Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer sich bei Bedarf um Ihre Online-Konten kümmert.
  • Für den Todesfall lässt sich der digitale Nachlass im Testament regeln.
  • Eine aktuelle, gut gesicherte Liste mit allen Passwörtern und Zugangsdaten für die wichtigsten Vertrauenspersonen erspart eine Menge Stress.

Digitaler Nachlass: Am besten früh zu Lebzeiten regeln 

Plötzlich außer Gefecht gesetzt: Das kann jedem passieren, und wer kümmert sich dann um die Online-Konten? Ohne Notfallplan häuft sich echter Ärger auf, von unbezahlten Rechnungen bis zu blockiertem Austausch mit Banken und Versicherungen. 

Statt sich oder den Angehörigen bei Unfall oder Tod noch unnötige Zusatzprobleme aufzubürden, sorgen umsichtige Menschen vor. Silke Möhring, Rechtsberaterin bei der  Verbraucherzentrale Hessen, erklärt, wie das digitale Erbe zu organisieren ist. 

Was gehört zum digitalen Nachlass? 

Zum digitalen Nachlass gehören alle digitalen Werte sowie Spuren einer Person auf PCs, Smartphones oder im Internet, etwa: 

  • Bankkonten,
  • Depots bei Online-Brokern,
  • Konten bei Zahlungs-Dienstleistern,
  • Online-Shopping-Accounts,
  • Kryptowährungen,
  • Online-Abos,
  • E-Mail-Adressen und
  • (kostenpflichtige) Social-Media-Profile. 

Tipp der Verbraucherzentrale: Angehörige einbeziehen und Schäden abwenden 

„Angehörige haben in der Regel keinen Überblick über die Online-Aktivitäten des Erkrankten oder es fehlen ihnen die Zugangsdaten“, sagt Möhring. Die Erben von Verstorbenen stehen vielen Problemen gegenüber, wenn der digitale Nachlass nicht geregelt wurde.  

Ein Beispiel: Eine Kundin kauft in einem Online-Shop einen Ring für 1.000 Euro und retourniert ihn. Kurz darauf hat sie einen Unfall, muss ins Krankenhaus und kann sich nicht mehr um ihr Online-Konto kümmern. Sie bekommt nicht mit, dass der Shop ihr die 1.000 Euro nicht zurückzahlt. 

Mit entsprechenden Zugriffsrechten auf Konten oder E-Mail-Adressen könnten sich Vertrauenspersonen um die Sache kümmern und Schaden abwenden.  

Was passiert im Todes- oder Krankheitsfall mit den Online-Konten? 

Daueraufträge für Energieversorger, das Zeitungs-Abo oder Streaming-Dienste wie Amazon, Sky oder Spotify laufen einfach weiter, wenn niemand die Verträge auflöst. „Dann ist das Risiko groß, dass das Konto überzogen wird und Schulden entstehen“, warnt die Expertin. 

Die eigene Webseite oder das Facebook-Profil bleiben ebenfalls bestehen, eventuell mit sensiblen Informationen, die die Nachwelt nicht sehen soll. Nur der Pflegeheimvertrag ende automatisch bei Tod des Bewohners, so Rechtsberaterin Möhring.  

Erster Schritt: Übersicht für Konten, E-Mail-Adressen und Passwörter erstellen 

Wer es seinen Freunden oder Angehörigen leicht machen will, das digitale Erbe zu verwalten, geht so vor: 

  • Alles auflisten: sämtliche Online-Konten, E-Mail-Adressen, Apps und Abos zusammenstellen. Dabei auch Hardware (Rechner, Smarthome-Geräte) berücksichtigen.
  • Zugänge vermerken: Dazu gehören die entsprechenden Passwörter und Nutzernamen. Anweisungen, wo es unter Umständen Handlungsbedarf gibt (wie bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung), mitliefern.
  • Sicher aufbewahren: Die Liste samt Zugangsdaten muss aktuell sein. Sie kann als Ausdruck auf Papier oder auf einem USB-Stick hinterlegt sein. Ist dieser verschlüsselt, brauchen die Bevollmächtigten das aktuelle Passwort.
  • An Extras denken: Sinnvoll ist es Möhring zufolge, wichtige Verträge auszudrucken und der Liste beizufügen. 

Hilfe bei der Erstellung einer solchen Liste bietet die Verbraucherzentrale. Sie hat ein Online-Tool für den digitalen Nachlass erstellt.  

Zweiter Schritt: die Vorsorgevollmacht 

Expertin Möhring rät, im nächsten Schritt Bevollmächtigte festzulegen, die sich schon zu Lebzeiten um digitale Angelegenheiten kümmern. Wer etwa nach einem Unfall im Koma liegt, kann schon keine Entscheidungen mehr fällen. Die bevollmächtigte Person erhält eine  Vorsorgevollmacht , die immer mit Datum und Unterschrift versehen sein muss. Eine notarielle Beurkundung ist in aller Regel nicht notwendig. Wichtig sei, dass sie „über den Tod hinaus“ gelte, so die Expertin. 

Die so bestimmten Bevollmächtigten dürfen dann zum Beispiel Versicherungsverträge kündigen oder die Bestattung bezahlen, solange das Erbe noch nicht geregelt ist. 

Was ist eine digitale Vorsorgevollmacht?

