Berlin. Ja, es ist lästig. Es kostet Zeit. Und Nerven … Aber es lohnt sich meistens ziemlich: das Ausfüllen der Steuererklärung.

„Im Schnitt gibt es bei Erstattungen knapp 1.000 Euro zurück“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin. „Und bei den Steuerregeln für die Arbeitnehmer hat sich gegenüber dem Vorjahr kaum etwas verändert.“ Wer sich schon halbwegs auskennt, ist also recht schnell fertig.

Bis zum 31. Juli hat man jetzt Zeit für die Steuererklärung

Die wichtigste praktische Änderung: Stichtag fürs Abliefern ist ab jetzt der 31. Juli (also zwei Monate später als bisher). Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, hat für die Abgabe der Steuererklärung 2018 sogar Zeit bis Ende Februar 2020.

„Belege muss man inzwischen grundsätzlich nicht mehr beifügen, auch Spendenquittungen nicht“, erklärt Klocke. „Aber man sollte sie natürlich vorlegen können, falls das Finanzamt nachfragt.“ Und wenn es besondere Änderungen gegeben hat, etwa den Beginn einer doppelten Haushaltsführung, sollte man die entsprechenden Unterlagen ruhig von vornherein mitsenden.

Werbungskosten: Arbeitsmittel lassen sich besser von der Steuer absetzen

Eine Neuheit gibt es bei den Werbungskosten: Wer 2018 zum Beispiel einen ganz oder teilweise für den Beruf genutzten Laptop gekauft hat, kann die Kosten in der Regel sofort komplett steuerlich geltend machen. „Die Grenze für ‚geringwertige Wirtschaftsgüter‘ ist deutlich erhöht worden und liegt jetzt bei 952 Euro brutto“, so Klocke. „Sind einzelne Arbeitsmittel noch teurer, müssen sie weiterhin über mehrere Jahre abgeschrieben werden.“

Professionelle Hilfe beim Ausfüllen der Formulare leisten Steuerprogramme für den heimischen Computer. Sie sind schon für um die 20 Euro zu haben. Sehr zuverlässig sind etwa das „Wiso Steuer-Sparbuch“, die „Steuer-Spar-Erklärung“ und ein Programm, das schlicht „tax“ heißt.

Leserfrage: Wie ist das mit dem Grundfreibetrag?

Günther W. aus Großostheim:
Ich beziehe seit Kurzem eine Erwerbsminderungsrente. Meine Frau hat kein eigenes Einkommen. Bei der Steuer gilt für mich ein Grundfreibetrag von 9.168 Euro. Gilt dieser Grundfreibetrag auch für meine Frau, obwohl sie keinerlei Einkünfte hat?

aktiv:
Ja. Der steuerliche Grundfreibetrag für Ehepaare beträgt bei gemeinsamer Veranlagung derzeit 18.336 Euro, 2020 steigt er auf 18.816 Euro. Dazu kommt gegebenenfalls noch ein Kinderfreibetrag für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind. Diese Freibeträge sollen das Existenzminimum einkommensteuerfrei stellen. Sie gelten daher völlig unabhängig davon, ob nun ein Ehepartner arbeitet oder beide oder – etwa bei Rentnern – keiner.