Hamburg. Die Masche ist nicht neu, doch sie scheint sich für die Kriminellen nach wie vor zu lohnen: Die Abzocke mit angeblichen Abos, die über die Handyrechnung abgerechnet werden. Das Zauberwort heißt WAP-Billing und ist eigentlich dazu gedacht, Kleinbeträge über die Handyrechnung zu bezahlen, beispielsweise für Fahrkarten, Musik oder E-Books. Doch auch Gauner benutzen diese Zahlungsweise.

„Wir haben regelmäßig solche Fälle, in denen Kunden für Leistungen bezahlen sollen, die sie gar nicht bestellt haben“, sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Meist hat das nichts ahnende Opfer lediglich auf ein Werbebanner getippt. Dadurch wurde die Telefonnummer automatisch an den Betrüger übertragen.

Automatische Abzocke

Sobald die Abzocker die Telefonnummer haben, schnappt die Falle zu: „Die Anbieter ziehen über die Telefonrechnung Geld des Opfers ein, manchmal sogar ohne irgend eine Gegenleistung“, so die Juristin.

Viele Telefonanbieter schieben aber inzwischen einen technischen Riegel vor: Sie lassen automatisch ein Vorschaltfenster aufpoppen, das nachfragt, ob man jetzt tatsächlich etwas über WAP-Billing bezahlen möchte. So kann man nicht mehr unbemerkt abgezockt werden.

Übrigens: Das Ganze funktioniert rein technisch nur, solange man über das Telefonnetz ins Internet geht, nicht, wenn man WLAN nutzt. Manche Kriminelle fragen das Opfer aber ganz dreist direkt nach der Handynummer. Sie schicken SMS oder WhatsApp-Nachrichten mit einem Link, über den man angeblich irgendwelche Dinge bekommen soll, beispielsweise animierte Smileys. Folgt man dem Link, muss man die eigene Nummer eintippen und hat prompt ebenfalls ein Abo an der Backe.

Drittanbietersperre beugt vor

Dabei ist Vorbeugen gegen Abzocke per WAP-Billing ganz einfach: „Man muss lediglich eine Drittanbietersperre auf dem Handy einrichten“, sagt Rehberg. Die ist kostenlos, muss aber von Telefonkunden selbst aktiviert werden.

Oft geht das direkt über die Service-Hotline oder entsprechende Einstellungen des Kundenkontos, ansonsten per Mail oder klassischem Brief. Dazu gibt’s einen Musterbrief der Verbraucherzentralen zum Gratis-Download (PDF) – unter: verbraucherzentrale.de

Die Sperre ist im Ernstfall aber schwer zu beweisen, wenn der Anbieter sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auf der sicheren Seite ist man mit einem Einschreiben. Wer trotzdem weiter einzelne Produkte wie beispielsweise Fahrkarten per WAP-Billing bezahlen will, kann oft auch eine Teilsperrung einrichten.

Bei Abzocke schnell reagieren

Ist das Kind allerdings erst einmal in den Brunnen gefallen, muss man aktiv werden. Denn sonst ziehen sich die Betrüger bis zum Sankt-Nimmerleinstag Geld. Oft sind das weit mehr als 5 Euro pro Woche.

„Rein rechtlich ist die Sache völlig klar: Solange der Kunde die Zahlung nicht ausdrücklich per Kaufen-Button bestätigt hat und ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, ist auch kein Vertrag zustande gekommen“, sagt die Juristin.

Um den Schaden gering zu halten, sollte man die unberechtigten Abbuchungen auf der Rechnung möglichst rasch direkt beim Telefonanbieter reklamieren. Dazu haben die Verbraucherzentralen einen kostenlosen Musterbrief zum Download (PDF) vorbereitet.

Telefon trotzdem bezahlen

„Den restlichen, unstrittigen Teil der Rechnung muss man natürlich bezahlen“, so Rehberg. Ansonsten bekommt man Ärger mit dem Telefonanbieter, der für seine ordnungsgemäß erbrachten restlichen Leistungen natürlich auch fristgerecht Geld sehen will.

