Nürnberg. Wer einen Beruf erlernt, ist meistens jung und hat nicht viel Geld. Damit nun niemand nur aus finanziellen Gründen ohne Ausbildung bleiben muss, springt oft der Sozialstaat ein: Schüler und Studenten können bekanntlich Bafög bekommen. Aber auch Azubis werden gefördert – und zwar mit der kaum bekannten Berufsausbildungsbeihilfe.

Die gibt’s nach Angabe der Bundesagentur für Arbeit für eine Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf, aber nicht für schulische Lehrgänge (Ausnahme: Altenpflegeausbildungen sind förderfähig). Auch wer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen teilnimmt oder den Hauptschulabschluss nachholt, kann Geld bekommen.

Gezahlt wird aber normalerweise nur dann, wenn der Azubi nicht bei den Eltern wohnen kann, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt ist. Was bedeutet, dass die tägliche Pendelei mit öffentlichen Verkehrsmitteln insgesamt länger als zwei Stunden dauert. Von diesem Prinzip gibt es verschiedene Ausnahmen: Wer volljährig ist oder mit einem Partner zusammenlebt oder sogar selbst schon Kinder hat, bekommt auch dann Geld, wenn er in der Nähe der Eltern wohnt.

Ob es Geld gibt, lässt sich oft nicht auf Anhieb sagen

Geld gibt es außerdem nur für Lehrlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können. Wie bei Sozialleistungen üblich, werden bei der Berufsausbildungsbeihilfe nicht die tatsächlichen Kosten etwa für die Miete übernommen – sondern die Arbeitsagentur berechnet den sogenannten Bedarf des Azubis. Liegen Ausbildungsvergütung plus Unterhalt über diesem Bedarf, gibt es nichts: Es ist also egal, ob man mit dem berechneten Betrag auskommt oder nicht.

Dabei setzt die Agentur für Azubis mit eigenem Haushalt mindestens 497 Euro monatlich an. Dazu kommen Zuschläge für Arbeitskleidung, Fahrtkosten und Ähnliches. In vielen Fällen kommt man so auf einen Gesamtbedarf von rund 640 Euro (ist der Azubi beispielsweise in einem Wohnheim untergebracht, gelten besondere Sätze).

Von diesem Bedarf wird zunächst die Ausbildungsvergütung abgezogen; einen Freibetrag in Höhe von 58 Euro darf man behalten. Anschließend sind die Eltern dran: Die Förderung fließt erst, wenn deren Einkommen nicht ausreicht, um dem Azubi den noch offenen Bedarf als Unterhalt zu zahlen. Hier steht wiederum den Eltern ein Freibetrag zu: Bei Paaren sind es 1.605 Euro, bei Alleinerziehenden 1.070 Euro. Pro Geschwisterkind kommen noch mal 485 Euro dazu. Verdienen die Eltern netto mehr, bleibt die Hälfte des Überschusses ebenfalls anrechnungsfrei. Lebt der Azubi mit einem Partner zusammen, muss auch der Unterhalt zahlen, sein Freibetrag beträgt ebenfalls 1.070 Euro.

Den Antrag sollte man möglichst früh stellen

Das gesamte Verfahren ist leider ziemlich kompliziert; für eine unverbindliche Berechnung kann man dieses Online-Tool der Bundesagentur nutzen: babrechner.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner für die Antragstellung ist die örtliche Arbeitsagentur. Den Antrag sollte man möglichst früh stellen, spätestens im ersten Ausbildungsmonat, da eine Berufsausbildungsbeihilfe nicht rückwirkend ausgezahlt wird. Die Leistung wird normalerweise nur für 18 Monate bewilligt – bei einer längeren Ausbildung sollte man also rechtzeitig an die Folgeanträge denken.