Die Zahl der Elektroautos in Deutschland steigt, rund 356.000 Pkws mit dem alternativen Antrieb wurden laut Kraftfahrt-Bundesamt 2021 neu zugelassen – damit 83,3 Prozent mehr als im Vorjahr. Weil bei E-Fahrzeugen ganz andere Schäden auftreten können als bei Autos mit Verbrennungsmotoren, gilt es, auch die Kfz-Versicherung darauf auszurichten. Beate-Kathrin Bextermöller erklärt, worauf es ankommt. Sie ist Projektleiterin für Versicherungen und Recht bei der Stiftung Warentest.

Vollkasko-Versicherung ratsam

Die Versicherer stellten sich zunehmend auf die besonderen Bedürfnisse der Elektroauto-Fahrer ein, sagt die Expertin: „Der Markt ist sehr stark in Bewegung.“ Dennoch sollten Kunden auf einige Details achten und sich unter Umständen nach Alternativen zum bisherigen Anbieter umsehen.

Das Problem: Bei elektrisch angetriebenen Autos können Bauteile kaputtgehen, die es bei Verbrennern gar nicht gibt. An erster Stelle steht der Akku, das kostspielige Herzstück jedes Elektroautos. Werden diese Teile von der Kfz-Versicherung nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, kann es im Ernstfall teuer werden. Laut Bextermöller bieten manche Versicherer mittlerweile Leistungen speziell für E-Auto-Fahrer automatisch in ihren Policen an. Was beim Kauf eines gebrauchten Stromers wichtig ist, erkären wir auf aktiv-online.de.

Viele allerdings hätten Extra-Vertragsbausteine für E-Autos im Angebot, die Kunden in der Regel gesondert abschließen müssten. Wegen der zumeist hohen Anschaffungskosten sei bei Elektroautos eine Vollkasko-Versicherung ratsam, die im Unterschied zur Teilkasko auch selbst verschuldete Schäden abdeckt. Für E-Auto-Besitzer gebe es nicht selten Preisnachlässe. „Ansonsten gelten für die Beitragsberechnung genau dieselben Kriterien wie für Verbrennerautos“, so die Expertin. Bei der Einstufung würden also etwa der Wohnort, das Alter des Fahrers oder die Typklasse berücksichtigt.

Schäden durch Blitzeinschlag abdecken

Achten sollte der Kunde darauf, dass der Akku möglichst lange zum Neuwert versichert ist – unabhängig davon, ob das restliche Auto zu Schaden gekommen ist oder nicht. Bei einzelnen Tarifen gelte die Neupreiserstattung für den Akku sogar ohne zeitliche Begrenzung, so Bextermöller. In der Regel jedoch würden nach ein oder zwei Jahren Abzüge von der Entschädigung vorgenommen. „Bei Neuwagen sollte möglichst eine mindestens 24-monatige Neuwerterstattung vereinbart werden“, so die Expertin. Manche Versicherer erstatteten – komplett oder zum Teil – auch die Kosten für die Entsorgung des Akkus nach einem Unfall. Eine „Allgefahrendeckung“ wiederum sichere Schäden durch Bedienungsfehler ab.

Folgeschäden durch Tierbisse, Kurzschlüsse oder Überspannungen bei einem Gewitter sollten ebenfalls hoch abgesichert sein. Überspannungsschäden können etwa entstehen, wenn ein Blitz in ein Gebäude einschlägt, an dessen Stromnetz gerade ein Elektroauto zum Laden angeschlossen ist. Wegen der mitunter teuren Folgen sei eine Abdeckung von 20.000 Euro sinnvoll, sagt Bextermöller. „Wenn man irgendeinen Tarif nimmt, kann es sein, dass man sehr geringe Deckungen hat.“ Hier lohne sich der Vergleich also ganz besonders.

Abschleppservice nicht vergessen

Nicht vergessen sollten Elektroauto-Fahrer zudem ihre Lade-Infrastruktur. Denn auch Ladegeräte (Wallboxen), Ladekabel oder Ladekarten, die für öffentliche Ladepunkte benötigt werden, können beschädigt oder gestohlen werden. Was Sie beim Einbau einer Wallbox beachten sollten, erklären wir auf aktiv-online.de. „Manche Angebote unterscheiden beim Schutz, ob es sich um ein mobiles Ladegerät oder eine fest verbaute Wallbox handelt“, erklärt die Expertin.

Wer einen Schutzbrief abschließen möchte, sollte sich beim Versicherer informieren, ob es einen Abschleppservice zur nächsten Ladestation gibt, falls der Akku versehentlich durch eigenes Verschulden leer gefahren worden sein sollte. „Nicht alle Schutzbriefe haben diesen Passus“, sagt Bextermöller. Eine (kostenpflichtige) Übersicht über die aktuellen Tarife der Anbieter bietet die Stiftung Warentest unter: test.de/versicherung.

Staatliche E-Auto-Förderung wird verringert

Wer ein E-Auto kauft, bekommt ab 2023 deutlicher weniger Förderung als bisher. Nach den kürzlich vorgestellten Plänen der Bundesregierung wird es für Hybrid-Fahrzeuge ab Januar gar keinen Zuschuss mehr geben. Für reine Stromer mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro gibt es künftig nur noch 4.500 Euro Umweltbonus, für teurere E-Autos 3.000 Euro. Dazu soll jeweils der entsprechende Herstelleranteil an der Kaufprämie kommen.

Anfang 2024 wird die staatliche Förderung dann noch weiter zurückgefahren. Was potenzielle E-Auto-Käufer beachten müssen: „Maßgeblich für die Förderung soll auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetzt.“ Das teilt das Wirtschaftsministerium mit.

Tobias Christ
Autor

Nach seinem Germanistik-Studium in Siegen und Köln arbeitete Tobias Christ als Redakteur und Pauschalist bei Tageszeitungen wie der „Siegener Zeitung“ oder dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Derzeit schreibt er als freier Journalist Beiträge für Print- oder Onlinemedien. Für aktiv recherchiert er vor allem Ratgeberartikel, etwa rund um die Themen Mobilität und Arbeitsrecht. Privat wandert der Kölner gern oder treibt sich auf Oldtimermessen herum.

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