Seit 2005 müssen immer mehr Rentner immer mehr Steuern zahlen – Berufstätige dürfen dafür ihre Rentenbeiträge immer stärker von der Steuer absetzen. Diese grundlegende Umstellung geht in Ordnung, so kürzlich das Bundesverfassungsgericht (30. 9. 2015, 2 BvR 1066/10 und 1961/10):
„Bei der Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zu.“
Wer 2016 in Rente geht, muss davon 72 Prozent versteuern – wird unter dem Strich aber trotzdem oft keine Steuern zahlen müssen.
Auf aktiv-online.de/rentenfreibetrag erklären wir, wie da gerechnet wird.