„Baby you can drive my car”, trällerten schon die Beatles. Was ist schon dabei, wenn man für ein paar Stunden mal die Freundin oder den Kumpel ans Steuer lässt, wenn man das eigene Auto gerade nicht braucht? Im Grunde nichts, nur ein paar Regeln sollte man beachten.
Nur nüchtern und mit Führerschein
Wer anderen sein Fahrzeug überlässt, sollte sich vorher unbedingt den Führerschein zeigen lassen und prüfen, ob er auch gültig ist. Das rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Ebenso muss sich der Halter vergewissern, dass der Fahrer nüchtern ist, wenn er sich ans Steuer setzt.
Und was ist, wenn der Fahrer einen Unfall baut? „Werden dabei Dritte geschädigt, tritt grundsätzlich die Kfz-Haftpflicht des Pkw-Halters ein“, so der GDV, „auch wenn der den Schaden gar nicht verursacht hat.“ Mit allen möglichen Folgen: Der Halter des Wagens wird unter Umständen hochgestuft und muss künftig höhere Versicherungsbeiträge zahlen.
Für den Schaden am eigenen Wagen muss der Halter selbst aufkommen, sofern er keine Vollkasko-Versicherung besitzt. Er kann zwar versuchen, das Geld für die Reparatur vom Entleiher wiederzubekommen. Doch das gelingt nicht immer, denn wie heißt es so schön: „Beim Geld hört die Freundschaft auf.“
Vertrag vorab spart Ärger
Wer sich Ärger ersparen will, kann einen Leihvertrag aufsetzen, raten die GDV-Experten. Darin versichert der Entleiher schriftlich, für eventuell auftretende Schäden aufzukommen.
Verleihen ist erlaubt, das muss man der Versicherung nicht extra melden. Nur wer eine Police hat, in der er als alleiniger Fahrer eingetragen ist, darf sein Auto nicht verleihen. „Er bekommt schließlich einen Rabatt auf die Prämie“, begründet der Verband. Verleiht er den Wagen trotzdem, riskiert er eine Vertragsstrafe.
Wenn Bekannte mit dem geliehenen Auto ins Ausland fahren wollen, empfiehlt es sich, ihnen die Wagenpapiere und eine Vollmacht mitzugeben. Sonst könnten die Grenzbeamten denken, der Wagen sei geklaut. Bleibt das geliehene Auto liegen, kann man den Pannendienst oder den Notruf der Autoversicherer unter 0800 - 668 36 63 anrufen. Denn der Schutzbrief gilt für das Fahrzeug – egal, wer es gerade fährt.
An der Ampel über Rot oder mit Tempo 100 in der Fußgängerzone geblitzt? Strafzettel schickt das Ordnungsamt immer zuerst an den Halter. Der kann aber Widerspruch einlegen und den tatsächlichen Fahrer des Wagens benennen. Verschweigt er den, kann es sein, dass er künftig ein Fahrtenbuch führen muss, um zu beweisen, wann er am Steuer gesessen hat.
Plattform für Kurzzeit-Autoleihe
Auf der sicheren Seite in Sachen Versicherung ist, wer seine Kiste über eine Plattform für privates Carsharing verleiht. Auf deutschlandweit aktiven Internetportalen wie getaround oder Snappcar kann man sein Auto eine Woche, einen Tag lang oder auch nur für ein paar Stunden an Leute in der Nachbarschaft verleihen. Die Suche läuft per Postleitzahl.
Abgesichert wird der Deal durch eine Pflicht-Versicherung, die der Entleiher bezahlt. Die Kurzzeit-Police über den Versicherer R+V wird automatisch bei Abschluss des Vertrags für die Dauer der Mietzeit aktiviert (mit Haftpflicht, Teil- und Vollkasko, Selbstbeteiligung 500 Euro). Das heißt, der Besitzer des Wagens wird nach einem Schaden nicht hochgestuft, weil seine eigene Versicherung nicht einspringen muss.
Immer mehr Nutzer
Die private Kurzzeit-Leihe ist beliebt: Der Anbieter Autonetzer aus Stuttgart listet bereits 5.000 Fahrzeuge auf seiner Seite auf. Die Plattform hat aktuell rund 40.000 aktive Nutzer, ihre Zahl hat sich vergangenes Jahr mehr als verdoppelt. Auch Tamyca aus Herzogenrath kommt auf 45.000 registrierte Nutzer und bietet Fahrzeuge in verschiedenen Rubriken an – von „Hauptsache billig“ über „große Klappe“ (Vans) oder „oben ohne“ (Cabrios) und nimmt für die Vermittlung wie die anderen Anbieter 15 Prozent Provision.
Ein Leih-Auto kostet um die 20 Euro am Tag inklusive Versicherungsschutz. Wer ein Auto leihen will, muss mindestens drei Jahre den Führerschein haben und älter als 23 sein. Für Fahranfänger ist das also nichts. Das gelegentliche Teilen von selbst genutztem Eigentum ist nicht gewerblich. Voraussetzung: Man darf das Fahrzeug nicht extra für den Verleih anschaffen, muss es hauptsächlich selbst nutzen und darf es nur hin und wieder an andere weitergeben. Die Einnahmen muss man versteuern. Darauf weist Loreen Görtler, Sprecherin der Autonetzer-Börse, hin. Die Plattform hat sich strenge Regeln auferlegt: Jeder Teilnehmer darf maximal zwei Fahrzeuge anbieten und jedes davon höchstens 100 Tage im Jahr verleihen.