Berlin. Schmetterlinge im Bauch und der Himmel voller Geigen – da ist das Läuten der Hochzeitsglocken bei so manchen nicht mehr fern. Zwar wird etwa jede dritte Ehe in Deutschland geschieden, doch gilt das natürlich immer nur für die anderen. Die eigene Beziehung dagegen – da ist sich jeder sicher – hält ganz bestimmt.
Im verliebten Hochzeitsrausch vergessen viele jedoch, dass die Ehe aus der Sicht des Gesetzgebers keine gefühlvoll-romantische Angelegenheit ist, sondern vor allem eine Wirtschaftsgemeinschaft. Scheitert die Beziehung, dann kommen zum Trennungsschmerz oft handfeste finanzielle Auseinandersetzungen um den Unterhalt, das gemeinsame Häuschen und die Rente.
„Die Ausgestaltung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen ist eher auf die klassische Hausfrauenehe abgestimmt“, sagt Notarassessor Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer. Und weil die bekanntlich immer seltener wird, empfinden viele die Gesetze als ungerecht.
Bei der Hochzeit schon an Scheidung denken
„Wer heiratet, sollte sich mit den damit verbundenen finanziellen Konsequenzen beschäftigen. Nicht jeder braucht einen Ehevertrag. Aber jeder sollte überlegen, ob die gesetzlichen Regelungen zur persönlichen Lebensplanung passen“, rät der Experte. Schließlich macht es einen gewaltigen Unterschied, ob später mal Kinder kommen oder ob beide Ehepartner Karriere machen.
Zwar kann man einen Ehevertrag grundsätzlich jederzeit aufsetzen, sogar noch kurz vor der Scheidung (dann heißt es Scheidungsfolgenvereinbarung). Doch wenn das Paar bereits restlos zerstritten ist, wird es naturgemäß sehr schwierig, sich noch zu einigen. Sind die frisch verliebten Turteltäubchen einander dagegen noch wohlgesonnen, ist es wesentlich einfacher, das Finanzielle fair zu regeln.
Fairness ist Pflicht
Beim Ehevertrag sind viele individuelle Gestaltungen möglich. Man kann beispielsweise vereinbaren, dass der Zugewinnausgleich nur dann greift, wenn Kinder da sind oder dass bei einer Scheidung andere Regelungen gelten als im Todesfall.
Wichtig ist nur eines: Die Vereinbarungen müssen insgesamt fair sein. „Ist der Vertrag ganz eindeutig nur zum Nachteil eines Partners, kann er unwirksam sein“, so Hüren. Zwar kann ein ungerechter Vertrag in bestimmten Fällen auch nachträglich noch für unwirksam erklärt oder in einzelnen Punkten geändert werden, aber: Man weiß natürlich nie, wie das Gericht entscheidet.
Im Normalfall gilt nämlich: „Eine spätere Änderung des Ehevertrags ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn beide Ehepartner dem zustimmen“, so der Experte. Damit das Paar wirklich ganz genau weiß, was es tut, muss jeder Ehevertrag beim Notar beurkundet werden. Das Geld dafür ist gut angelegt: Der Notar ist neutral und muss beide Seiten detailliert beraten, welche Konsequenzen die geplante Neuregelung hat. In den meisten Fällen geht es dabei um die folgenden drei Punkte:
Zugewinnausgleich
Anders als viele denken, behält jeder Partner sein in die Ehe mitgebrachtes Vermögen und haftet auch nicht für die Schulden des anderen. Was laut Gesetz aber bei einer Scheidung aufgeteilt wird, ist der sogenannte „Zugewinn“. Das ist Vermögen, das jeder Partner während der Ehe erwirtschaftet hat, etwa das Eigenheim, Erspartes oder eine Lebensversicherung. Hat beispielsweise der eine Partner im Laufe der Ehe 50.000 Euro gespart, der andere aber nur 10.000 Euro, muss der Sparfuchs bei einer Scheidung 20.000 Euro abgeben, sodass beide jeweils 30.000 Euro haben.
Gut zu wissen: Erbschaften und Geschenke gehören nicht zum Zugewinn. Der Expartner hat also keinen Anspruch auf Tante Ernas Goldschmuck oder das elterliche Häuschen, wohl aber auf deren Wertzuwachs. Hat ein Partner also beispielsweise eine Wohnung im Wert von 100.000 Euro geerbt, die bei der Scheidung 150.000 Euro wert ist, fällt nur der Zuwachs von 50.000 Euro in den Zugewinnausgleich. „Dies kann dazu führen, dass die Immobilie verkauft werden muss, um den Expartner auszuzahlen“, sagt Hüren.
Der gesetzliche Zugewinnausgleich gilt auch, falls ein Partner selbstständig ist und im Laufe der Ehe ein florierendes Unternehmen aufgebaut hat. „Auch hier muss das Unternehmen möglicherweise verkauft werden, um den Partner auszuzahlen“, so der Notarassessor. In solchen Fällen ist ein Ehevertrag praktisch unverzichtbar, denn sonst ist mit der Trennung auch gleich die Existenz ruiniert.
Wenn der gesetzliche Zugewinnausgleich nicht passt, kann man Gütertrennung vereinbaren. Dann gibt es keinen Zugewinnausgleich, und jeder Partner behält sein eigenes Vermögen. Doch auch das ist nicht immer gerecht und kann außerdem auch steuerlich ungünstig sein. Man kann jedoch auch ganz individuelle Lösungen finden. „Beispielsweise kann man grundsätzlich beim Zugewinnausgleich bleiben, aber einzelne Vermögensgegenstände wie die geerbte Immobilie oder das Unternehmen herausnehmen“, erläutert der Notarassessor.
Unterhalt
Nach einer Scheidung muss der finanzstärkere Partner bekanntlich häufig Unterhalt an den oder die Ex zahlen. Kaum jemand dürfte damit ein Problem haben, wenn der ehemalige Partner wegen schwerer Krankheiten oder kleiner Kinder tatsächlich nicht arbeiten kann.
Doch so mancher fühlt sich von einem geldgierigen Exgatten ausgepresst wie eine Zitrone und hat aufgrund der Unterhaltszahlungen selbst kaum noch genug zum Leben. „In einem Ehevertrag kann man Unterhaltsfragen individuell regeln“, sagt Hüren. Beispielsweise kann man einen Höchstbetrag für den Unterhalt festlegen und damit bei einer Scheidung viel Ärger vermeiden.
Rente (Versorgungsausgleich)
Versorgungsausgleich bedeutet, dass die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Partner aufgeteilt werden. Wer mehr Rentenpunkte gesammelt hat, muss also einen Teil davon an den Ex abgeben. Das ist oft fair, kann aber auch zu Ungerechtigkeiten führen.
„Es wird nicht geprüft, ob der Empfänger anderweitig abgesichert ist, beispielsweise über eine Lebensversicherung“, erläutert Notarassessor Hüren. Sogar ein Millionär, der nie in die Rentensysteme eingezahlt hat, könnte also Punkte von seiner Exfrau erhalten, wenn die während der Ehe als Angestellte gearbeitet und folglich in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Je nach individueller Lebenssituation kann also auch beim Thema Rente ein Ehevertrag sinnvoll sein.