Egal, ob Frühbucher oder Last-minute-Reisende: Wer länger als nur ein paar wenige Tage in den Urlaub fährt, muss einige Dinge vorbereiten, damit es kurz vor der Abreise nicht zu bösen Überraschungen kommt – oder der Trip gar komplett in Gefahr gerät. Einige Angelegenheiten sollte man nämlich unbedingt schon einige Wochen vorm Start anpacken.

Was und wie genau, lesen Sie im Folgenden:

1. Auslandsreisekrankenversicherung abschließen

Im Ausland zu erkranken beziehungsweise sich zu verletzten, kann richtig teuer werden. Deshalb ist eine entsprechende Versicherung sehr wichtig. „Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen im Ausland nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz“, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Dann geht die Behandlung oder der Krankenhausaufenthalt am Urlaubsort ganz schön ins Geld. „Policen zur Auslandsreisekrankenversicherung bieten hier unverzichtbaren Schutz und kosten oft nur ein paar Euro.“

Einzelpersonen zahlen ab 8 Euro pro Jahr, Familien ab 17 Euro. Achtung: Unbedingt auf die Versicherungsbedingungen achten! „Der Rücktransport gehört zu den wichtigsten Punkten auf der Leistungsliste“, sagt Elke Weidenbach. „Nach den Versicherungsbedingungen sollten die Kosten bereits für einen medizinisch sinnvollen und nicht erst bei einem medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen werden.“ Denn sonst riskiert man, wochenlang in einem fremden Land in der Klinik zu liegen, wenn man doch einfach nur zurück nach Hause möchte.

Chronisch kranke Personen sollten einen Vertrag abschließen, bei dem Zahlungen bei bestehenden Vorerkrankungen nur dann nicht erstattet werden, wenn eine Behandlung im Ausland geplant war oder die Behandlung aufgrund ärztlicher Diagnose bereits vor Reiseantritt feststand.

Hier auf aktiv-online.de gibt’s mehr zum Thema Auslandsreisekrankenversicherung.

2. Impfschutz auffrischen

Auch Schutzimpfungen sind ein wichtiges Thema. „Beim Impfen gilt: Je früher, desto besser“, so Petra Rudnick, Ärztin für Allgemeinmedizin bei der Techniker Krankenkasse. „Denn einige Impfungen erfordern mehrere Spritzen nach einem festen Zeitplan. Außerdem vertragen sich manche Wirkstoffe schlecht miteinander, sodass bei mehreren Impfungen ein mehrwöchiger Abstand notwendig sein kann. Ziel sollte sein, spätestens vier Wochen vor der Reise die letzte Impfung abzuschließen.“

Welche Impfungen für welches Reiseziel notwendig sind, wissen speziell ausgewiesene Reisemediziner, Tropeninstitute oder Krankenkassen. Letztere übernehmen zum Teil sogar die Kosten für Impfungen und Malariaprophylaxe. Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Kasse.

Zusätzlich zu länderspezifischen Schutzimpfungen sollte auch der Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf) und Poliomyelitis (Kinderlähmung) auf Aktualität überprüft werden. Eine Impfung gegen Hepatitis A und B ist auch bei Reisen im europäischen Ausland empfehlenswert.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheitdtg.org 

3. Reiseapotheke zusammenstellen

Nicht an jedem Urlaubsort sind selbst die gängigen Medikamente wie Kopfschmerztabletten oder Durchfallmittel problemlos zu bekommen. Ohne eigene Reiseapotheke in den Urlaub zu fahren, ist daher keine gute Idee. Und braucht man plötzlich ein spezielles Medikament, ist dieses oft nicht schnell genug zu besorgen. „Zudem sind in einigen Ländern Arzneimittel-Fälschungen weitverbreitet“, sagt Professor Martin Schulz, Geschäftsführer Arzneimittel der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Daher lieber die bekannten Medikamente aus Deutschland mitführen – immer in Originalverpackung und mit Beipackzettel, damit es mit dem Zoll keine Probleme gibt und Ärzte vor Ort im Fall der Fälle wissen, was eingenommen wurde. In jede Reiseapotheke gehören laut Empfehlung der ABDA:

  • individuelle Medikamente (Rezepte möglichst früh beim Arzt besorgen!)
  • Desinfektionsmittel
  • ein Fieberthermometer
  • Schmerz- und Fiebermittel
  • ein Medikament gegen Durchfall
  • Sonnenschutzmittel (sind in Deutschland oft wesentlich günstiger als in den Urlaubsländern)
  • ein gutes Insektenabwehrspray mit dem Wirkstoff Diethyltoluamid, kurz: DEET (wehrt am stärksten Insekten und die meisten Moskitoarten ab)
  • ein Erkältungsmittel

Wer frühzeitig alle Bestandteile der Reiseapotheke besorgt, kann die Preise vergleichen und noch auf günstige Angebote warten. 

