Berlin. Sie sollen die Mobilität in den Städten revolutionieren und auf der „letzten Meile“ die Lücken zum Bus- und Bahnnetz schließen: E-Tretroller, die erst seit Juni 2019 in Deutschland erlaubt sind – aber vielerorts schon für Beschwerden sorgen. Nun kaufen sich wohl die wenigsten Nutzer selbst so einen kleinen Flitzer, schließlich bieten sich schon viele Verleiher an. Aber welche Regeln gelten eigentlich genau für die E-Scooter? Ein Überblick:
Wer darf damit fahren?
Eigentlich jeder, eine Mofa-Prüfbescheinigung oder gar einen Autoführerschein braucht man nicht. Allerdings gilt eine Altersbeschränkung: Man darf erst ab 14 Jahren auf den E-Tretroller.
Wie schnell dürfen E-Roller sein?
Nicht schneller als 20 Stundenkilometer. Miet-E-Scooter sollten diese Voraussetzung erfüllen.
Welche Ausrüstung ist nötig?
Zwei voneinander unabhängige Bremsen, eine Beleuchtung und eine Klingel oder ein alternatives Signal.
Müssen E-Scooter versichert sein?
Ja, eine Plakette ist Pflicht, wie beim Mofa. Auch die Versicherungskosten sind ähnlich hoch, etwa 40 Euro pro Jahr. Die normale private Haftpflichtversicherung reicht hier nicht aus: Wer unversichert einen E-Roller-Unfall baut, muss den Schaden komplett aus eigener Tasche zahlen! Bei Mietrollern ist die Versicherung in der Leihgebühr enthalten.
Wo darf man rollen?
Auf den Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen. Wenn diese fehlen (und nur dann!), darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Das gilt übrigens auch außerhalb geschlossener Ortschaften. Ganz wichtig also: Ein E-Roller hat nichts auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone zu suchen – und auch nichts in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Das oft zu sehende Zusatzschild „Radfahrer frei“ erlaubt es nicht, auch mit E-Rollern zu fahren, dafür ist das Zusatzzeichen „E-Scooter frei“ nötig.
Ist ein Helm vorgeschrieben?
Nein – aber er ist dringend zu empfehlen, da die Fahrzeuge ziemlich schnell sind.
Gibt es eine Promillegrenze?
Ja, es gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer! Heißt: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Roller fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die Strafe liegt in der Regel bei 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg. Wer 1,1 Promille und mehr im Blut hat, begeht eine Straftat! Für Fahrer unter 21 und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt eine Null-Promille-Grenze. Wer noch keinen Führerschein hat, aber betrunken E-Roller fährt, muss neben einer Strafe mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten rechnen, in der kein Führerschein erteilt werden kann.
E-Sooter: 20 Kilometer pro Stunde sind höchstens erlaubt.
Welche Regeln gelten außerdem?
Nur hintereinander, nicht nebeneinander fahren. Freihändig fahren ist verboten, sich an andere Fahrzeuge dranzuhängen auch. Auf einem E-Roller darf immer nur eine Person fahren. Es gilt das normale Rechtsfahrgebot. Und wer abbiegen will, muss das durch Handzeichen erkennbar machen. Das ist für den Fahrer zwar unpraktisch und sogar riskant, steht aber so in der brandneuen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung.
Welche Strafen drohen?
Wer mit dem E-Scooter auf „nicht zulässigen Verkehrsflächen“ erwischt wird, also zum Beispiel auf dem Gehweg, zahlt je nach Fall 15 bis 30 Euro Bußgeld. Fahren ohne Betriebserlaubnis kostet 70 Euro, ein fehlendes Versicherungskennzeichen am Roller 40 Euro.
Kann ich den E-Scooter mit in Bus oder Bahn nehmen?
Das hängt jeweils von den örtlichen Verkehrsbetrieben ab, eine einheitliche Regelung gibt es (noch) nicht. In der Praxis werden zusammenklappbare E-Roller meist als „Sache“ befördert, wie zum Beispiel auch ein Koffer, brauchen also kein Extra-Ticket. Sind Roller nicht klappbar, gelten meist die gleichen Regeln und Kosten wie bei einem Fahrrad.
Wo darf ich Mietroller abstellen?
Grundsätzlich am Straßenrand, auf Bürgersteigen und in Grünstreifen oder in Fußgängerzonen. Aber: Geparkte Geräte dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern. In einigen Städten gibt es daher bereits Abstellverbotszonen.
Betrunken auf dem E-Scooter: Lappen weg!
Eine etwa 300 Meter lange Tour auf dem E-Scooter in München muss der Fahrer bitter büßen: 2.200 Euro Geldstrafe, Führerschein für sieben Monate weg – denn der Mann war betrunken. Genauer: Er hatte 1,35 Promille Alkohol im Blut, wie sich bei einer Verkehrskontrolle zeigte.
Ab 1,1 Promille gehen die Gerichte von absoluter Fahruntüchtigkeit“ aus, eine solche Trunkenheitsfahrt ist daher eine Straftat (Amtsgericht München, 9. 1. 20, 941 Cs 414 Js 196533/19; Revision Ende Juli vom Bayerischen Obersten Landesgericht verworfen). Dass für Fahrradfahrer höhere Promillegrenzen gelten, half dem Mann vor Gericht nicht groß weiter: Ein E-Scooter ist eben ein Kraftfahrzeug.
Übrigens: Für Fahranfänger in der Probezeit gilt auch auf einem E-Scooter die 0,0-Promille-Grenze.