin. Bei Ehepaaren dagegen ist keine Namensnennung erforderlich. Nach einer Trennung braucht jeder wieder umgehend seine eigene Police. Ansonsten hat nämlich nur noch der Vertragspartner der Versicherung (Versicherungsnehmer) Schutz, der mitversicherte unverheiratete Lebenspartner dagegen nicht mehr. „Auch Ehepaare, die nicht mehr zusammen wohnen, sollten sicherheitshalber separate Verträge haben“, empfiehlt Weidenbach. Zwar besteht bis zur Scheidung für den mitversicherten Ehepartner grundsätzlich weiterhin Versicherungsschutz. Doch der erlischt, wenn der Versicherungsnehmer einen neuen Partner eintragen lässt oder einfach die Beiträge nicht mehr zahlt. Wenn ausgerechnet dann etwas passiert, kommen zum Trennungsschmerz noch handfeste finanzielle Probleme. Schließlich haftet jeder mit seinem gesamten Vermögen, wenn er andere Menschen verletzt oder Dinge beschädigt.

Hausratversicherung

Auch bei der Hausratversicherung reicht eine Police. „Durch das Zusammenlegen der Haushalte steigt ja meist der Gesamtwert des Hausrats. Sinnvollerweise stockt man die Versicherungssumme der einen Police auf und kündigt den anderen Vertrag“, empfiehlt Weidenbach. Nach einer Trennung hat der Partner, der den Vertrag unterschrieben hat (Versicherungsnehmer), weiterhin Versicherungsschutz. Der andere braucht innerhalb von drei Monaten eine neue Police.

Rechtsschutz

Paare können auch bei dieser Versicherung sparen, wenn sie in einen günstigen Familientarif wechseln. „Der zweite Vertrag ist dann überflüssig und kann zum nächstmöglichen Termin gekündigt werden“, sagt die Spezialistin. Bei einer Trennung benötigen beide Partner dann wieder eigene Versicherungen.

Kfz-Versicherung

Grundsätzlich muss man natürlich jedes Auto einzeln versichern – egal ob man zusammenlebt oder nicht. „Beide sollten den Partner bei ihrer Kfz-Versicherung als Zweitfahrer melden“, empfiehlt Weidenbach. Dann gibt es keine Probleme, wenn einer mal mit dem Auto des anderen fährt. Ob es dagegen günstiger ist, zwei getrennte Policen zu behalten oder aber das Auto des Partners als Zweitfahrzeug zu versichern, muss man individuell bei beiden Anbietern durchrechnen lassen. Klar, dass man bei einer Trennung auch die Kfz-Versicherungen wieder separieren sollte. Nervig, wenn der Ex-Partner aus lauter Wut sein Erstfahrzeug abmeldet oder die Beiträge nicht bezahlt …

Reiseversicherungen

Reiseversicherungen werden meist bei der Buchung des Urlaubs mit abgeschlossen. Weltenbummler haben aber manchmal auch Jahresverträge, etwa bei der Auslandskranken- oder der Reiserücktrittskostenversicherung. „In diesen Fällen können Paare oft günstige Familientarife nutzen“, sagt Weidenbach. Haben sogar beide Partner solche Policen, kann einer seinen Vertrag kündigen, muss nach einer Trennung aber logischerweise wieder neu abschließen.

Personenversicherungen

Egal ob kapitalbildende Lebensversicherung, Risikoleben, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfall- oder Rentenversicherung: In solchen Policen benennt man einen sogenannten Bezugsberechtigten. Das ist die Person, die das Geld bekommt, wenn die Versicherung fällig wird. Klar, dass Verliebte hier gerne den Namen des Partners eintragen lassen. „Im Leistungsfall zahlt die Versicherung das Geld an die Person aus, die im Vertrag benannt wurde, egal ob man noch zusammen ist oder nicht“, warnt Weidenbach. Bei einer Trennung sollte man also unbedingt schnellstmöglich überall die Bezugsberechtigten ändern. Im Ernstfall schaut nämlich sonst der neue Lebensgefährte in die Röhre, während der Ex-Partner sogar Jahrzehnte nach dem Aus das Geld kassiert.