Wer im Beruf vorankommen will, für den ist Weiterbildung unverzichtbar. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten wie etwa die Bildungsprämie oder für den Erwerb eines höheren Abschlusses das Aufstiegs-Bafög. Eine weitere Variante ist der sogenannte Bildungsurlaub, den Arbeitnehmer in den meisten Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen beantragen können.
Im Schnitt bekommen Angestellte auf Antrag fünf Tage im Jahr extra frei, die sie für die persönliche Weiterentwicklung nutzen können. Hier erklärt der Rechtsexperte Volker Flach die allgemein gültigen Regeln für die Freistellung in Sachen Weiterbildung. Er ist Partner-Anwalt der Roland Rechtschutzversicherung.
Da die Bildung unter den Aufgabenbereich der Bundesländer fällt, unterscheiden sich die Regeln aber zum Teil sowohl was die Dauer des Bildungsurlaubs als auch die berechtigten Personen und die anerkannten Bildungsbereiche betrifft.
Bildungsurlaub nehmen: Eigentlich kein Urlaub, sondern Freistellung für Weiterbildung
Grundsätzlich handelt es sich beim Bildungsurlaub natürlich nicht um einen Urlaub im herkömmlichen Sinn: „Oft wird auch von Bildungsfreistellung gesprochen, denn die Arbeitnehmer werden von ihrer Arbeit für eine bestimmte Zeit freigestellt, um diese zur Weiterbildung zu nutzen“, erklärt Experte Flach.
Je nach Bundesland gelten andere Regeln für den Bildungsurlaub
Wie viel Zeit jemand für seine Bildungsfreistellung beanspruchen kann, ist von Bundesland zu Bundesland individuell geregelt. So dürfen Arbeitnehmer in Baden-Württemberg beispielsweise fünf Tage pro Jahr hierfür nutzen, in Nordrhein-Westfalen sind es zehn Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren und im Saarland sechs jährlich, wovon allerdings drei vom eigenen Urlaub abgezwackt werden oder mit eventuellen Überstunden verrechnet müssen. „Dies bezieht sich immer auf eine Vollzeitstelle, bei Teilzeitarbeit reduziert sich der Anspruch entsprechend“, erklärt Jurist Flach.
Auch wichtig zu wissen: „Ausschlaggebend dafür ist, welche Regeln angewandt werden, in welchem Bundesland der Firmensitz liegt.“ Hier auf aktiv-online.de finden Sie eine Auflistung über die Dauer und die Bildungsart in den jeweiligen Bundesländern als PDF.
Voraussetzung für einen Anspruch: Kurse und Seminare müssen anerkannt sein
Auch bezüglich der Art der unterstützten Weiterbildung sind die Vorschriften je nach Bundesland unterschiedlich. „Üblicherweise anerkannt werden Kurse, die der politischen oder beruflichen Weiterbildung dienen“, erklärt Flach. Mit Business-Englisch oder einem Computer-Kurs sollte man also keine Probleme bekommen.
Manche Länder beziehen auch die allgemeine Bildung mit ein, etwa Bremen, wo auch Gesundheitskurse als Bildungsurlaub genehmigt werden können. Und Nordrhein-Westfalen beispielsweise akzeptiert Kurse, die zur Ausübung eines Ehrenamts befähigen. Die Bandbreite ist also groß. Flach: „Deshalb sollten Angestellte unbedingt darauf achten, dass der ausgewählte Kurs die Voraussetzungen für den Bildungsurlaub erfüllt.“ Bei den Bildungsportalen der Länder findet man entsprechende Veranstalter und Angebote.
Nicht jeder kann Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragen
In den Genuss der Bildungsfreistellung können angestellte Arbeitnehmer kommen, sofern sie seit mindestens sechs Monaten bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind, so Arbeitsrechtler Flach. Aber auch hier gibt es wieder Feinheiten zu beachten. So haben beispielsweise Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen nur dann einen Anspruch auf Bildungsurlaub, wenn der Betrieb mehr als zehn Mitarbeiter hat.
Auch was die Anspruchsberechtigten betrifft, gibt es Differenzen zwischen den Ländern. In manchen Ländern können zum Beispiel außer angestellten Arbeitnehmern auch Auszubildende Bildungsurlaub beantragen, etwa in Berlin und Hessen, dürfen sie dort dann aber nur für eine politische Weiterbildung nutzen, in anderen wie Nordrhein-Westfalen dagegen nicht. Auch Beamte können in manchen Bundesländern einen Bildungsurlaub beantragen, während sie in anderen Ländern außen vor bleiben.
Für die Anerkennung wichtig: Fristen für die Anträge beachten
Den Antrag für den Bildungsurlaub sollte man so früh wie möglich vor Beginn des Kurses stellen, doch auch hier unterscheiden sich die Länderregeln zum Teil, die Fristen schwanken zwischen vier und acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Der Arbeitgeber muss ebenfalls in einer bestimmten Zeit reagieren.
Die Ablehnung des Bildungsurlaubs ist nur aus bestimmten Gründen zulässig
Ablehnen dürfen die Arbeitgeber einen Antrag nur aus genau definierten Gründen, etwa wenn bereits andere Mitarbeiter zu diesem Zeitpunkt Urlaub nehmen wollen, deren Ansprüche vorrangig zu behandeln sind. Teilweise kann das Unternehmen auch eine beantragte berufliche Weiterbildung ablehnen, wenn sie keinen Bezug zur ausgeübten Tätigkeit hat, beispielsweise in Berlin. Auch aus zwingenden betrieblichen Gründen darf der Arbeitgeber die Genehmigung versagen.
Seminare und Kurse: Die Kosten für die Weiterbildung tragen die Beschäftigten
Die Kosten für die Weiterbildung trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer selbst, allerdings kann er sie gegebenenfalls steuerlich absetzen. „Und für die Zeit des Bildungsurlaubs behält er weiter seinen Anspruch auf Entgelt“, sagt Flach.