Berlin. Mal eben zur Bank oder Sparkasse gehen und einen Baukredit aufnehmen: Das ist inzwischen nicht mehr so einfach! Selbst wenn der Wert des Eigenheims den Kreditbetrag locker übersteigt, kann es da Probleme geben.
Betreffen dürfte das zum Beispiel Senioren, die renovieren wollen. Aber auch Doppelverdiener mit Kinderwunsch – oder Menschen, die nach einer Scheidung ihre monatliche Rate senken wollen. Deutschland hat nämlich eine EU-Richtlinie unnötig scharf umgesetzt: Laut Kreditwesengesetz darf ein Immobilienkredit nun nur noch zugesagt werden, wenn „wahrscheinlich ist, dass der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen wird“.
„Dies verstehen die Banken so, dass die Laufzeit nicht länger sein darf als die statistische Lebenserwartung des Darlehensnehmers“, warnte etwa der Immobilienverband IVD. Er folgerte: „Menschen über 60 bekommen so keinen Kredit mehr“ – selbst bei einem wertvollen Eigenheim.
In Berlin wird diskutiert, ob man das Gesetz womöglich präzisieren sollte. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erklärte: „Man kann nicht jedes Lebensrisiko zum Maßstab für eine Ablehnung machen – entscheidend ist, dass die Bedingungen des Vertrags Verbraucher nicht schon zur Laufzeit überfordern.“ Bei einer Anschlussfinanzierung sollten „keine überschießenden Anforderungen gestellt werden“, wenn die Kreditnehmer „ihre Fähigkeit zur Darlehenszahlung schon unter Beweis gestellt haben“.
Ob und wie stark die neuen Regeln, die seit März gelten, die Kreditvergabe tatsächlich einschränken, ist noch unklar. Wer Baugeld leihen möchte, sollte jedenfalls für die Gespräche mit Banken und Sparkassen viel Zeit einplanen.