Bonn. Wer im Job vorankommen will, muss seine Fähigkeiten weiterentwickeln. Viele Betriebe bieten dafür eine Menge an. Man kann sich aber auch auf eigene Faust fortbilden, das wird vom Staat gefördert. Zum Beispiel mit der Bildungsprämie: Die gibt es in Form eines Prämien- oder eines Spargutscheins – und man kann sie jedes Jahr wieder in Anspruch nehmen.

Der Prämiengutschein ist die gängigere Variante. Bisher wurde sie schon für rund 250.000 Weiterbildungen genutzt, wie Bert Butz erklärt, Leiter der Programmstelle Bildungsprämie im Bundesinstitut für Berufsbildung. Mit dem Prämiengutschein erhält man einen Zuschuss zu einem Kurs, den man ansonsten aus eigener Tasche zahlt.

Dabei gelten zwei Grundvoraussetzungen. Erstens: Man muss mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sein (wer gerade in Eltern- oder Pflegezeit ist, kann ebenfalls einen Prämiengutschein beantragen). Zweitens darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bei Singles nicht über 20.000 Euro, bei Ehepaaren nicht über 40.000 Euro liegen. Je nachdem, welche Abzüge man geltend machen kann, darf das Jahresbrutto aber deutlich höher sein.

500 Euro gespart

Sind diese Bedingungen erfüllt, erhält man die Hälfte der Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme geschenkt, maximal aber 500 Euro. Achtung: „In einigen Bundesländern werden nur Maßnahmen gefördert, die nicht mehr kosten als 1.000 Euro“, so Butz. In den anderen Bundesländern darf der Kurs auch teurer sein, mehr als 500 Euro gibt’s aber nicht. Und noch mal Achtung: Die Förderung muss vor Beginn einer Weiterbildung beantragt werden, für schon begonnene Kurse bekommt man nicht nachträglich Geld.

Die zweite Variante der Bildungsprämie ist der Spargutschein, hier gelten keine Einkommensgrenzen. Wer sogenannte vermögenswirksame Leistungen auf einem entsprechenden Konto angespart hat, kann einfach Geld für seine Weiterbildung entnehmen (die Arbeitnehmersparzulage muss man deswegen nicht zurückzahlen). Das kann eine Alternative für teurere und länger laufende Kurse sein.

Die Gutscheine gibt es bei den örtlichen Beratungsstellen. Man benötigt Personalausweis, Beschäftigungsnachweis und Steuerbescheid. Stimmen die Voraussetzungen, kann man den Gutschein sofort mitnehmen.

Einen Kurs, der zum aktuellen oder angestrebten Beruf passt, muss man nur zur Hälfte selbst bezahlen

Allerdings wird nicht jede beliebige Maßnahme gefördert, sie muss zum aktuellen oder angestrebten Job passen. Beispiel: „Ein Handarbeitskurs kann bei einer Erzieherin unterstützt werden, während eine Industriemechanikerin dafür keinen Zuschuss erhalten würde“, sagt Butz.

Förderfähig sind zudem Kurse, die Basiskenntnisse erweitern, etwa in Sachen EDV oder Sprachen. Weitere Infos gibt’s auf bildungspraemie.info oder per Gratis-Hotline unter 0800 - 2623000.