Angelbachtal. Jahrzehntelange Liebe, gemeinsame Kinder, aufopferungsvolle Pflege – das alles zählt nicht. Ein Partner ohne Trauschein erbt laut Gesetz normalerweise: gar nichts.

„Wer seinem unverheirateten Partner etwas hinterlassen möchte, muss ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen“, erklärt Jan Bittler von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Ein notarieller Erbvertrag ist zwar teurer, schützt dafür aber den Überlebenden vor Überraschungen.

Schnell ein Fall für die Erbschaftsteuer

Ein Erbvertrag kann nämlich – anders als ein Testament – nicht einseitig und ohne Wissen des Partners geändert werden. Aber Achtung: „Weil der Erbvertrag bei einer Trennung nicht automatisch ungültig wird, sollten Regelungen für diesen Fall enthalten sein“, rät Anwalt Bittler.

So oder so wird’s kompliziert, wenn es auch gesetzliche Erben gibt. Wegen der Pflichtteilsansprüche von Kindern (oder Eltern!) sollte man sich beraten lassen.

Natürlich kann man seinem Partner auch einfach schon zu Lebzeiten Vermögen schenken. „Scheitert allerdings später die Beziehung, bekommt man solche Geschenke nur zurück, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde“, warnt der Experte.

Ganz egal, ob Erbe oder Schenkung: Steuerfrei sind beim unverheirateten Partner nur 20.000 Euro alle zehn Jahre – beim Ehegatten sind es 500.000 Euro.