4. Reisepass-Pflicht und -Gültigkeitszeitraum checken

Für Reisen innerhalb der EU reicht die Mitführung des Personalausweises. Wer aber außerhalb der EU reist, benötigt in den meisten Fällen einen Reisepass. „Viele Staaten verlangen, dass dieser zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist“, so das Auswärtige Amt. Also vorher unbedingt auf das Gültigkeitsdatum schauen.

Eine Neubeantragung dauert in der Regel vier bis sechs Wochen.

Seit 2012 braucht auch jedes Kind bei Auslandsreisen einen eigenen Ausweis. „Kindern ohne gültigen Pass kann im Ausland die Einreise verweigert werden“, warnt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Für Kinder kommt je nach Reiseland und Alter ein Kinderreisepass, ein elektronischer Reisepass (ePass) oder bei Reisen in EU-Länder auch ein Personalausweis infrage. „Reisen die Sprösslinge mit den Großeltern oder mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil, sollten sie für Notfälle unbedingt eine ‚Personensorgevollmacht‘ der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten im Gepäck haben“, rät die Expertin.

Auch über mögliche notwendige Visa sollten sich Urlauber schon jetzt schlaumachen. Welche Einreisebestimmungen in welchem Land gelten und wo man welches Visum bekommt, erfährt man unter: auswaertiges-amt.de

    5. Über Verkehrsregeln im Ausland informieren

    Wer mit dem Auto verreist, sollte frühzeitig wissen, welche besonderen Regeln auf den Straßen in Ziel- und Transitländern gelten. Seit 2014 ist das Mitführen von Warnwesten auch bei uns in Deutschland Pflicht. Vorm Urlaub sollte man sie auf keinen Fall aus dem Auto entfernen – und bei Mietwagen checken, ob sie wirklich an Bord sind. Denn fehlen sie, drohen zum Teil massive Geldbußen. Das Mitführen ist beispielsweise auch in folgenden Ländern Pflicht: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Finnland, Frankreich (hier besteht die Tragepflicht nachts oder tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften auch für Fahrradfahrer!), Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Norwegen (nur im Mietwagen), Österreich, Portugal (nur im Mietwagen), Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn (Tragepflicht besteht auch für Radfahrer und Fußgänger nachts oder tagsüber bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften) und Zypern.

    Die Weste muss bei einem Unfall oder einer Panne übergezogen werden, bevor man die Fahrbahn betritt. Das ist vernünftig, denn wegen des leuchtenden Materials wird man fünfmal früher wahrgenommen. In Polen gibt es zwar keine Warnwestenpflicht, dafür muss ein Feuerlöscher im Wagen mitgeführt werden, wenn dieser in Polen angemeldet ist (also bei Mietwagen aufpassen).

    Um Bußgelder zu vermeiden, sollte man sich vorab auch über Maut- und Vignettenpflicht sowie über Tempolimits informieren. Spitzenreiter mit den höchsten Bußgeldsätzen für Tempoüberschreitungen ist derzeit Norwegen, gefolgt von Schweden und Italien. Wer 20 km/h zu schnell fährt, muss in Norwegen mindestens 420 Euro, in Schweden 270 Euro und in Italien 170 Euro Bußgeld zahlen.

    Für Führerscheinneulinge gelten in einigen europäischen Ländern besondere Tempolimits. So darf man in Italien in den ersten drei Jahren nach Ausstellung des Führerscheins auf Autobahnen nur 100 statt 130 km/h und auf Schnellstraßen nur 90 statt 110 km/h fahren. In Kroatien gibt es eine Sonderregelung für Fahrer unter 25 Jahren: Sie müssen immer 10 km/h langsamer fahren als ältere Lenker. Diese Sonderregelung gilt in Kroatien nur für Einheimische, der ADAC empfiehlt allerdings, sich dennoch daran zu halten, um Ärger zu vermeiden. Auch in Frankreich müssen Führerscheinneulinge auf Landstraßen das Tempo um 10 km/h und auf Autobahnen um 20 km/h drosseln. Als Fahranfänger gelten hier diejenigen, die ihren Führerschein weniger als drei Jahre besitzen.

