Ob Schuhe oder Kleidung, Bücher oder Spielzeug, Elektrogeräte oder sogar Möbel: Immer öfter wird unkompliziert online oder per Laptop und Smartphone bestellt – und bezahlt. Dabei zeichnet sich mittlerweile ein langsamer Wandel bei den Bezahlmethoden ab. Bevorzugten die Deutschen lange den Kauf auf Rechnung, werden elektronische Zahlungsdienstleister zunehmend beliebter. Diese heißen Paypal, Apple Pay, Klarna oder beispielsweise Amazon Pay. David Riechmann, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht bei der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf, erklärt, auf was man achten sollte, um sicher online zu bezahlen.
Vorteil der Online-Bezahlsysteme: Kundendaten müssen nur einmal angegeben werden
Wer sein Online-Geschäft nicht auf Rechnung oder per Kreditkarte bezahlen kann oder will, hat mehrere Möglichkeiten, dies mithilfe elektronischer Bezahlmethoden zu machen. Praktisch daran: Der Verkäufer bekommt zügig sein Geld, der Käufer erhält die Ware schneller, weil der Versand direkt gestartet werden kann.
Grundsätzlich gibt es bei den Online-Bezahlsystemen verschiedene Varianten. Beim meistgenutzten Anbieter Paypal muss der Kunde zunächst ein eigenes Konto eröffnen. Kauft er in einem Online-Shop über Paypal ein, loggt er sich über sein Paypal-Konto ein, um dort den Kauf zu bestätigen.
Dann überweist Paypal sofort den Betrag in Form von E-Geld an den Händler. Das Geld holt sich Paypal anschließend wieder vom Nutzer zurück, entweder über das Girokonto oder über die Kreditkarte, je nachdem, was dieser bei Eröffnung des Kontos hinterlegt hat.
Nutzer des Versandriesen Amazon können über Amazon Pay ihr Konto ebenfalls zum Bezahlen in vielen anderen Online-Shops nutzen. „Für die Kunden ist bei solchen Diensten von Vorteil, dass sie nicht jedes Mal wieder aufs Neue ihre sensiblen Kontodaten eingeben und übers Internet übermitteln müssen“, erklärt Verbraucher-Experte und Anwalt Riechmann.
Giropay und Sofort stellen eine Verbindung zum Girokonto her
Andere Dienste greifen direkt auf das Girokonto zurück, darunter fallen etwa Giropay oder das Klarna-Angebot Sofort. Diese stellen während des Bezahlvorgangs eine Verbindung zum Girokonto her. Um die Überweisung auszulösen, müssen Kunden die Zugangsdaten fürs Online-Banking eingeben. Die Überweisung ist dann bereits mit den Daten des Empfängers vorausgefüllt und muss nur noch mit einer TAN freigegeben werden. Der Händler erhält die Info, dass die Ware bezahlt ist, und kann mit dem Versand beginnen.
Zusätzlich bieten beispielsweise Klarna oder Paypal den Kauf auf Rechnung an. Damit haben Kunden etwa bei Klarna 14 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen, allerdings nicht 14 Tage nach Erhalt der bestellten Ware, sondern 14 Tage nach Rechnungsdatum. De facto ist die Zahlfrist also um die Versandzeit kürzer.
Bei Reklamation: Verbraucherzentrale rät, sich erst an den Verkäufer zu wenden
Probleme treten bei diesen Bezahlverfahren häufig dann auf, wenn die bestellten Waren nicht gefallen oder Mängel haben, berichtet Riechmann aus der Praxis. „Viele Käufer machen es sich dann zu einfach und lassen den bereits abgebuchten Betrag kurzentschlossen zurückbuchen.“
Das Problem: Damit geraten sie bei dem Bezahldienst in Rückstand, der womöglich ein Inkassoverfahren einleitet. Und das kann durch die dann fälligen Mahngebühren schnell teuer für den Kunden werden. „Um das zu vermeiden, müssen sich die Käufer bei Nichtgefallen der Ware immer zuerst an den Verkäufer wenden und diesem gegenüber den Widerruf der Bestellung erklären“, betont Jurist Riechmann. Der Verkäufer wiederum muss dann die Rückerstattung des Kaufpreises veranlassen.
Käuferschutzprogramme bieten keinen vollständigen Schutz beim Online-Geschäft
Diesen Weg sollte man auch einhalten, wenn es ein Käuferschutz-Programm wie bei Paypal gibt. Dieses soll den Kunden schützen, wenn eine Ware nicht ankommt, beschädigt ist oder das Falsche geliefert wurde. Dann verspricht Paypal die Rückerstattung des Kaufpreises. Doch Achtung: „Hier sind nicht alle Fälle abgedeckt, beispielsweise dann, wenn Geld an Privatpersonen gezahlt wird“, so der Verbraucherschützer.
Verspätete Lieferung: Geld muss trotzdem pünktlich bezahlt werden
Hat man bei der Bestellung „Kauf auf Rechnung“ gewählt und ist die Ware bis zum Fälligkeitsdatum noch nicht angekommen, darf man ebenfalls nicht einfach mit der Zahlung warten: „Auch dann gerät man in Verzug und muss mit einem Inkassoverfahren rechnen.“ In solchen Fällen sollte man sowohl den Händler als auch den Bezahldienst informieren, damit das Rechnungsverfahren entsprechend ausgesetzt wird.
Generelle Sicherheitsregeln für Online-Geschäfte beachten
Generell rät Anwalt Riechmann zudem, bei der Nutzung von Online-Bezahldiensten die üblichen Sicherheitsregeln zu beachten, also etwa nicht auf Links in E-Mails zu klicken, wenn nicht 100-prozentig sicher ist, dass sie wirklich vom Bezahldienst stammen, oder die Zugangsdaten zum Konto auch auf Aufforderung nicht weiterzugeben.
Außerdem: „Bietet der Dienst ein doppeltes Authentifizierungsverfahren an, sollten Nutzer das immer aktivieren.“ Dann schickt etwa Paypal eine SMS mit einem sechsstelligen Code aufs Handy, der zusätzlich zu den Zugangsdaten eingegeben werden muss und so für mehr Sicherheit sorgt.