München. Knappes Angebot, hohe Nachfrage, also schwindelerregende Preise: So sieht der deutsche Wohnungsmarkt aktuell vielerorts aus, gerade in wirtschaftlich prosperierenden Städten. Und von denen gibt es in Bayern viele. Wer dort als Durchschnittsverdiener in die eigenen vier Wände investieren will, erreicht trotz der historisch niedrigen Kreditzinsen schnell seine finanziellen Grenzen.

Auch deshalb hilft gerade der Freistaat Bayern besonders kräftig mit beim Eigenheim-Erwerb – mit verschiedenen Fördermaßnahmen, die sich sogar kombinieren lassen.

Einige Fördermaßnahmen helfen auch Kinderlosen

Zunächst gibt es jetzt das bundesweit einheitliche Baukindergeld, mit dem die Bundesregierung Familien unter die Arme greifen will. 12.000 Euro gibt es pro Kind – allerdings nur beim ersten privaten Immobilienkauf und auch dann nur, wenn man nicht zu viel verdient. Auf der Seite kfw.de/baukindergeld erklärt die staatliche Förderbank KfW alle Details. Seit September kann man diese neue Förderung beantragen, ausgezahlt werden dürfte sie wohl allerdings erst ab kommendem Frühjahr. Unterm Christbaum wird man sich also noch nicht über den ersten Geldsegen auf dem Konto freuen können.

Bei eben diesem Baukindergeld legt der Freistaat noch mal 3.000 Euro je Kind extra drauf! Für dieses bayerische „Baukindergeld Plus“ gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie bei der Förderung vom Bund: höchstens 90.000 Euro zu versteuerndes Einkommen für eine Familie mit einem Kind, jedes weitere Kind erhöht diese Grenze um 15.000 Euro. Zudem muss man schon mindestens ein Jahr in Bayern wohnen oder arbeiten.

„Wir setzen konsequent darauf, Bauwillige zu unterstützen und ihnen das Bauen zu erleichtern“, betont Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. So gibt es seit diesem Jahr außerdem auch noch eine bayerische Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro! Für Familien mit Kindern gelten die gleichen Einkommensgrenzen wie beim Baukindergeld. Aber auch Singles (mit zu versteuerndem Einkommen bis 50.000 Euro) und Mehr-Personen-Haushalte ohne Kinder (Einkommensgrenze 75.000 Euro) können diese Förderung erhalten.

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Unter die Leute gebracht werden die Zuschüsse des Freistaats mithilfe der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo). Die bietet schon länger noch zwei weitere wichtige Förderhilfen: das Zinsverbilligungsprogramm und das Wohnungsbauprogramm.

Besonders attraktiv ist das Wohnungsbauprogramm. Hier ist der Zinssatz auf 15 Jahre festgeschrieben, aktuell liegt er mit nur 0,5 Prozent deutlich unter Marktniveau. Der durchschnittlich ausgereichte Darlehensbetrag lag im Vorjahr bei rund 50.000 Euro. Außerdem gibt es dabei einen Zuschuss pro Kind in Höhe von 5.000 Euro. Und bis zu 30.000 Euro Zuschuss sind zusätzlich noch für den drin, der ein gebrauchtes Haus kauft, einen Ersatzneubau hochzieht oder auf Brach- beziehungsweise Konversionsflächen baut.

Die BayernLabo verwendet für ihre beiden Programme eigene Einkommensgrenzen, die im Mai deutlich angehoben worden sind (alle Details unter bayernlabo.de/eigenwohnraumfoerderung). Ein Zwei-Personen-Haushalt zum Beispiel darf ein überschlägig errechnetes Einkommen, das etwa 70 Prozent des Jahresbruttos entspricht, von 34.500 Euro nicht überschreiten. Jedes Kind erhöht diese Grenze um 11.000 Euro. Auch viele weitere Faktoren werden berücksichtigt: „Dank der neuen erhöhten Einkommensgrenzen profitieren jetzt mehr Haushalte von den bayerischen Förderprogrammen“, erklärt die BayernLabo. Man erwartet, dass die neuen Fördermaßnahmen insgesamt mehr Menschen als bisher über eine Immobilienfinanzierung nachdenken lassen.

Auch auf kommunaler Ebene gibt es Vergünstigungen

Unter dem Strich kann zum Beispiel eine bayerische Familie mit zwei Kindern mit Zuschüssen allein von Bund und Land in Höhe von 50.000 Euro rechnen. Hinzu kommen die verbilligten Kredite der BayernLabo, deren finanzieller Vorteil je nach Finanzierungsvolumen sich über die Jahre leicht auf 10.000 Euro summieren kann. Und dann gibt es ja noch alle möglichen kommunalen Wohnungsbauförderungen, die sich in Art und Umfang je nach Stadt oder Gemeinde deutlich unterscheiden – Auskunft darüber bekommt man im örtlichen Rathaus.

Bei diesen großzügigen Rahmenbedingungen lässt es sich verschmerzen, dass Antragsteller aufs Baukindergeld derzeit noch ein wenig warten müssen. Grund dafür ist übrigens die IT der KfW-Bank. Die bekommt gerade eine spezielle Software für die neue Förderung: Ab Frühjahr 2019 soll es vollautomatisch möglich sein, Nachweise zu prüfen und Anträge zu bewilligen.