Selbst wenn Sie schon eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt haben, ist die digitale Vollmacht wichtig. Sie enthält die Aufzählung von digitalem Besitz (Hard- und Software) sowie die E-Mail-Konten und weitere Accounts samt Zugangsdaten. Bestimmen Sie, welche Konten oder Profile im Ernstfall zu löschen sind. Regeln Sie außerdem, welche Angehörigen keinen Zugang zu bestimmten Portalen erhalten sollen. Denken Sie auch an alle Ihre Endgeräte und die darauf gespeicherten Daten: Wer darf sie verwalten oder löschen? Die Vollmacht muss von beiden Seiten unterschrieben sein. 

Dritter Schritt: Die digitale Vollmacht zugänglich machen 

Die Bevollmächtigten benötigen die digitale Vollmacht im Original.  Wer ihnen die Vollmacht nicht direkt aushändigen will, kann sie in einem Safe oder Bankschließfach aufbewahren. Hauptsache, die Bevollmächtigten haben im Ernstfall Zugriff darauf.  

Gut zu wissen: Banken akzeptieren keine allgemeine Vorsorgevollmacht, sondern bestehen auf einer zusätzlichen Bankvollmacht. „Meistens muss der Vollmachtgeber dazu zur Bank gehen und dort eine Kopie des Ausweises des Vollmachtnehmers abgeben“, sagt Möhring. Wie bevollmächtigten Personen der digitale Zugang zum Konto gewährt wird, handhaben die Banken jedoch unterschiedlich.  

Checkliste für den digitalen Nachlass, vom Identifizieren aller digitalen Konten und Geräte bis zum rechtssicheren Testament.

Wer hilft bei digitalem Nachlass? 

Bei einigen Anbietern kann schon zu Lebzeiten geregelt werden, was im Todesfall mit den Daten passieren soll. Google bietet etwa den Kontoinaktivitäts-Manager an, mit dem festgelegt wird, dass der Inhalt des Kontos gelöscht wird. Möglich ist es auch, Kontaktpersonen zu bestimmen, die bei längerer Inaktivität informiert werden. 

Über den Nachlasskontakt bei Facebook lässt sich eine Person hinterlegen, die das Profil löscht oder in einen Gedenkzustand versetzt. Hierbei bleibt das Profil zwar sichtbar, aber nur die beauftragte Person hat noch Zugriff. 

Private Anbieter, die im Auftrag der Angehörigen Online-Konten und -Accounts aufspüren und auflösen, sind aus Möhrings Sicht nicht empfehlenswert: „Dann besteht die Gefahr, dass Fremde mit den aufgespürten Daten etwas anstellen, das man nicht kontrollieren kann.“ 

Wie berücksichtige ich den digitalen Nachlass im Testament? 

Der  Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass der digitale Nachlass zur Erbmasse gehört und ebenso vererbt wird wie materielle Güter. 

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht, die die vorübergehende Verwaltung von Online-Angelegenheiten zu Lebzeiten regelt, steht im Testament, was nach dem Tod mit dem digitalen Erbe passiert. Auch hier lassen sich bestimmte Personen vom Datenzugriff ausschließen. Ebenso gilt: Das Testament kann besagen,  

  • was mit Fotos und sonstigen Dokumenten auf Smartphones, Laptops und PCs geschieht,
  • wer auf welche Weise worauf zugreift – dabei ist die oben beschriebene Checkliste zum digitalen Nachlass hilfreich. 

Ein rechtsgültiges Testament unterliegt bestimmten Vorgaben, zum Beispiel dass es handschriftlich verfasst und unterschrieben ist. Alternativ ist die notarielle Beglaubigung eine Option. 

Was tun, wenn nichts geregelt wurde? 

Ein ungeregelter digitaler Nachlass macht den Erben viel Mühe. Sie müssen sich einigen, was mit dem Online-Erbe geschehen soll. Unter Umständen haben sie dann jede Plattform und jeden Anbieter einzeln zu kontaktieren. 

„E-Mail-Provider verlangen nicht selten Dokumente zum Nachweis über den Tod und die Erbschaft“, berichtet Möhring. Wenn ein Anbieter im Ausland sitze, könne die Kommunikation zum Hindernis werden. 

Nichts zu tun, sei aber auch keine Lösung: Blieben Profile und Konten verwaist, steige die Gefahr des Missbrauchs und hoher Kosten beispielsweise bei laufenden Verträgen.  

Die Gesellschaft altert und wird immer digitaler

Für Astrid Mönnikes von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen ist die mittlere Generation zunehmend gefordert, wenn es um den digitalen Nachlass ihrer älteren Angehörigen geht. Mit dem demografischen Wandel nehmen laut Mönnikes die Herausforderungen für Angehörige zu, sich um ihre Verwandten zu kümmern, etwa bei finanziellen Themen oder organisatorischen Aufgaben rund um die Pflege.

Die Zahl der Pflegebedürftigen könnte laut Prognose des Statistischen Bundesamts von jetzt 5,6 Millionen auf 6,3 Millionen im Jahr 2035 ansteigen. Die jährlichen Sterbefälle könnten selbst bei einer gemäßigten Berechnungsvariante von heute rund 1 Million auf 1,114 Millionen im Jahr 2050 zulegen.

Gleichzeitig werden Ältere immer digitaler: Laut dem Digitalverband Bitkom regeln 43 Prozent der ab 75-Jährigen ihre Bankgeschäfte online (2024: 26 Prozent). Das Thema „digitaler Nachlass“ wird trotzdem vernachlässigt, wie eine repräsentative Bitkom-Befragung ergeben hat. Demnach legen nur 32 Prozent der User fest, was nach dem eigenen Tod passieren soll. Seit der Pandemie sei die Zahl derer, die sich um ihr digitales Erbe kümmerten, sogar zurückgegangen.

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

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