Bonn. Es gibt sie seit fast sieben Jahren. Aber sie ist nach wie vor eine der unbekannteren Hilfen, die unser Sozialstaat anbietet: die Bildungsprämie. Damit wird Weiterbildung auf eigene Faust gefördert.
Bis zu 500 Euro sind drin. Wobei es das Geld nicht einfach bar auf die Kralle gibt, sondern als Gutschein. Damit übernimmt der Staat die Hälfte der Rechnung einer Bildungsmaßnahme, die aber nicht mehr als 1.000 Euro kosten darf. Etwa 275.000 solcher Gutscheine sind nach Angabe des Bundesinstituts für Berufsbildung in Bonn bisher ausgegeben und 200.000 davon eingelöst worden.
Steuerbescheid zeigt an, ob man gefördert wird
Seit Beginn der dritten Förderphase gelten etwas andere Regeln. Neu ist, dass man mindestens 25 Jahre alt sein muss. Weitere wichtige Voraussetzung: Man muss mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten (Ausnahmen wie zum Beispiel während einer Elternzeit sind da aber möglich). Und vor allem darf man als Single nicht mehr als 20.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen verdienen, für Ehepaare liegt die Grenze bei 40.000 Euro.
Brutto kann es aber über den Daumen gepeilt etwa die Hälfte mehr sein: Wer also als Single monatlich unter 2.500 Euro brutto verdient, sollte mal per Steuerbescheid checken, ob er die Förderung noch bekommen kann.
Den Gutschein gibt es nur für berufsbezogene Weiterbildungen, dazu zählen auch Sprachkurse. Die andere Hälfte der Kursgebühr muss eine Privatperson zahlen, also nicht etwa der Betrieb. Wenn man die Bildungsprämie beantragt, darf der Kurs noch nicht begonnen haben und die Rechnung noch nicht gestellt sein.
Der Gutschein ist nach Ausstellung sechs Monate gültig. Man bekommt ihn in einer der bundesweit rund 600 Beratungsstellen, die vorherige kostenlose Beratung ist Pflicht.
Weitere Informationen gibt’s auf bildungspraemie.info oder bei der Gratis-Hotline unter 0800 - 2623000.