    „In Italien kann beim Verstoß gegen die Helmpflicht für Krafträder das Zweirad für 60 Tage in Sicherungsverwahrung genommen werden. Und wer mit über 1,5 Promille im Blut erwischt wird, muss mit einer Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen“, sagt Katharina Bauer, Expertin für Recht beim ADAC. Wer in Österreich unerlaubt auf Privatgrund parkt, wird zwar nicht abgeschleppt, kann aber per Besitzstörungsklage belangt werden. „Dabei können Gerichtskosten bis 700 Euro fällig werden“, sagt die Expertin.

    Tempolimitüberschreitungen bis 30 Stundenkilometer können hier auch mittels Geschwindigkeitsschätzung festgestellt werden, das heißt, der Polizist darf sich allein auf sein geschultes Auge berufen und muss nicht unbedingt mit einem Lasergerät messen.

    In der Schweiz sind die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen enorm hoch: Schon bei elf Stundenkilometern zu viel werden umgerechnet rund 250 Euro fällig. Die Bußgelder werden in der Regel an Ort und Stelle verlangt. „Bei Nichtbezahlung droht im schlimmsten Fall sogar Ersatzhaft.“ 

    6. Unterlagen für den Fall eines Unfalls besorgen

    Die Internationale Kfz-Haftpflichtversicherungskarte, die belegt, dass Ihr Fahrzeug auch im Ausland versichert ist, ist zwar nur noch in einigen Ländern Pflicht (z. B. in Polen, Serbien, Moldawien und der Türkei), sollte aber dennoch überall mitgeführt werden. Denn auf dieser sogenannten „Grünen Versicherungskarte“ sind alle für die Versicherung relevanten Daten zu finden. So muss man sich diese nicht im Schadensfall zusammensuchen. Wer seine Versicherungskarte nicht mehr findet, kann seine Kfz-Versicherung kontaktieren und um Zusendung der „Grünen Versicherungskarte“ bitten.

    Damit im Fall des Unfalls alle Daten korrekt aufgenommen werden, empfiehlt es sich, den sogenannten „Europäischen Unfallbericht“ mitzuführen. Das ist ein Dokument, das nach einem Unfall die Aufnahme des Schadens und den Austausch der Versicherungsdaten zwischen den Unfallbeteiligten erleichtert. Dieses gibt es bei Versicherungen oder beim ADAC. 

    7. Reisekasse zusammenstellen

    „Grundsätzlich gilt: Setzen Sie nie allein auf ein einziges Zahlungsmittel“, sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW. Bei Reisen ins Ausland sollten mindestens Bargeld und Kreditkarte, bei unsichereren Ländern zusätzlich Reiseschecks mit an Bord sein. Fremdwährungen und Reiseschecks müssen bei der Bank meist mit ein paar Tagen Vorlaufzeit bestellt werden. „Überprüfen Sie aber zuvor, ob Sie die Fremdwährung auch in das Urlaubsland einführen dürfen“, so die Reise-Expertin.

    Erkundigen Sie sich auch, welche Gebühren bei einer Abhebung an Geldautomaten oder beim Einlösen eines Reiseschecks auf Sie zukommen. Manche Kreditkarten haben in bestimmten Ländern aus Sicherheitsgründen ein Limit pro Abhebung.

    Bei einer Mietwagen-Sicherheitsleistung kann das beispielsweise schnell ausgeschöpft sein. Fragen Sie vorab bei Ihrer Bank nach, wie hoch Ihr Limit ist und stocken Sie es gegebenenfalls auf. 

    8. Papiere kopieren und Notfallrufnummern raussuchen

    Wenn im Urlaub wichtige Dokumente abhanden kommen oder gestohlen werden, steht man schnell hilflos da. Vereinfacht wird das Ersetzen der wichtigsten Dokumente, wenn man Reisepass und Co. daheim kopiert beziehungsweise einscannt und sich die Kopien selbst als E-Mail schickt. So kann man weltweit darauf zugreifen.

    Ebenfalls wichtig: Notfallnummern notieren, sowohl von der deutschen Botschaft im entsprechenden Urlaubsland als auch die Sperrnummern für Bank- und Kreditkarten sowie für die SIM-Karte des Handys. 

