Köln. Mit Behinderten einkaufen, Senioren den Computer erklären, Kinder beim Sport betreuen, mit Flüchtlingen Deutsch lernen – und so fort: Die Möglichkeiten, sich ehrenamtlich zu betätigen, sind vielfältig, Millionen Mitbürger sind so in ihrer Freizeit regelmäßig aktiv. Was viele nicht wissen: In den meisten Bundesländern gibt es dafür ein amtliches Dankeschön, die sogenannte Ehrenamtskarte. Damit kann der Inhaber Vergünstigungen in Anspruch nehmen, beispielsweise im Museum oder im Schwimmbad.

Die Karte gibt es nur auf Antrag

So eine Karte bekommt man allerdings nicht einfach so – man muss sie beantragen, im Rathaus oder beim Landkreis. Die Voraussetzungen sind überall ähnlich, die Details je nach Bundesland verschieden. Nötig ist generell, dass man kein Honorar für die ehrenamtliche Tätigkeit bekommt und dass man eine bestimmte Zahl an Stunden pro Woche (oder im Jahr) leistet.

Anerkannt werden in der Regel Arbeiten beispielsweise in Vereinen, Verbänden und Selbsthilfegruppen oder als Jugendleiter.

Welche Ehrenamtskarte es in welchen Bundesländern gibt:

Eine Ehrenamtskarte gibt es in Baden-Württemberg nicht, aber einen Ehrenamtsnachweis und einen Qualipass. Sie sind ein „sichtbares Zeichen der Wertschätzung“, wie das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg mitteilte.

Ehrenamtler können in Baden-Württemberg außerdem an speziellen Weiterbildungen teilnehmen oder den Ehrenamtspreis „Echt gut!“ verliehen bekommen. „Einzelne Kommunen geben in eigener Zuständigkeit Ehrenamtskarten heraus, die gegebenenfalls mit Vergünstigungen vor Ort verknüpft sind“, heißt es beim Ministerium weiter. Nachfragen lohnt sich also.

Mehr Informationen: qualipass.info

Gleich zwei Ehrenamtskarten gibt es in Bayern: Die blaue Karte kann bekommen, wer über 16 Jahre alt ist und mindestens zwei Jahre lang pro Woche mindestens 5 Stunden oder mindestens 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig ist. Auch wer sich ehrenamtlich aktiv bei der freiwilligen Feuerwehr, einem Rettungsdienst oder im Katastrophenschutz einsetzt, kann sie erhalten. Sie ist drei Jahre lang gültig.

Die goldene Ehrenamtskarte bekommen Ehrenamtliche, die vom bayerischen Ministerpräsidenten ein Ehrenzeichen erhalten haben oder eine Auszeichnung für mindestens 25 Jahre aktiven Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr, den Rettungsdiensten oder beim Katastrophenschutz. Die goldene Ehrenamtskarte ist lebenslang gültig.

Mehr Informationen: lbe.bayern.de

In Berlin gibt es eine Ehrenamtskarte für die Bürger, die sich in den vergangenen drei Jahren mindestens 20 Stunden im Monat oder 240 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert haben. Oder in den vergangenen fünf Jahren 10 Stunden pro Monat oder 120 Stunden im Jahr. Das Ehrenamt muss außerdem in Berlin ausgeübt werden. Und der Antragsteller muss die Absicht haben, sich weiter zu engagieren.

Mehr Informationen: berlin.de

In Brandenburg kann die Ehrenamtskarte beantragen, wer sich drei Jahre lang monatlich 20 Stunden oder im Jahr mindestens 240 Stunden ehrenamtlich engagiert. Oder fünf Jahre mindestens 10 Stunden im Monat beziehungsweise 120 Stunden im Jahr. Außerdem muss der Antragsteller sein Ehrenamt in Brandenburg ausüben und die Absicht haben, sich weiterhin für die Gesellschaft einzusetzen.

Mehr Informationen: ehrenamt-in-brandenburg.de

Eine gemeinsame Ehrenamtskarte haben die Hansestadt Bremen und Niedersachsen. Für die grenzübergreifende Karte müssen sich die Antragsteller mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren. Wenn sie ihren Antrag stellen, müssen sie bereits seit drei Jahren ein Ehrenamt ausüben und das auch in Zukunft machen wollen.

Mehr Informationen unter: buergerengagement.bremen.de

Eine Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen gibt es in Hamburg nicht.

