Berlin. Grundsätzlich ist das ja erst mal sehr erfreulich für unsere Senioren: Um etwa 3,2 Prozent dürften die westdeutschen Renten im Juli 2019 steigen. Da die Inflation geringer ist, bringt das den Älteren erneut real mehr Geld ins Portemonnaie.

Allerdings profitieren manche Ruheständler davon weniger als andere. Durch die Rentenerhöhung werden nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums 48.000 Rentnerhaushalte wieder in die Einkommensteuerpflicht rutschen.

Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird jedes Jahr größer

Dazu muss man wissen: Seit 2005 und noch bis 2040 (!) wird die Besteuerung der Renten schrittweise umgestellt. Jahr um Jahr dürfen Arbeitnehmer einen immer größeren Prozentsatz ihrer Rentenbeiträge von der Steuer absetzen. Dafür wird der steuerpflichtige Anteil der Rente jedes Jahr größer – das betrifft aber nur die jeweiligen Neurentner.

2019 gilt da ein Anteil von 78 Prozent, nur 22 Prozent der Rente fließen also noch steuerfrei. Auf dieser Basis wird für jeden Neurentner ein persönlicher Rentenfreibetrag in Euro und Cent errechnet. Die Vorschrift dafür ist knifflig. Dieser Rentenfreibetrag (aktiv erklärt diesen hier mit einem Beispiel) bleibt dann bis zum Tod unverändert.

Außerdem gilt auch für die Rentner der steuerliche Grundfreibetrag, 2019 liegt er bei 9.168 Euro für Ledige beziehungsweise 18.336 Euro für Ehepaare. Und natürlich können auch Rentner diverse Ausgaben steuerlich geltend machen. Es kann also gut sein, dass zum Beispiel ein heute 67-Jähriger ganz offensichtlich noch keine Steuern auf seine Rente zahlen muss, weil diese die Summe aus Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag nicht übersteigt. Mit 75 oder 80 Jahren kann dieser Rentner dann aber wieder zum Fall für den Fiskus werden – eben wegen der regelmäßigen Rentenerhöhungen.