Berlin. Die Sache mit den Erziehungszeiten dürfte den meisten Eltern klar sein: Drei Jahre gibt’s pro Sprössling, das erhöht die spätere Rente deutlich. Weit weniger bekannt sind die Kinderberücksichtigungszeiten. Sie erhöhen die Rente indirekt. Und bei beiden Zeiten müssen vor allem Väter aufpassen.

Die Berücksichtigungszeit endet mit dem zehnten Geburtstag eines Kindes. Wie die Erziehungszeit muss sie formal beantragt werden. Und wie diese wird sie normalerweise automatisch der Mutter zugerechnet. Im Nachhinein kann man das nicht mehr ändern! Geht also ein Vater länger in Elternzeit oder arbeitet er später aus familiären Gründen Teilzeit, sollten die jungen Eltern sich sofort um die nötigen Formulare kümmern („V0800“ und „V0805“, zu finden im Portal deutsche-rentenversicherung.de).

Eine Kinderberücksichtigungszeit bringt unter anderem folgenden Vorteil: Arbeitet eine junge Mama oder ein junger Papa in dieser Zeit versicherungspflichtig zum Beispiel 20 Stunden pro Woche, werden die dadurch für die Rente erworbenen Punkte von Amts wegen aufgestockt. Allerdings nur in bestimmten Grenzen; die genauen Regeln sind knifflig. „Pro Kind kann es maximal sieben Drittel Entgeltpunkte geben“, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund. Für so viele Extra-Punkte gibt es aktuell mehr als 60 Euro zusätzliche Rente pro Monat.

Auch im Fall einer frühzeitigen Erwerbsminderung gilt: Mit Berücksichtigungszeiten gibt es oft viel mehr Rente als ohne.