    9. Über Zollbestimmungen informieren

    Urlauber sollten sich über die Einführungsbestimmungen im Reiseland und bei der Rückkehr in die EU informieren. Besondere Bestimmungen der einzelnen Länder erfahren Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts: auswaertiges-amt.de

    Bei Reisen innerhalb der EU können folgende Mengen ohne Probleme pro Person eingeführt werden:

    • 800 Zigaretten (oder 400 Zigarillos oder 200 Zigarren, Ausnahmen gelten für die Zigaretteneinfuhr aus Bulgarien, Kroatien, Lettland, Litauen, Ungarn und Rumänien, diese ist auf 300 beschränkt)
    • 10 Liter Spirituosen
    • 60 Liter Schaumwein (Wein kann unbegrenzt eingeführt werden)
    • 110 Liter Bier
    • 10 Kilo Kaffee

    Reist man von außerhalb in die EU sein, sind die Mengen strenger limitiert: Reisende über 17 Jahren dürfen Waren wie folgt einführen:

    • 200 Zigaretten (oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren)
    • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent oder 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Prozent
    • 4 Liter nicht schäumender Wein und 16 Liter Bier
    • Arzneimittel (die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge)

    Andere Waren sind nur zollfrei, wenn sie einen Gesamtwert von insgesamt 300 Euro (bei Flug- und Seereisenden bis 430 Euro, bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Wert von 175 Euro) nicht überschreiten. Weitere Informationen gibt es unter: zoll.de

    10. Einreisebestimmungen für Haustiere überprüfen

    „Innerhalb und außerhalb der EU gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen für Tiere“, sagt Andrea Piechotta, Touristik-Expertin beim ADAC. Mindestens einen Monat vor der Abreise müssen die obligatorischen Impfungen beim Tierarzt erledigt werden. „Innerhalb der EU müssen Vierbeiner zudem eindeutig gekennzeichnet sein. Dazu ist seit Juli 2011 ein Mikrochip Pflicht. Außerdem muss der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der vom Tierarzt ausgestellt wird und neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer den Nachweis über die Impfungen enthält.“

    Obligatorisch ist die Spritze gegen Tollwut in allen EU-Ländern, in Finnland, Norwegen, Großbritannien, Irland und Malta ist zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer Pflicht, die spätestens 120 Tage vor der Abreise erfolgt sein muss. Wer mit dem Flugzeug anreisen will, sollte sich über die Bedingung der entsprechenden Airline zu Tiertransporten erkundigen.

    Eine entsprechende Übersicht lesen Sie unter: flugpate.com 

    11. Rabatte vom Heimatland aus sichern

    Egal, ob Flug- oder Zugpässe für Rundreisen im Urlaubsland: Wer von zu Hause aus bucht, kann einiges sparen. Manche Rabatte können nur von Deutschland aus vorgebucht werden, zum Beispiel sogenannte Air- oder Rail-Pässe, mit denen man günstiger an Inlandsflüge bzw. Zugtickets kommt, als wenn man diese vor Ort und ohne den Pass bucht. Also besser jetzt informieren, als im Reiseland draufzuzahlen.

    Hier auf aktiv-online.de gibt’s mehr zum Thema Railpass und Airpass.

    Gleiches gilt für Mietwagen. „Diese sollten vorab in Deutschland gebucht werden, so bleibt Zeit für einen ordentlichen Preis- und Leistungsvergleich“, sagt Andrea Piechotta vom ADAC. In den meisten Fällen kommt einen die Buchung so günstiger.

    Achtung: Vorab prüfen, ob im Urlaubsland der EU-Führerschein gilt oder ein Internationaler Führerschein benötigt wird. „Der kann bei den Straßenverkehrsämtern beantragt werden und kostet circa 15 bis 20 Euro. Das variiert je nach Region in Deutschland.“ Manche Staaten benötigen stattdessen eine Übersetzung des EU-Führerscheins in die jeweilige Landessprache. Dies übernehmen meist Konsulate gegen eine Gebühr.

    12. Um Mobilfunk-Kontaktmöglichkeiten kümmern

    Den Kontakt zu Verwandten und Bekannten daheim wollen die meisten auch im Urlaub halten. Deshalb sollte man sich schon vorab informieren, wie sich das am günstigsten bewerkstelligen lässt. Wer sein Handy mit ins EU-Ausland nimmt, zahlt seit dem 30. April 2016 für abgehende Handytelefonate maximal nur noch einen Aufpreis von 0,05 Cent pro Minute auf seinen normalen Tarif. Der Versand einer SMS kostet höchstens 0,02 Cent mehr und ein Megabyte genutztes Datenvolumen ebenfalls maximal 0,05 Cent mehr als im Heimattarif. Ab 15. Juni 2017 entfallen die Roaming-Gebühren dann komplett.

    „Außerhalb der EU werden höhere Kosten fällig, informieren Sie sich vorab bei Ihrem Mobilfunkanbieter“, rät Beate Wagner von der Verbraucherzentrale NRW. Unter Umständen lohnt sich die Zubuchung eines Sommer- oder Holiday-Specials beim Vertragspartner oder die Anschaffung einer Prepaid-SIM-Karte vor Ort.