Berlin. Mit Riester kann man nicht nur die Rente aufbessern, sondern auch den Traum vom eigenen Häuschen schneller Wirklichkeit werden lassen. Grundsätzlich kann man die Riester-Förderung nämlich auch für eine selbst genutzte Immobilie einsetzen, was im Behördendeutsch dann „Eigenheimrente“ heißt.

Wie immer bei Riester sind die Regelungen ziemlich kompliziert. Doch die Rechnerei lohnt sich: In Modellfällen, die von der unabhängigen Stiftung Warentest durchgerechnet wurden, waren Tausende von Euro Ersparnis drin. Zum einen profitiert man natürlich von den Riester-Zulagen und den Steuervorteilen – wie bei den anderen Riester-Sparformen auch. Zum anderen spart man Kreditzinsen, weil das Darlehen schneller zurückgezahlt ist.

Riester-Darlehen

Wer eine Immobilie kaufen möchte, kann sie mit einem Riester-Darlehen finanzieren. Das ist ein ganz normaler Immobilienkredit, nur eben mit Riester-Zertifizierung. Dann gilt die Tilgung als Riester-Sparrate, und die staatlichen Zulagen fließen direkt in die Abzahlung des Kredits. Man darf auch bereits bestehende Darlehen auf die Riester-Variante umschulden. Das geht in der Praxis zum einen bei der Anschlussfinanzierung, zum anderen aber auch bei sehr langfristigen Immobilienkrediten, die nach zehn Jahren gekündigt werden dürfen.

Riester-Erspartes

Wer schon mit Riester etwas gespart hat – wie etwa mit einem Bank- oder Fonds-Sparplan –, kann dieses Geld entnehmen und in die Baufinanzierung stecken. Da die Kreditzinsen normalerweise deutlich höher sind als die Sparzinsen, spart man dadurch viel Geld. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man nutzt das Riester-Ersparte als Eigenkapital beim Kauf. Oder man nimmt das Geld für die Tilgung eines bereits laufenden Kredits. Man kann also beispielsweise Sondertilgungen aus dem Riester-Vermögen bezahlen.

Man kann das gesamte Geld aus dem Riester-Sparvertrag in die Immobilie Stecken oder nur einen Teil davon. Allerdings muss man mindestens 3.000 Euro entnehmen und bei einer Teilentnahme müssen mindestens 3.000 Euro auf dem Riester-Sparkonto stehen bleiben.

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Riester-Modernisierungen

Das Ersparte aus einem Riester-Vertrag darf man auch für den altersgerechten Umbau des Häuschens nutzen. Allerdings sind die Regelungen hier extrem kompliziert. Wer innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf altersgerecht umbauen will, der muss mindestens 6.000 Euro aus dem Vertrag entnehmen. Wer später loslegt, sogar mindestens 20.000 Euro. Außerdem muss mindestens die Hälfte des Geldes für Umbauten nach DIN 18040 verwendet werden, was ein Sachverständiger bestätigen muss. Und es dürfen keine anderen Zuschüsse oder Steuervorteile genutzt werden.

Riester Bausparen

Wenn der Kauf des Eigenheims noch in weiter Ferne liegt, kann man Riester auch fürs Bausparen nutzen. Dabei spart man zuerst zu relativ schlechten Zinsen Geld an. Im Gegenzug bekommt und später einen besonders günstigen Kredit, dessen Zinsen schon beim Vertragsabschluss feststehen. Allerdings kosten Bausparverträge Abschlussgebühren.

Beim Verkauf wird’s knifflig

Entscheidende Voraussetzung beim Wohn-Riestern ist, dass man selbst im Eigenheim wohnt. Wer verkauft oder vermietet, muss die Förderung zurückgeben. Ausnahme: Man investiert das Geld innerhalb von fünf Jahren nach dem Auszug in eine neue Immobilie, in die man dann natürlich aber selbst einziehen muss. Alternativ kann man das Geld auch in einen Riester-Sparvertrag stecken.

Kein Problem ist es dagegen, wenn man das Eigenheim vermietet, weil man aus beruflichen Gründen woanders wohnen muss. Allerdings muss man dann spätestens mit 67 Jahren wieder selbst einziehen. Auch bei Pflegebedürftigkeit gelten Sonderregelungen.

Steuern bei Wohn-Riester

Alle Riester-Renten sind bekanntlich im Alter steuerpflichtig. Da beim Wohn-Riestern ja keine monatliche Rente fließt, nutzt das Amt ein sogenanntes „Wohnförderkonto“ für die Berechnung der Steuer. Dabei handelt es sich um ein fiktives Konto, auf dem alle Riester-Beträge verbucht werden. Diese Summe wird mit 2 Prozent pro Jahr verzinst. Zu Rentenbeginn muss man den so errechneten Betrag dann versteuern. Dabei kann man jederzeit wählen, ob man die Steuer in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr zahlen möchte oder alles auf einen Schlag bezahlt. Wer sich für die Einmalzahlung entscheidet, wird belohnt: Dann muss man nämlich nur noch 70 Prozent des Betrags, der auf dem Wohnförderkonto liegt, versteuern.

Wer Fragen zu diesem kniffligen Thema hat, kann sich direkt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen wenden: zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de