Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ferienjobs sind erst ab einem bestimmten Alter möglich. Unter 13 Jahren läuft gar nichts.
- Für viele Tätigkeiten gelten die strengen Regeln des Jugendschutzes.
- Verdienen sich Sohn oder Tochter in den Ferien etwas hinzu, hat das keinen Einfluss auf die Höhe des Kindegeldes.
Ein cooleres Handy, stylishe Kopfhörer, angesagte Klamotten: Um sich Extra-Wünsche zu erfüllen, arbeiten nicht wenige Schülerinnen und Schüler nebenher – vor allem in den Schulferien. Dabei gelten allerdings strenge Regeln. aktiv erklärt, was Jugendliche und ihre Eltern wissen sollten.
Ferienjob für Minderjährige: Ab welchem Alter Arbeiten erlaubt ist
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, benötigt für den Job auf jeden Fall die Zustimmung der Eltern. Und bis zum 13. Geburtstag geht gar nichts: Erst ab 13 sind leichte Tätigkeiten gestattet, zum Beispiel Babysitten, Haustierbetreuung oder das Verteilen von Prospekten. Die Arbeitszeit darf aber zwei Stunden täglich nicht überschreiten. Damit ist ein klassischer Ferienjob für 13- und 14-Jährige noch tabu.
15- bis 17-jährige vollzeitschulpflichtige Schülerinnen und Schüler dürfen maximal vier Wochen im Jahr jobben. Dieses Pensum lässt sich auf mehrere Ferien aufteilen, also beispielsweise drei Wochen im Sommer und eine im Herbst.
Dabei darf die Arbeitszeit acht Stunden täglich sowie fünf Tage die Woche nicht übersteigen. Und der Job muss in der Regel zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends erledigt werden. Ausnahme: Jugendliche ab 16 dürfen etwa in der Gastronomie bis 22 Uhr arbeiten und in Betrieben mit Schichtarbeit bis 23 Uhr. Arbeit am Wochenende ist an sich nicht erlaubt. Aber auch da gibt es Ausnahmen, etwa bei Sportveranstaltungen oder bei Jobs in der Landwirtschaft.
8 Stunden am Tag sind ab dem 15. Geburtstag erlaubt
Die jungen Menschen dürfen laut Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich keinen Gefahren ausgesetzt werden. Tätigkeiten, die Jugendliche physisch oder psychisch überfordern würden, sind daher ausgeschlossen. Dazu zählen zum Beispiel Akkord- und Fließbandarbeit, Jobben in außergewöhnlicher Hitze oder Kälte sowie das Arbeiten in extremem Lärm oder mit Gefahrstoffen.
Arbeitszeit, Mindestlohn und Steuern: Das gilt bei Schülerjobs
Das Mindestlohngesetz greift in der Regel erst bei Volljährigen. Daher ist es in Ordnung, wenn die Bezahlung unter dem Mindestlohn von aktuell 13,90 Euro pro Stunde liegt. Abzüge werden normalerweise nicht fällig. Kurzfristige Beschäftigungen sind nicht sozialversicherungspflichtig. Das gilt für alle (Ferien-)Jobs, die nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauern. Auch Steuern fallen nicht an, wenn eine Schülerin oder ein Schüler per Minijob beschäftigt wird, die Verdienstgrenze liegt da aktuell bei 603 Euro im Monat.

Wird zum Beispiel in den Sommerferien deutlich mehr verdient, muss der Arbeitgeber Lohnsteuer abziehen. Die gibt’s dann aber im nächsten Jahr komplett wieder zurück (wenn das Einkommen den Grundfreibetrag von derzeit 12.348 Euro im Jahr nicht übersteigt). Dafür muss der Jugendliche allerdings eine Steuererklärung machen.
Übrigens: Für das Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag spielt es keine Rolle, ob der Nachwuchs einen Ferienjob macht und wie viel er damit verdient.
Kellnern ist besonders beliebt
Gut 40 Prozent der 17 Jährigen in Deutschland haben bereits neben der Schule oder in den Ferien gearbeitet. Das geht aus aktuellen Zahlen des Sozioökonomischen Panel (SOEP) hervor. Besonders verbreitet sind Tätigkeiten in der Gastronomie und Hotellerie, dem Einzelhandel, im Logistikbereich sowie der Landwirtschaft. Aber auch die Klassiker wie Zeitungen austragen, Babysitten sowie Nachhilfe geben sind bei vielen Jugendlichen beliebt.

Waltraud Pochert hat bei aktiv vor allem Verbraucherthemen aus dem Bereich der privaten Finanzen sowie Recht und Steuern im Blick. Nach dem Studium der Volkswirtschaftslehre in Köln startete sie ihre berufliche Laufbahn bei einem großen Wirtschaftsmagazin, bevor sie als freie Journalistin tätig wurde. In ihrer Freizeit ist sie gern sportlich unterwegs, vor allem mit dem Fahrrad.
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