Berlin. Unser Sozialstaat hilft in vielen Trauerfällen mit der Witwenrente – klar. Was kaum einer weiß: Witwer können sogar dann Geld aus der Rentenkasse bekommen, wenn ihre Frau schon lange tot ist und selbst keine Rente bezogen hat.

Das liegt an der „Mütterrente“. Durch die seit Juli geltenden neuen Regeln erwirbt zum Beispiel eine verstorbene dreifache Mutter, die nie berufstätig war, einen eigenen fiktiven Rentenanspruch. Und von dem kann nun ihr Mann auf Antrag profitieren.

Dabei wird allerdings, wie bei Hinterbliebenenrenten üblich, eigenes Einkommen angerechnet. Bezieht etwa der Witwer in unserem Beispielfall 1.200 Euro eigene Rente pro Monat, bringt ihm die fiktive Rente für die drei Erziehungszeiten seiner Frau jetzt mehr als 50 Euro monatlich dazu. Voraussetzungen dafür, so die Deutsche Rentenversicherung Bund: Die Frau ist nach 1985 gestorben und der Witwer hat nicht wieder geheiratet.

Das „Sterbevierteljahr“ gilt sogar für Spitzenverdiener

Unverhofft Geld können übrigens auch junge Witwer oder Witwen bekommen, die sehr gut verdienen – und sich daher oft gar nicht ums Thema Hinterbliebenenrente kümmern. Denn während des sogenannten Sterbevierteljahrs wird das eigene Einkommen nicht angerechnet: Drei Monate lang fließt dann einfach die vom verstorbenen Partner bis dato angesammelte Rente. Auch hier gilt allerdings: nur auf Antrag.

Ausführliche Tipps – auch für Waisen – gibt die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“.