Trennung, Umzug, Geldprobleme – wenn beispielsweise das Haus vor Ablauf der Kreditlaufzeit verkauft werden muss, kann man das Darlehen auf einen Schlag zurückzahlen. Kurioserweise will die Bank dafür Geld sehen. Der Grund: Weil der Kredit zu schnell getilgt wird, verdient das Geldinstitut nämlich nicht wie geplant an den vertraglich vereinbarten Zinsen.
Pamela Bässler, Finanzberaterin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt: „Derzeit muss man mit einer Vorfälligkeitsentschädigung von etwa durchschnittlich 10 Prozent der zurückgezahlten Darlehenssumme rechnen.“ Wer also 80.000 Euro vorzeitig ablöst, muss dafür oft um die 8.000 Euro Gebühren berappen.
Die Ursache für diese hohen Gebühren sind die aktuell sehr billigen Kredite. Wenn die Bank nämlich das zurückgezahlte Geld neu an einen anderen Häuslebauer verleiht, bekommt sie deshalb erheblich weniger Zinsen als vorher. Und genau diesen Unterschied muss der schnelle Rückzahler ausgleichen.
Berechnungen überprüfen lassen
Bei der Berechnung ihrer Entschädigung greifen die Banken allerdings gerne mal daneben – natürlich zum eigenen Vorteil. „Rund 80 Prozent aller von uns geprüften Vorfälligkeitsentschädigungen sind aus unserer Sicht zu hoch angesetzt“, erklärt Bässler. Deshalb sollte man die Berechnung der Bank immer durch einen neutralen Dritten wie beispielsweise die Verbraucherzentralen überprüfen lassen.
Diese Berechnungsfehler kommen immer wieder vor:
1. Sondertilgungen nicht berücksichtigt
Wer alle vereinbarten Sondertilgungen nutzt, zahlt insgesamt weniger Zinsen für seinen Kredit. Dieser Vorteil ist schon in den Vertrag einkalkuliert. „Die Bank muss deshalb so rechnen, als ob der Kunde alle Sondertilgungen voll und ganz ausgenutzt hätte, egal, ob er es tatsächlich getan hätte oder nicht“, erklärt Bässler.
2. Tilgungswechsel nicht berücksichtigt
Bei vielen Banken kann man die Tilgungsrate während der Laufzeit des Kredits ändern, beispielsweise zwischen 1 und 10 Prozent. „Die Bank muss dann die Vorfälligkeitsentschädigung mit dem höchstmöglichen Tilgungssatz kalkulieren“, sagt Bässler. Schließlich ist auch dieser Zinsvorteil schon in den Vertrag eingerechnet.
3. Wiederanlagezins zu niedrig
Je schlechter die Bank das Geld wieder verleihen kann, desto höher ist ihr Schaden und damit die Vorfälligkeitsentschädigung. „Hier wird gerne mit besonders niedrigen Zinssätzen kalkuliert, um die Entschädigung hochzutreiben“, erklärt die Finanzberaterin.
4. Eingesparte Kosten nicht weitergegeben
Durch die vorzeitige Ablösung hat die Bank auch weniger Aufwand, beispielsweise für die Kontrolle der Rückzahlungen. „Oft werden diese sogenannten ersparten Risiko- und Verwaltungskosten zu niedrig angesetzt oder gar nicht berücksichtigt“, so Bässler.
Leider ist die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ziemlich kompliziert. Außerdem haben Banken einen gewissen Gestaltungsspielraum bei der Kalkulation einzelner Positionen. Deshalb gibt es nicht immer Geld zurück. „In rund 15 Prozent der von uns geprüften Fälle haben die Kunden einen eindeutigen Rückerstattungsanspruch“, erklärt Bässler.
5. Pauschale Gebühr
Alleine für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verlangen viele Banken eine deftige Gebühr. Juristisch haltbar ist das wohl eher nicht, weil die Banken da ja nur in Ihrem eigenen Interesse rechnen. Die Commerzbank hat einen Prozess um die entsprechende Klausel im Kleingedruckten denn auch verloren; hier mussten Kunden für die Berechnung pauschal 300 Euro bezahlen. Das Urteil ist erst seit kurzem rechtskräftig (Oberlandesgericht Frankfurt, 17.4.2013, 23 U 50/12).
Erst zahlen, dann zurückfordern
Es bringt aber nichts, sich sofort mit der Bank anzulegen, wenn sie zu hohe Gebühren verlangt. Solange die Diskussionen über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung noch laufen, ist das Kreditinstitut nämlich meist nicht bereit, die im Grundbuch eingetragene Grundschuld freizugeben. Damit ist der Verkauf des Hauses kaum möglich. Deshalb empfiehlt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, zunächst die geforderte Summe unter Vorbehalt zu zahlen. Ist der Verkauf abgeschlossen, kann man zuviel gezahltes Geld innerhalb von drei Jahren zurückfordern.