Das kennen viele: Schon wieder hat sich der Handyvertrag automatisch um zwei Jahre verlängert – und man zahlt den teuren Tarif weiter. Ärgerlich, denn der eigene und andere Anbieter werben gerade mit viel günstigeren Angeboten. Und mit dem Vertrag beim Stromanbieter ist man auch schon lange nicht mehr zufrieden. Und dann kommt noch das nervige Kündigen hinzu. Darum verzichten viele darauf, eine Kündigung energischer anzugehen. Kündigungsdienste nehmen einem die Arbeit größtenteils ab. Doch ist es wirklich ratsam, so vorzugehen? AKTIVonline klärt die wichtigsten Fragen.

Warum öfter mal kündigen?

„Meist lohnt es sich, Verträge zu kündigen. Es gibt oft bessere Angebote, ein Wechsel zahlt sich meist aus“, sagt Daniel Pöhler, Experte für Mobilität & Digitales beim gemeinnützigen Verbraucherportal „Finanztip“. „Manchmal meldet sich auch der bisherige Anbieter nach einer Kündigung und bietet bessere Konditionen an.“ Doch wer hat schon Lust, regelmäßig seine Unterlagen nach Kündigungsfristen zu durchforsten? Wer hat die Anschrift seines Versicherungs-, Internet- oder Kreditkartenanbieters einfach so parat?

„Mit Kündigungsdienstleistern im Internet klappt die Kündigung mit wenigen Mausklicks“, erklärt der Experte. „Vorteil: Man muss die Kündigung nicht mehr selbst formulieren, sondern kann auf automatisch erstellte Schreiben zurückgreifen, sich in vielen Fällen den Gang zur Post sparen und die Kündigung durch den Dienstleister direkt verschicken lassen. Und manche Dienste bieten eine Erinnerungsfunktion an, mit der man keinen Kündigungstermin mehr versäumen soll.“ Klingt gut, aber ist so eine vorgefertigte Kündigung – womöglich noch ohne Unterschrift – überhaupt wirksam?

Per Mail kündigen: Wie sieht die Rechtslage aus?

„Anbieter können für Verträge, die nach dem 30. September 2016 geschlossen worden sind, in ihren AGB nicht mehr ausschließen, dass eine Kündigung per Mail erfolgt“, erklärt Christine Steffen, Juristin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Eine Schriftformerfordernis gibt es damit bei normalen Verträgen also nicht mehr. Bei notariellen Verträgen kann das aber anders sein.“

Das ist zum Beispiel bei Miet- oder Arbeitsverträgen der Fall. Aber andere Verträge können mit den Diensten im Netz tatsächlich ohne Unterschrift gekündigt werden. Bei den meisten Diensten kann man seine Unterschrift sogar hochladen. Juristin Steffen sagt: „Erst einmal spricht nichts dagegen, einen solchen Service zu nutzen. „Man sollte allerdings darauf achten, dass der entsprechende Anbieter des Kündigungsdienstes gewährleistet, dass er den Schaden übernimmt, der durch eventuelle Fristversäumnisse entsteht. Denn geht bei der Kündigung etwas schief, hat zunächst der Vertragspartner die Konsequenzen zu tragen – also der Verbraucher selbst und nicht der Kündigungsdienst.“ 

Wie funktioniert die Kündigung über Dritte?

Von den Diensten bekommt man automatisch die richtige Adresse für die Kündigung, kann sich dann entweder ein Formular zum Selbstausfüllen herunterladen oder nutzt (gegen Gebühr) den vollen Service der Portale. Die Kündigungsdienste versenden die Kündigung dann automatisch per Mail, Fax oder Brief, manche bieten nur bestimmte Wege an, andere alle. Dann bekommt der Kunde einen Sendenachweis und kann so gegenüber dem Vertragspartner belegen, dass pünktlich gekündigt wurde.

Der Formulardownload ist oft kostenlos, der Versand via Portal kostet zwischen 4 und 10 Euro. Dafür spart man sich allerdings auch Porto und die Fahrt zur Post. Mit Apps lassen sich die Kündigungsfristen der einzelnen Verträge praktisch mit einem Blick aufs Smartphone im Auge behalten.

Was passiert mit meinen Daten?

Kundennummer, Name, Adresse, E-Mail und Telefonnummer – die Kündigungsdienste fragen einiges an sensiblen Daten ab. „Sie benötigen natürlich auch gewisse Daten, um überhaupt tätig werden zu können“, sagt die Expertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. „Verbraucher sollten aber genau darauf achten, welche Daten darüber hinaus noch verlangt werden.“ Auch Arne Düsterhöft sagt: „In Sachen Datenschutz konnten viele Kündigungsdienste in der Vergangenheit nicht immer glänzen.“

Da hilft ein Blick in die AGB und die Datenschutzerklärung der Kündigungsdienstanbieter. Dort muss auch drinstehen, wenn das Unternehmen Daten an Dritte weitergibt oder sie vermarkten will. Sind die Formulierungen schwammig oder sehr kurz, sollte man besser nicht alles preisgeben.

Wann lohnt sich ein Kündigungsdienst?

