Saarbrücken. Die vielen Vorteile einer Fassadenbegrünung klingen verlockend: Eine bepflanzte Fassade kühlt die Umgebung und bringt Schatten, die Hitze des Sommers wird erträglicher – eine Art natürliche Klimaanlage. Im Winter halten die Pflanzen mehr Wärme im Haus, wirken als zusätzliche Dämmschicht. Die Hauswand wird zusätzlich vor Sturm und Hagel geschützt. Das Grün bindet Feinstaub, es mindert den Straßenlärm. Und nicht zuletzt sieht es oft sehr gut aus, wenn man ein Extra-Stück Natur ins Wohngebiet holt, wilden Wein etwa oder Efeu.
Einfach mal eben was vors Haus pflanzen? Lieber nicht!
Nun aber kurzerhand ein paar Pflanzen vors Haus packen? Das sollte man als Laie gerade nicht! Wer technisch nicht alles richtig macht, riskiert Schäden an der Fassade, wie Gunter Mann im Gespräch mit aktiv betont. Der promovierte Biologe ist Präsident des Bundesverbands Gebäude-Grün.
Zuächst gilt: Mieter müssen sich mit dem Eigentümer abstimmen – in einer Eigentümergemeinschaft sollte man sich einig sein –, und selbst als Einfamilienhausbesitzer darf man nicht ohne Weiteres ans Werk gehen. „Das ist immer fallweise zu prüfen“, sagt der Experte, „und zwar auch mit dem zuständigen Bauamt.“ Denn: „Die angebrachte Fassadenbegrünung könnte in den öffentlichen Raum ragen – oder das Gebäude steht unter Denkmalschutz – oder es gab bestimmte Bauauflagen.“
Nachträgliches Begrünen sei deutlich aufwendiger als die Einplanung bei einem Neubau: „Fassadenbegrünungen im Bestand bieten sich vor allem an, wenn die Hauswand nachgedämmt werden muss.“
Nicht jede Kletterpflanze darf an jede Fassade
Die Wahl der Pflanze(n) hängt direkt von der Bauweise der Fassade ab. Man unterscheidet zwei Varianten der Begrünung: die mit „Selbstklimmern“, die sich von alleine am Haus emporranken, und die mit Pflanzen an einem Gerüst. Dazu kommt die Unterteilung in „bodengebundene“ Begrünungen mit direkter Verbindung zum Erdboden und „wandgebundene“ Systeme, bei denen die Wurzeln in Taschen sitzen (die Versorgung mit Nährstoffen erfolgt über eine automatische Anlage). Hier auf aktiv online erklären wir, welche Kletterpflanzen für welche Variante genau infrage kommen.
„Bei vorgehängten und hinterlüfteten Fassaden, wärmegedämmten Vorsatzfassaden, holzbekleideten Fassaden und Trapezblechwänden sind grundsätzlich nur Gerüstkletterpflanzen und wandgebundene Systeme zu empfehlen“, betont Mann. Denn Triebe von Selbstklimmern könnten an solchen Fassaden Schäden verursachen. „Selbstklimmer dürfen nur auf intakten Untergründen ohne Risse, Spalten und offene Fugen eingesetzt werden. Fassaden mit Außendämmung sind hierfür meist nicht geeignet.“
Mancherorts wird so eine Begrünung finanziell gefördert
Wer in Sachen Fassadenbegrünung starten will, muss auf den richtigen Zeitpunkt achten. „Am besten geeignet sind der Frühling ab April sowie dann wieder September bis Anfang November“, sagt Mann.
In manchen Städten bekommt man einen Zuschuss für so ein Vorhaben. „Bei den bestehenden Förderprogrammen sind aber nur bodengebundene Fassadenbegrünungen förderfähig. Dabei kann es wie beispielsweise in Köln bis zu 40 Euro pro Quadratmeter Fassadenbegrünung bei maximal 20.000 Euro pro Objekt geben", sagt der Experte. Vor Bau- bzw. Begrünungsbeginn sollte man also beim örtlichen Bau- oder Gartenamt nach den jeweiligen Fördermöglichkeiten fragen.
Regelmäßige Pflege der Fassadenbegrünung nötig
Wenn das Grün erst einmal hängt, muss man sich natürlich darum kümmern. Die Pflanzen müssen regelmäßig gestutzt werden, damit etwa Regenrinnen, Luftaustritte und Fenster nicht zuwachsen. Abgestorbene Pflanzenteile müssen entfernt, die Kletterhilfen kontrolliert werden. Gegebenenfalls brauchen die Pflanzen Dünger.
Wandgebundene Begrünungen erfordern außerdem mehrmals jährlich eine Kontrolle und Wartung der Wasser- und Nährstoffversorgungsanlage und vor dem Winter eine Frostsicherung der Be- und Entwässerung. Ein bisschen Arbeit macht die grüne Klimaanlage also schon.