Falsches Parken, zu schnell gefahren – ruck, zuck klebt der Strafzettel an der Windschutzscheibe oder kommt als Brief nach Hause. Aber es gibt auch fehlerhafte Knöllchen oder welche für einen Verstoß, den man selbst gar nicht begangen hat.

Knöllchen im Ausland

Den Bußgeldbescheid aus dem Ausland sollte man nicht ignorieren in der Hoffnung, dass sich die ausländischen Behörden ohnehin nicht die Mühe machen, dem Geld hinterherzurennen. Seit 2010 können Bußgelder innerhalb der EU auch nachträglich noch eingetrieben werden. Wer für seinen Bußgeldbescheid nicht aufkommt, den melden die ausländischen Behörden dem Bundesamt für Justiz.

Aber: Wenn der Bußgeldbescheid einen fehlerhaften Eindruck macht oder der Absender ein Inkasso-Unternehmen ist, sollte man den Strafzettel von einem Anwalt prüfen lassen. „Was Punkte in Flensburg angeht, können deutsche Autofahrer allerdings beruhigt sein: Verstöße im Ausland werden im Fahreignungsregister nicht eingetragen“, sagt Katharina Luca vom ADAC.

Bußgeldfrist verstreicht

Was passiert, wenn die Frist verstreicht, weil ein Bußgeldbescheid während der Urlaubszeit im Briefkasten landet? „Das hängt von dem Recht des Landes ab, in dem der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde“, sagt Luca. Wenn die Zahlungsfrist verstreicht – egal, ob es sich um ein Knöllchen aus dem In- oder Ausland handelt –, könne man versuchen, sich auf eine nachträgliche Zahlung zu einigen. Das geht aber nur, wenn sich beweisen lässt, dass man wirklich abwesend war.

Tempolimit in europäischen Ländern

Aber natürlich kann man sich auch über die entsprechenden Regeln in verschiedenen Ländern informieren. Das ist vielleicht der einfachste und billigste Weg, um Bußgeldbescheide zu verhindern. In den Ländern gibt es verschiedene Verkehrsregeln. Wo was gilt, zeigt die folgende Grafik.

Strafzettel landet erst Monate nach dem Verstoß im Briefkasten

Der Verstoß liegt schon lange zurück und ist schon längst in Vergessenheit geraten – da kommt auf einmal doch noch das Knöllchen. Dies ist keine Seltenheit bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland. Dort gelten häufig lange Zustellfristen. Außerdem müssen die Behörden erst die Halterdaten bei den deutschen Behörden anfragen oder ausfindig machen.

Strafzettel mit dem Mietwagen

Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist und gegen eine Verkehrsregel verstößt, bezahlt oft mehr. Denn die Autovermietungen schlagen oft noch mal eine Sondergebühr drauf. Kann man die umgehen? Luca: „Selten. Im Rahmen der Vertragsfreiheit können Autovermieter diese Bearbeitungsgebühren festlegen. Sie sind im Regelfall auch Vertragsbestandteil und werden vom Mieter mit Unterschrift unter dem Mietvertrag akzeptiert.“

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Und was passiert, wenn man einen Strafzettel bekommt, aber den Verstoß gar nicht begangen hat? „Wenn sich Fahrer und Fahrzeug zum Tatzeitpunkt nicht am Tatort befunden haben, zum Beispiel weil das Kennzeichen verwechselt wurde, sollte man unverzüglich Einspruch einlegen“, so die Expertin vom ADAC.

Am besten legt man eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und ein Foto des Fahrzeugs bei. In manchen Ländern wie etwa den Niederlanden oder Italien kann es aber vorkommen, dass der Halter bestraft wird, auch wenn er nicht selbst gefahren ist. Grund hierfür ist die in diesen Ländern geltende Halterhaftung.