„Man muss abwägen, ob man diesen Service zur Vertragskündigung wirklich braucht“, sagt Steffen. Arne Düsterhöft von „Finanztip“ sieht den Nutzen eher nicht gegeben. „Jeder kann und sollte seine Finanzen selbst in die Hand nehmen. Wir empfehlen daher grundsätzlich keine Kündigungsdienste. Wenn es aber schnell gehen muss, kann ein Kündigungsdienst helfen. Er kostet aber auch verhältnismäßig viel. Der Mehrwert, den einem der Service bietet, ist aus unserer Sicht einfach zu gering.“ Die pdf-Downloadfunktion könne ganz hilfreich sein. „Außerdem können Kündigungsdienste von Vorteil sein, wenn das Ende der Kündigungsfrist wirklich ganz kurz bevorsteht oder man tatsächlich schon die Vermutung hat, dass einem der Anbieter bei der Kündigung Steine in den Weg legen will“, so Düsterhöft. „Denn einige Kündigungsdienste garantieren, dass die Kündigung auch wirklich rechtzeitig beim Adressaten ankommt.“

Einige Kündigungsdienstanbieter schlagen auch neue, günstigere Verträge vor. Sie erhalten dann bei Abschluss über das Portal eine Provision dafür. „Es ist nur schwer nachzuvollziehen, wie diese Empfehlungen zustande kommen“, sagt der Experte. „Daher ist dabei Vorsicht geboten und man sollte sich immer auch andere Gebote einholen.“

Wer seine Unterlagen gut beisammen hat, kommt auch ohne aus. Und eine Garantie, dass es mit den Kündigungsdiensten keinerlei Scherereien mit dem gekündigten Anbieter gibt, hat man auch nicht. Wer ganz auf Nummer sicher gehen und vor allem keine sensiblen Daten an Dritte herausgeben will, der kündigt besser selbst: schriftlich, mit Unterschrift von Hand, per Einschreiben.

Übrigens: Durch das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“, das seit Mitte 2021 gilt, muss ein Anbieter künftig immer auch einen Vertrag mit nur einem Jahr Laufzeit anbieten, wenn er auch einen Vertrag mit bis zu zwei Jahren Laufzeit anbieten will. Die kürzere Laufzeit kann dann aber etwas mehr kosten. Vorteil: Mehrere Monate lange Kündigungsfristen sind damit Vergangenheit, Anbieter müssen eine Kündigung auch noch einen Monat vor automatischer Vertragsverlängerung akzeptieren. Außerdem müssen sie darauf hinweisen, dass die nächste Vertragsverlängerung ansteht.

Auf aktiv-online.de finden Sie weitere Informationen, was die veränderten Vertragslaufzeiten und kürzeren Kündigungsfristen nach dem „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ für Verbraucher bedeuten.

Im Folgenden stellen wir Ihnen vier Kündigungsdienste vor:

Aboalarm: Viel Erfahrung, guter Datenschutz

Bild: Screenshot

Die Datenbank umfasst Daten zu 25.000 verschiedenen Unternehmen (Telekommunikationsanbieter, Versicherungen, Fitnessstudios, Online-Videotheken etc.) – die Adressen werden laufend gepflegt. Aboalarm ist seit 2009 tätig, hat damit sehr viel Erfahrung. In den AGB und Datenschutzrichtlinien sind alle wichtigen Angaben vorhanden. In einem Test der Stiftung Warentest schnitt Aboalarm mit am besten ab.

Preise: Man kann Formulare selbst ausdrucken (kostenlos). Wer über den Dienst verschickt, zahlt zwischen 3,99 und 8,99 Euro (mit Einschreiben) pro Kündigung.

aboalarm.de

Volders: Großer Adressenfundus, gut im Test

Bild: Screenshot

Seit 2014 am Markt, damals noch unter dem Namen „Vertragslotse“. Auch hier steht alles zum Thema Datenschutz gut ersichtlich auf der Webseite, auch dieser Dienst bekam gute Noten von Stiftung Warentest bei einem Test im Juni 2021. Über 20.000 Adressen sind abrufbar.

Preise:Fax/Brief/E-Mail-Versand: 5,99 Euro, Einwurfeinschreiben 9,99 Euro, es gibt auch die Option „Extrasichere Kündigung“, da geht eine Kopie gleich an einen Rechtsanwalt, der die korrekte Kündigung dann bezeugen kann, wenn es zu Problemen kommt.

volders.de

Kuendigen.com: Kleinere Auswahl, aber sehr leichte Suche

Dieser Dienst bietet zwei Optionen: den „Direkt­ver­sand“ auto­matisch per E-Mail, Fax oder Brief und den „Direkt­ver­sand+“ per Ein­schreiben (und zusätzlich meist per E-Mail und Fax). Datenbank ist deutlich kleiner als bei den beiden anderen Anbietern, dafür ist die Suche sehr einfach, lobt auch Stiftung Warentest. Mängel in den AGB gibt es keine.

Preise: 3,95 Euro für Kündigungen per Mail, per Einschreiben kostet es 8,95 Euro, hier gibt es keinen kostenlosen pdf-Download

kuendigen.com

Kündigen.de: Sehr einfache pdf-Vorlagen, sehr guter Support

Bild: Screenshot

Nicht zu verwechseln mit kuendigen.com, das sind zwei unterschiedliche Anbieter. Eine Registrierung ist nicht erforderlich, vor allem wenn man die pdf-Vorlagen nutzen will, geht das einfach und unkompliziert. Seit 2012 am Markt. Die Informationen auf der Webseite stuft Stiftung Warentest in seinem jüngsten Test aber als nur „ausreichend“ ein, dafür gab es für Support und Hilfe sogar ein „Sehr gut“.

Preise: Fax/E-Mail: 4,99 Euro, Einschreiben 6,99 Euro.

kuendigen.de

Marie Schäfers
Autorin

Marie Schäfers hat ihren Studienabschluss in Geschichte und Journalistik an der Universität Gießen gemacht. Sie volontierte bei der „Westfälischen Rundschau“ in Dortmund und ist Leitende Redakteurin der Zeitung Sonntag-EXPRESS in Köln. Für aktiv beschäftigt sie sich als freie Autorin mit den Themen Verbraucher, Geld und Job.

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