Zieht die Telefongesellschaft die Rechnungsbeträge per SEPA-Lastschriftmandat vom Konto ein, kann man den Betrag innerhalb von acht Wochen nach der Abbuchung von der Bank zurückbuchen lassen, muss den unstrittigen Rechnungsbetrag dann aber natürlich sofort wieder neu überweisen.

Wird mit der nächsten Rechnung wieder Geld abgebucht, geht das Spiel von vorne los. Man muss wieder beim Telefonanbieter reklamieren und gegebenenfalls auch wieder bei der Bank zurückbuchen lassen, was auf Dauer ziemlich nervig werden kann.

Deshalb empfiehlt Rehberg: die Einzugsermächtigung für die Telefongesellschaft widerrufen, solange der Spuk dauert. Während dieser Zeit muss man dann aber jede einzelne Handyrechnung –natürlich nur den berechtigten Anteil – per Hand überweisen.

Ansprechpartner: Telefonanbieter

„Immer wieder blocken die Telefonanbieter solche Beschwerden ab und verlangen vom Kunden, dass er direkt beim Abo-Anbieter reklamiert“, so die Erfahrung der Verbraucherschützerin aus der Beratungspraxis. Das ist aber nicht erlaubt, hat das Landgericht Potsdam schon im November 2015 klargestellt (Aktenzeichen 2 O 340/14). „Ansprechpartner ist immer der Mobilfunkanbieter, so lange er Geld für Dritte vom Kunden verlangt“, erklärt Rehberg.

Angst vor Konsequenzen muss man nicht haben: „Der Handyanschluss darf nicht gesperrt werden, solange man den restlichen Rechnungsbetrag ordnungsgemäß gezahlt hat“, sagt die Juristin. Auch Drohungen mit Schufa-Einträgen, Inkassobüros und Ähnlichem kann man ganz entspannt aussitzen. Denn auch das ist nicht erlaubt, und die Anbieter wissen das. „Manchmal sperrt der Telefonanbieter dann aber den Internetzugang des Smartphones“, so die Erfahrung der Verbraucherschützerin aus der täglichen Beratung. Ob das zulässig ist, ist rechtlich unklar – in jedem Fall ärgert es den Kunden.

Abo-Betreiber informieren

Außerdem sollte man bei dem Abo-Betreiber dafür sorgen, dass der Spuk aufhört. Denn sonst versucht der es mit Pech jeden Monat aufs Neue wieder. Manche Telefonanbieter lassen das nämlich trotz eingerichteter Drittanbietersperre weiter zu, weil sie nur „Neuverträge“ sperren, nicht jedoch „bestehende“ Abos.

„Hier ist die Rechtslage etwas vertrackt, weil man ja eigentlich gar keinen Vertrag abgeschlossen hat, also auch nichts kündigen muss“, so Rehberg. Um weitere Nervereien zu verhindern, sollte man sicherheitshalber trotzdem gegen das eigentlich gar nicht abgeschlossene Abo angehen.

Teilweise kann man dieses direkt online kündigen. Kommt dann eine Kündigungsbestätigung per SMS oder Mail, ist zumindest das erledigt. Klappt das nicht, muss man wieder zum klassischen Einschreiben mit Rückschein greifen. Ansprechpartner ist immer die auf der Telefonrechnung angegebene Firma. „Oft ist völlig unklar, wer eigentlich wirklich dahintersteht, weil auf der Telefonrechnung lediglich der Name einer Abrechnungsfirma auftaucht“, sagt Rehberg. Auch dazu gibt es einen kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentralen (PDF).

Mehr muss man nicht machen, auch wenn gerne mit Schufa-Einträgen, Inkassobüros oder Anwälten gedroht wird. „Man sollte trotz dieser Einschüchterungsversuche auf keinen Fall zahlen. Erfahrungsgemäß ziehen die Anbieter nämlich nicht vor Gericht, weil sie genau wissen, dass sie dort keine Chancen haben“, beruhigt Rehberg.