Fünf Freunde machen einen Wochenendausflug und teilen sich die Kosten, unter anderem für das mitgenommene Bier. Im Kronkorken einer Flasche verbirgt sich ein Gewinn – ein neues Auto! Dieser Wagen, so die Richter, gehört allen fünf Beteiligten: Durch die vorab vereinbarte Kostenteilung sind alle fünf zu Miteigentümern des Biers wie auch des speziellen Kronkorkens geworden. Dass einer der Freunde den Kronkorken einfach eingesteckt und das Auto nur für sich abgeholt hatte, geht daher nicht in Ordnung. Der Mann muss die anderen entsprechend finanziell entschädigen (Landgericht Arnsberg, 2.3.17, I-10 O 151/16).
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