Berlin. Vor den Werktoren und Bürotüren machen Gefühle keinen Halt. Das gilt auch – aber nicht nur – am bevorstehenden Valentinstag: Der 14. Februar ist der Tag der Verliebten!
Über 60 Prozent der Arbeitnehmer haben im Job schon mal geflirtet. Diese Zahl hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Online-Berufsnetzwerks Xing ermittelt. Ein Geplänkel kann aber unangenehme Folgen haben. Mit ein wenig Feingefühl lässt sich das vermeiden.
Der Berliner Psychologe und Buchautor Wolfgang Krüger weiß, dass es ziemlich oft in Betrieben knistert: „Etwa ein Drittel aller Partnerschaften beginnt am Arbeitsplatz“, sagt er. Kein Wunder, denn dort sehe man sich oft, habe gemeinsame Interessen und könne den anderen erst einmal lange beobachten. „Aber kurze Flirts sind dennoch problematisch“, meint der Beziehungsexperte.
„Immer daran denken, dass man sich morgen und übermorgen wiedersieht“
Ein riskantes Parkett sind Betriebsfeiern: „Weil man hier meist eher frech-neugierig ist. Und mehr sagt, als man letztlich versprechen möchte“, begründet das Psychologe Krüger, der übrigens mal Industriekaufmann gelernt hat, bevor er Betriebswirtschaft und Psychologie studierte. Der Kenner der Bürokultur rät: Erstens „sollte man nur so viel Alkohol trinken, dass man noch weiß, was man tut und sagt.“
Zweitens: Immer dran denken, dass man sich am Arbeitsplatz morgen und übermorgen wieder begegnen wird! Ob man will oder nicht.
Und drittens sollte man wissen: „Jeder starke Flirt rührt Gefühle beim Gegenüber an, die man teilweise nicht kontrollieren kann.“ Sprich: Der oder die Angebetete könnte sich gleich unsterblich verlieben, schneller als man vielleicht möchte. Oder fühlt sich als Ziel der Begierde unter Umständen belästigt.
Lieber nicht per E-Mail flirten
Gerade im Arbeitsumfeld ist es daher ratsam, sich vorsichtig heranzutasten. Ein direkter Blick ist unverfänglicher als ein zweideutiger Spruch. Und ein Kompliment sollte sich stets besser auf die Person oder ihre Fähigkeiten beziehen als auf ihre Figur oder Kleidung. Lieber nicht per E-Mail flirten! So ein Schriftstück droht schlimmstenfalls herumgereicht oder gegen einen verwendet zu werden.
Generell könnte jeder Flirt, der einseitig bleibt, als Belästigung verstanden werden. Und damit unter Umständen arbeitsrechtliche Folgen von der Abmahnung bis zur Kündigung nach sich ziehen. Körperkontakt ist besonders heikel. Nicht jeder mag es, wenn man den Arm um ihn legt – das kann durchaus als Begrapschen empfunden werden.
Erotische Berührungen sind sowieso tabu, betont Krüger – es sei denn, es ist den Beteiligten bereits klar, dass es im beiderseitigen Interesse auf eine Partnerschaft hinausläuft.
Neben leichten Flirts, die meist aus ausgeprägten Komplimenten bestehen, gibt es auch den erotischen Flirt. „Das Spiel mit dem Feuer“, sagt Krüger, „bei dem einer oder beide daran denken, sogar eine erotische Beziehung zu beginnen.“ Vorsicht! Krüger formuliert es so: „Es ist später schwer, den Geist wieder zurück in die Flasche zu verbannen, wenn er erst einmal draußen ist.“ Man sollte es sich also gut überlegen.
Und was ist, wenn man selbst Opfer unerwünschter Annäherungsversuche wird? „Dann muss man sie schnell unterbinden“, sagt Krüger, „man bleibt sehr sachlich und grenzt sich ab. Wenn das nicht hilft, muss man sich entfernen.“ Nun geht das natürlich nicht immer, etwa wenn der betreffende Kollege direkt neben einem arbeitet. Dann kann man immer noch das Gespräch mit einem Vorgesetzten suchen.
43 Prozent der Beschäftigten wollen laut der großen Forsa-Umfrage übrigens keine feste Partnerschaft im Arbeitsumfeld! Trotzdem hat sich hier schon knapp ein Viertel der Befragten irgendwann mal verliebt. Naja, wo die Liebe hinfällt …