Mit der hessischen Ehrenamtskarte gibt es landesweit über 1.500 Vergünstigungen. Um sie zu bekommen, muss man sich im Schnitt fünf Stunden pro Woche in Hessen ehrenamtlich engagieren. Somit kann auch die hessische Ehrenamtskarte bekommen, wer nicht in Hessen wohnt, dort aber ein Ehrenamt ausübt. Die Karte ist je nach Stadt oder Landkreis zwei oder drei Jahre gültig.

Mehr Informationen: ecard-hessen.de

Eine landesweite Ehrenamtskarte gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht, stattdessen aber einige wenige regionale Karten. Dafür können sich Ehrenamtler auf der Internetseite der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern um mögliche Weiterbildungen und einen Austausch mit anderen informieren.

Mehr Informationen: ehrenamtsstiftung-mv.de

Eine gemeinsame Ehrenamtskarte haben die Hansestadt Bremen und Niedersachsen. Für die grenzübergreifende Karte müssen sich die Antragsteller mindestens 5 Stunden in der Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren. Wenn sie ihren Antrag stellen, müssen sie bereits seit drei Jahren ein Ehrenamt ausüben und das auch in Zukunft machen wollen.

Mehr Informationen: freiwilligenserver.de

Wer in Nordrhein-Westfalen eine Ehrenamtskarte beantragen möchte, muss mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich tätig sein. Je nach Kommune gibt es weitere Einschränkungen, beispielsweise bezüglich der Dauer des bisherigen Engagements. Die Ehrenamtskarte gilt in Nordrhein-Westfalen in allen teilnehmenden Kommunen. Außerdem gibt es eine App, in der die Karteninhaber nachsehen können, wo sie welche Vergünstigungen bekommen. Die Karte ist je nach Kommune zwei oder drei Jahre gültig.

Mehr Informationen: ehrensache.nrw.de

Die Ehrenamtskarte kann beantragen, wer mindestens 16 Jahre alt ist und sich durchschnittlich 5 Stunden pro Woche beziehungsweise 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert. Eine finanzielle Entschädigung dafür darf der Antragsteller nicht bekommen. Erstattungen für Telefon- oder Büro- sowie Fahrtkosten sind dabei unerheblich.

Mehr Informationen: wir-tun-was.de

Im Saarland muss man sich 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagieren, um eine Ehrenamtskarte beantragen zu können. Außerdem ist Voraussetzung, dass man seit mindestens fünf Jahren im Landkreis ehrenamtlich tätig ist und kein Honorar dafür bekommt. Die Karte ist zwei Jahre gültig.

Mehr Informationen: saarland.de

In Sachsen gibt es eine Ehrenamtskarte, allerdings werden bald neue Bedingungen für die Antragstellung gelten. Sie waren bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt gegeben worden.

Weitere Informationen: ehrenamt.sachsen.de

Eine Ehrenamtskarte auf Landesebene gibt es in Sachsen-Anhalt nicht, wohl aber Ehrenamtskarten mit Vergünstigungen auf kommunaler Ebene. Es lohnt sich darum, bei der eigenen Kommune nachzufragen. Auch der Städte- und Gemeindebund kann gegebenenfalls mit Antworten weiterhelfen.

In Schleswig-Holstein muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um die Ehrenamtskarte zu beantragen, und man muss sich mindestens 3 Stunden pro Woche oder 150 Stunden pro Jahr seit zwei Jahren bei einer gemeinnützigen Organisation in Schleswig-Holstein engagieren. Eine Auslagenerstattung, wie beispielsweise Fahrtkosten, ist kein Hinderungsgrund; Honorar, Gehalt, eine Übungsleiterpauschale oder andere geldwerte Vorteile darf man jedoch nicht für sein Engagement bekommen.

Mehr Informationen: ehrenamtskarte.de

In Thüringen muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um die Ehrenamtskarte zu beantragen. Außerdem muss der Antragsteller mindestens seit fünf Jahren in einen Verein, eine Organisation oder eine Initiative eingebunden sein, und zwar mindestens fünf Stunden wöchentlich. Das Engagement muss in einer teilnehmenden Stadt ausgeübt werden, und es darf keine Aufwandsentschädigung geben, die über den Ersatz der Auslagen hinausgeht.

Weitere Informationen: thueringer-ehrenamtscard.de